Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

14. Juni 2018 – Top 8: Beamtenbesoldung

Bessere Bezahlung soll Nachwuchs locken

Für das Land wird es immer schwieriger, geeigneten Nachwuchs für offene Stellen zu finden. Deshalb soll es nun insbesondere für Berufseinsteiger mehr Geld geben. Zugleich hält der Streit um das Urlaubs- und Weihnachtsgeld an.

Monika Heinold Rede Impuls Plenarsaal Sept 17
Der Gesetzentwurf stammt von Finanzministerin Monika Heinold. Foto: dpa, Markus Scholz

Die Landesregierung will sicherstellen, dass auch in den kommenden Jahren genügend Nachwuchs im Landesdienst zur Verfügung steht. Dazu will sie mit Gesetzesänderungen für Verbesserungen im Besoldungs- und Beamtenrecht sorgen. Laut dem vorgelegten Entwurf sollen unter anderem Justizwachtmeister beim Berufseinstieg künftig nach Besoldungsgruppe A4 und nicht mehr nach A3 bezahlt werden. Ferner sollen Beamte in Elternzeit einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung und Jubilare nach 25 Jahren im Dienst eine Zuwendung erhalten.

Die Maßnahmen stünden „im Gesamtzusammenhang mit Maßnahmen in der Vergangenheit“, erklärt das Finanzministerium. So gebe es seit Dezember 2015 bereits das „Gesetz zur Förderung der personalwirtschaftlichen Bewältigung besonderer Bedarfslagen“ und seit Juli 2016 das „Gesetz zur Modernisierung des Landesbeamtenrechts“.

(Stand: 11. Juni 2018)

Die Landesregierung will die Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter steigern. Nach ersten Maßnahmen im vergangenen Jahr legt Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) nun einen Gesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften vor. Das bedeutet: Mehr Lohn beim Einstieg soll dem Nachwuchs eine Beamtenlaufbahn schmackhaft machen. Im Plenum wurde der Vorstoß grundsätzlich gelobt, SPD und SSW geht er aber nicht weit genug.

Zwischen 20 und 60 Euro im Monat sollen Anwärter künftig mehr bekommen, erläuterte Heinold in der Ersten Lesung. Das Land müsse für diese und weitere Maßnahmen im Gesetzentwurf allein im kommenden Jahr mit Mehrkosten in Höhe von insgesamt 4,4 Millionen Euro rechnen. Die Finanzministerin mahnte zugleich: „Trotz der guten finanziellen Situation des Landes müssen wir vorsichtig sein, damit der Haushalt nicht wieder ins Defizit kippt“. In der emotional geführten Debatte kündigte sie für 2019 eine „grundsätzlichen Überarbeitung der Besoldungsstruktur“ an.

SPD und SSW fordern Weihnachtsgeld

Als „Signal der Wertschätzung“ wertete Werner Kalinka (CDU) die Inhalte des Gesetzentwurfs. Eine gerechte Entlohnung, Zufriedenheit und ein gutes Gefühl bei der Arbeit seien „wichtige Faktoren“, so Kalinka. Ähnlich äußerte sich Jörg Nobis (AfD). Er wies zudem darauf hin, dass insbesondere für Polizisten, Feuerwehrleute oder Justizmitarbeiter der Dienst „gefährlicher“ geworden sei. Diesen gestiegenen Anforderungen müsse Rechnung getragen werden, so Nobis.

SPD und SSW nutzten die Debatte und forderten angesichts guter Steuereinnahmen und niedriger Zinsen erneut mit Nachdruck die Wiedereinführung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes für die Staatsdiener. Thomas Rother (SPD) warb zudem dafür, sich für eine bundesweit einheitliche Besoldungs- und Bewertungseinheit einzusetzen, damit Anwärter nicht in andere Bundesländer abwandern. Lasse Petersdotter (Grüne) und Annabel Krämer (FDP) betonten diesbezüglich, es gehe nicht immer nur ums Geld, sondern auch um Faktoren wie „modern ausgestattete Arbeitsplätze, flexible Arbeitszeiten oder Home-Office“. SSW-Mann Lars Harms sagte zum vorliegenden Gesetzentwurf: „Das ist noch nicht der ganz große Wurf“.

Sondervermögen nicht für wiederkehrende Ausgaben

Finanzministerin Heinold verteidigte ihre Position, Geld aus Sondervermögen nicht für dauerhaft wiederkehrende Ausgaben wie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld einzusetzen. „Das werde ich ganz bestimmt nicht tun“, betonte sie und verwies darauf, dass jeder Prozentpunkt mehr bei Tarifabschlüssen beim Land mit 39 Millionen Euro zu Buche schlage.

Der Finanzausschuss und mitberatend der Innen- und Rechtsausschuss beraten den Gesetzentwurf und den SPD-Antrag für das Weihnachtsgeld weiter.

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/746
(Federführend ist das Finanzministerium)

Änderungsantrag

Fraktion der SPD – Drucksache 19/790