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27. April 2018 – Top 18, 23, 37, 39, 40, 43, 47

Sammeldrucksache 19/699

Manche Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Sammeldrucksache
Die erste Seite einer Sammeldrucksache. Foto: Landtag, amatik

Sammeldrucksache 19/699

Top 18 / Antrag
Situation der Schaf- und Ziegenhalter in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/673

Top 23 / Berichtsantrag
Mündlicher Bericht über die Auswirkungen des neuen EU-Finanzrahmens auf Schleswig-Holstein 
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/680

Top 37 / Ausschuss-Empfehlung
Gebührenfreie Meisterprüfung ermöglichen und Meistergründungsprämie schaffen
Alternativantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/271
(Ausschussüberweisung im Oktober 2017)
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 19/647

Top 39 / Ausschuss-Empfehlung
Flächendeckenden Breitbandausbau fördern
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/497
(Ausschussüberweisung im Februar 2018)
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 19/649

Top 40 / Ausschuss-Empfehlung
Kommunalen Wohnungsbau stärken – innovative Wohnkonzepte fördern
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/462
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/478
(Ausschussüberweisung im Januar 2018)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/665

Top 43 / Ausschuss-Empfehlung
Umsetzung des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2018 in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/411(neu) 
(Ausschussüberweisung im Januar 2018)
Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses – Drucksache 19/685

Top 47 / Regierungsbericht
Ziel- und Leistungsvereinbarungen in der Hochschulmedizin 2018/2019 zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der Universität zu Lübeck und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/630
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

Top 18: Weidetierprämie / Schafe und Ziegen

Wie viele Schäfer und Schafe gibt es in Schleswig-Holstein? Wie wichtig ist die Weidetierhaltung für den Deichschutz? Welche Rolle kommt ihr beim Naturschutz zu? Auf diese und weitere Fragen wollen die Sozialdemokraten bis zur Juni-Tagung von der Landesregierung Antworten in einem Bericht.

Hintergrund des Vorstoßes sind die bundesweiten Klagen der Schäfer über ihre schlechte wirtschaftliche Lage. Zuletzt hatte der Berufsstand mit einer von 120.000 Personen unterzeichneten Resolution auf seine Situation aufmerksam gemacht und die Einführung einer Weidetierprämie gefordert. Die Unterschriftensammlung wurde Mitte April auch dem Landtag übergeben.

Immer mehr Schäfereien geben auf

Laut dem Verband der Berufsschäfer erhalten Berufskollegen in 22 europäischen Ländern eine finanzielle Unterstützung. Die SPD fordert nun, dass die Bundesrepublik diesem Beispiel mit Einführung einer Weidetierprämie folgt. Laut dem Verband würde die Prämie rund 40 Millionen Euro pro Jahr kosten.

Bundesweit existieren noch 989 Schäfereien, die von ihrer Arbeit leben. Das bedeutet im Vergleich zu 2010 einen Rückgang um 13 Prozent. Als Ursache für die ökonomischen Probleme des Berufsstandes gelten die hohen Kosten der naturnahen Tierhaltung.

23: EU-Gelder für Schleswig-Holstein

Wieviel Geld fließt in den kommenden aus Brüssel nach Schleswig-Holstein? Zu den Auswirkungen des EU-Austritts Großbritanniens und das damit verbundene geringere Budget der Europäischen Union fordern die Koalitionsfraktionen bis zur Juni-Tagung einen Regierungsbericht. In Schleswig-Holstein profitieren vor allem die Landwirtschaft und der ländliche Raum von der EU-Haushaltspolitik.

Ackerbauern beziehen beispielsweise 60 Prozent ihres Einkommens über sogenannte Direktzahlungen aus Brüssel. In den ländlichen Raum fließen jährlich 60 Millionen Euro. Das Agrarbudget der Europäischen Union beträgt pro Jahr 58 Milliarden Euro. Es handelt sich um den größten Haushaltsposten, der 40 Prozent des Gesamthaushalts ausmacht. Der neue Budget-Rahmen, über den derzeit in Brüssel und den Mitgliedsstaaten diskutiert wird, wäre für die Zeitspanne von 2021 bis 2027 gültig.

Durch den Brexit stehen Brüssel ab 2021 jährlich zwölf Milliarden Euro weniger zur Verfügung. CDU, Grünen und FDP weisen in ihrem Antrag auch darauf hin, dass sich der Finanzbedarf durch neue Aufgaben wie den Schutz der EU-Außengrenzen und die europäische Verteidigung erhöhe.

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
plenum-online November 2017

Top 37: Meistergründungsprämie

Die Koalitionsfraktionen CDU, Grüne und SSW sowie die AfD lehnen eine gebührenfreie Meisterprüfung in Verbindung mit Meistergründungsprämien für das Handwerk ab. Stattdessen plädieren die vier Fraktionen mit ihrer Mehrheit für „Verbesserungen beim Aufstiegs-BAföG insbesondere hinsichtlich der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren“. Hierfür soll sich die Landesregierung auf Bundesebene zur Unterstützung der vielfach händeringend gesuchten Fach- und Führungskräfte einsetzen.

Diese Forderung war im Wirtschaftsausschuss formuliert worden. Zur Begründung heißt es, dass ein sich abzeichnender Förderwettbewerb unter den Bundesländern, beispielsweise durch zusätzliche landesfinanzierte „Meisterboni“ oder „Meisterprämien“, vermieden werden soll. Ein abgelehnter SPD-Antrag hatte eine Reform des Aufstiegsfortbildungsgesetzes mit einer „vollständigen Übernahme der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren der Meisterausbildung“ eingefordert.

Das Thema war im Oktober vergangenen Jahres im Plenum debattiert worden. Hintergrund: Viele Handwerksbetriebe stehen vor dem Problem, dass sie keinen Nachfolger für ihr Unternehmen finden. 

Debatte/Meldung bei Antragstellung:
plenum-online Oktober 2017

Top 39: Breitbandausbau

Das Ziel der Landesregierung, im Rahmen der Breitband-Strategie alle Haushalte und Unternehmen in Schleswig-Holstein bis 2025 mit Glasfaser zu verkabeln, ist von allen Fraktionen begrüßt worden. Die einhellige Zustimmung erfolgte auf Grundlage eines Antrages der Koalitionsfraktionen, den das Plenum in seiner Februar-Tagung diskutiert hatte.

Die Landesregierung beabsichtigt, in der bis 2020 laufenden Förderperiode rund 50 Millionen Euro aus mehreren Programmen für den Breitband-Ausbau einzusetzen. Hinzu kommen aktuell 21,3 Millionen aus den Erlösen aus der Frequenzen-Versteigerung der Digitalen Dividende II, so dass bis 2020 insgesamt über 70 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Laut Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) liegt das Land bei einer Breitband-Versorgung von 22 Prozent derzeit im Ländervergleich auf Platz 1 vor Bayern mit 9,4 Prozent. 

Debatte/Meldung bei Antragstellung:
plenum-online Februar 2018

Top 40: Kommunaler Wohnungsbau

Das Parlament plädiert für ein Maßnahmenpaket, um den kommunalen Wohnungsbau voranzutreiben. Unter anderem soll die Landesregierung die im Landesentwicklungsplan festgeschriebenen „Grenzen der wohnbaulichen Entwicklung in den Regionen“ ändern. Außerdem soll über die Landesbauordnung die Nachverdichtung forciert werden, um beispielsweise Baulücken in Siedlungsgebieten schließen oder Gebäude aufstocken zu können.

Einzig die SPD enthielt sich zu dem Antrag. Sie hatte sich für die verstärkte Förderung von Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften und die preisgünstige Überlassung von Liegenschaften des Bundes und des Landes Ausgesprochen. Dies unterstützte einzig der SWW

Laut Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) braucht Schleswig-Holstein bis 2030 zwischen 122.000 und 154.000 zusätzliche Wohnungen.

Debatte bei Antragstellung:
plenum-online Januar 2018

Top 43: Arbeitsprogramm der EU-Kommission

In einer gemeinsamen Resolution haben sich die Fraktionen zu diversen Zielen des Arbeitsprogramms der EU-Kommission für dieses Jahr bekannt.

Von Bedeutung ist für die Parlamentarier unter anderem die Vollendung des digitalen Binnenmarktes, die Umsetzung des Aktionsplanes Kreislaufwirtschaft sowie Maßnahmen im Bereich der Energie- und Klimapolitik. Ausgangspunkt der im Europaausschuss erarbeiteten Beschlussvorlage war ein Antrag von SPD und SSW, der in dieselbe Richtung zielte.

Meldung bei Antragstellung:
plenum-online Januar 2018

Top 47: Zielvereinbarung Hochschul-Medizin

Die Landesregierung hat ihre aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarungen für Forschung und Lehre in der klinischen Medizin zwischen dem Land und den Hochschulen vorgelegt. „Mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2018/2019 gibt es in 2018 eine Zuschusssteigerung für Forschung und Lehre um fünf Millionen Euro gegenüber 2017“, gibt das Wissenschaftsministerium in ihrem Bericht an. Für das Haushaltsjahr 2019 werde eine Zuschusserhöhung gegenüber 2018 um weitere 1,5 Millionen Euro veranschlagt. Das Zielbudget soll auf 2,85 Millionen Euro anwachsen.

Der Zuschuss für das laufende Jahr beträgt den Angaben zufolge 93,67 Millionen Euro. Drei Prozent davon sind für das sogenannte Zielbudget vorgesehen. Für die Grundfinanzierung der Standorte Kiel und Lübeck stellt das Land 2018 demnach 90,86 Millionen Euro zur Verfügung. Davon soll die Kieler Uni 52,06 Millionen Euro (57,3 Prozent der Mittel) erhalten, an Lübeck gehen mit 38,8 Millionen Euro (42,7 Prozent).

Für das Zielbudget wurden verschiedene Schwerpunkte in den Bereichen Forschung, Qualitätsmanagement und Finanzen festgeschrieben. Außerdem im Fokus: Das Exzellenzprojekt „Hochschulübergreifendes Institut für Präzisionsmedizin Schleswig-Holstein / Institute for Precision Health Schleswig-Holstein“ (PHSH). Gegründet wurde die Einrichtung für Präzisionsmedizin von der Kieler Christian-Albrechts-Universität (CAU) und der Universität Lübeck zusammen mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) im März dieses Jahres.

Vereinbarungen nur für zwei Jahre

Die aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarungen umfassen einen Zweijahreszeitraum, der im Januar begonnen hat und Ende 2019 ausläuft. „Ab dem Jahr 2020 soll die Hochschulmedizin zeitlich mit dem System der Ziel- und Leistungsvereinbarungen zum Globalzuschuss der Hochschulen synchronisiert werden“, heißt es in dem Bericht zur Begründung für den verkürzten Zeitraum. In der Regel soll der Vereinbarungszeitraum mit den Hochschulen fünf Jahre betragen. Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes im April 2017 war die Hochschulmedizin erstmals in das System der Ziel- und Leistungsvereinbarungen aufgenommen worden.

Der Landtag nahm den Bericht formal zur Kenntnis.