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Top 8 / Fangquoten
Änderung des Landesfischereigesetzes
(Tagesfangquoten für Angler)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/677
(Federführend ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung)
Top 15 / Förderlotse
Förderlotse für die Kultur
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/668
Top 24 /Special Olympics
Beteiligung und Unterstützung der Special Olympics in Kiel
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/681
Top 27 / Studie zur NS-Vergangenheit
Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive fortsetzen
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/684
Top 28 / Rantzau-Kaserne Boostedt
Leistungen der Kommunen würdigen – Konversion der Rantzau-Kaserne in Boostedt unterstützen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/688
Top 35A / Nordischer Rat
Erweiterung des Mandats über die Zusammenarbeit des Landes Schleswig-Holstein mit dem Nordischen Rat
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Günen, FDP und den Abg. des SSW – Drucksache 19/703
Wer mehr Dorsche oder andere unter Fangquotenbestimmungen fallende Fischarten angelt als erlaubt, soll künftig schneller bestraft werden. Dies sieht ein von der Landesregierung vorgelegter Entwurf zur Änderung des schleswig-holsteinischen Fischereigesetzes vor, den der Landtag ohne Aussprache an den Umwelt- und Agrarausschuss überwies.
Freizeitangler, die mit Boot oder Kutter auf der Ostsee unterwegs sind, dürfen pro Tag maximal fünf Dorsche aus dem Meer holen. Das besagt eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2016, die für weite Teile der deutschen, dänischen und schwedischen Küsten gilt. Wer mehr Dorsche an Bord holt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Das Umweltministerium will diese Strafandrohung nun präziser und schärfer fassen, so dass bereits ein „Erst-Täter“ mit Sanktionen belegt und nicht nur wie bislang vorgeschrieben verwarnt wird.
Die Forderung von CDU, Grüne und FDP nach einem Förderlotsen für Kultur und einer ausreichenden Finanzierung des Postens ist von den anderen Fraktionen unterstützt worden, nur die AfD stimmte dagegen. Die Abstimmung über den Antrag erfolgte ohne Aussprache. Ursprünglich war eine Debatte geplant.
Der Förderlotse soll ehrenamtliche Personen, die sich in den Bereichen Kultur und Bildung engagieren, insbesondere bei der Formulierung von Anträgen unterstützen. Die geforderte Stelle soll zum 1. August beim Landeskulturverband angesiedelt werden. Geplant ist zunächst eine dreijährige Amtszeit des Förderlotsen, in drei Jahren soll über eine dauerhafte Einrichtung der Stelle entschieden werden.
Der Landtag ruft auf Initiative der Koalitionsfraktionen alle Schleswig-Holsteiner auf, die vom 14. bis 18. Mai in Kiel stattfindenden nationalen Spiele für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die „Special Olympics“, zu unterstützen und die Wettbewerbe zu besuchen. Die „Special Olympics“ seien „Ausdruck von gelebter Inklusion und Freude am Sport“, heißt es in dem einstimmig verabschiedeten Antrag. Auch der Landtag selbst zeigt Flagge. Zu Ehren der Sportler ist am 15. Mai ein Empfang für die Athleten sowie deren Angehörige im Landeshaus geplant.
Unterdessen hat auch die Landesregierung den Spielen breite Unterstützung zugesagt. Das Land will die „Special Olympics“ direkt mit 250.000 Euro unterstützen, kündigte der für den Sport zuständige Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) Mitte April an. Zudem gebe es für alle Sportler und Betreuer für die fünf Tage der Spiele kostenlose Nahverkehrstickets, die das Land mit 60.000 Euro finanziert. Darüber hinaus erhalten weit mehr als 100 Mitarbeiter des Landes Sonderurlaub. Sie hatten sich als freiwillige Helfer für das Sportfest gemeldet.
In der Landeshauptstadt werden zu den „Special Olympics“ 4.600 Sportler erwartet. Mit Trainern, Betreuern, Familienangehörigen und Helfern summiert sich die Zahl der Gäste auf fast 13.000. Die Athleten messen sich in 19 Sportarten - von Fußball über „Kraft3Kampf“ bis zum Bowling. Bei den Spielen an der Ostsee steht erstmals auch Segeln auf dem Programm. Insgesamt elf Sportstätten im Kieler Stadtgebiet stehen bereit. Die besten Wettkämpfer qualifizieren sich für die Weltspiele im kommenden März in Abu Dhabi/Vereinigte Arabische Emirate.
Die vom Landtag in Auftrag gegebene Studie zur NS-Vergangenheit von Abgeordneten hat bei ihrer Veröffentlichung vor zwei Jahren große Aufmerksamkeit erregt. Eine Kernaussage: Ehemalige Nationalsozialisten haben die Landespolitik bis in die 1980er Jahre hinein mit geprägt. Zwischenzeitlich waren mehr als die Hälfte der Landtagsabgeordneten einstmalige „Parteigenossen“. Nun soll das Forschungsprojekt weiter geführt werden. Das sieht ein gemeinsamer Antrag von Jamaika, SPD und SSW vor, der einstimmig verabschiedet wurde.
Die „Folgestudie“ soll ergründen, ob es nicht nur vorbelastete Einzelpersonen gab, sondern Nazi-Netzwerke in Politik, Justiz und Verwaltung. Es soll aber auch darum gehen, inwieweit ehemalige NSDAP-Mitglieder einen Sinneswandel durchlebten und sich zu überzeugten Demokraten mauserten. Auch das Klima im Landeshaus und der persönliche Umgang zwischen Ex-Nazis und ehemaligen Widerständlern soll dargestellt werden.
Die Studie soll die Zeit bis 1996 erfassen. Der Auftrag soll nach Willen der Antragsteller erneut an das Institut für schleswig-holsteinische Zeit- und Regionalgeschichte an der Uni Flensburg gehen, das bereits die erste Arbeit erstellt hat. Im Haushalt für das laufende Jahr sind hierfür bereits 100.000 Euro vorgesehen.
Die erste Studie
Ein Forscherteam um den Flensburger Geschichtsprofessor Uwe Danker hat die Studie zur „geschichtswissenschaftlichen Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive“ im Jahr 2016 vorgelegt. Darin werden die Biographien von 342 Landtagsabgeordneten nachgezeichnet.
Die Historiker hatten die Lebensläufe aller Abgeordneten untersucht, die bis 1928 geboren wurden. Fazit: 115 der 342 Männer und Frauen hatten ein braunes Parteibuch – gut ein Drittel. Damit sei Schleswig-Holstein ein „Extremfall“, betont Danker. In keinem anderen Bundesland hätten es so viele Ex-Nazis in hohe politische Ämter geschafft. Hierfür gebe es Gründe: Der Norden war schon vor 1933 eine NSDAP-Hochburg. Nach Kriegsende kamen Vertriebene mit „starker Vorbelastung“ hinzu.
Ab 1950 wieder neue Lasten
Auffällig: In den unmittelbaren Nachkriegsjahren finden sich kaum Parlamentarier mit NS-Vergangenheit. Die ersten Landtage der Jahre 1946 und 1947 waren dominiert von Verfolgten und Regimegegnern, auch weil die britische Besatzungsmacht die Mitglieder der ersten Landesparlamente ernannt hatte. Den Wendepunkt brachte die Wahl 1950. Die bis dahin dominierende SPD verlor ihre Mehrheit, die bürgerlichen und konservativen Parteien kamen ans Ruder. Der Anteil der ehemaligen NSDAP-Parteigänger schnellte von acht auf 40 Prozent hoch. Gleichzeitig sank die Zahl der NS-Verfolgten rapide ab.
Während der 1950er Jahre setzte sich der Trend fort. In der Wahlperiode von 1958 bis 1962 hatten 51 Prozent der Abgeordneten eine NS-Vergangenheit. Danach sank der Anteil langsam – auf immerhin noch zwölf Prozent im Jahr 1987. Politiker mit einem braunen Vorleben fanden insbesondere bei den bürgerlichen Parteien eine neue Heimat. Bei SPD und SSW lag ihr Prozentsatz deutlich niedriger.
Auf Druck der SPD hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, die Gemeinde Boostedt (nahe Neumünster) bei den Planungen für die zivile Nutzung der vor zwei Jahren geschlossenen Rantzau-Kaserne zu unterstützen. Die ehrenamtlichen Gemeindevertreter dürfen nach dem Rückzug der Bundeswehr mit so einem komplexen Verfahren nicht allein gelassen werden, heißt es zur Begründung des einstimmig verabschiedeten Antrags.
Die 1958 fertiggestellte Rantzau-Kaserne war zunächst Heimat des Panzerbataillons 13. Zuletzt waren dort das Logistikbataillon 162 und das Instandsetzungsbataillon 166 ansässig. Bis Ende 2015 war die Bundeswehr in Boostedt mit der Rückführung von Material aus Afghanistan beschäftigt.
Ob die Schließung endgültig ist, ist laut Medienberichten fraglich. Hintergrund: Die Bundeswehr weil ihre Präsenz in Schleswig-Holstein wieder erhöhen. Seit Ende 2017 kursieren Gedankenspiele, die Gebäude und Flächen in Boostedt wieder militärisch zu nutzen.
Seit 2016 hat Schleswig-Holstein neben Estland, Lettland und Litauen einen Beobachterstatus beim Nordischen Rat. Jetzt hat der Landtag ein Angebot des Rats angenommen: Bisher durften Beobachter nur zu den Jahresversammlungen, künftig können sie auch auf Arbeitsebene teilnehmen, „soweit es sich dabei um Themen von beiderseitigem Interesse handelt“, wie es in dem interfraktionellen Antrag von CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW heißt.
Der Antrag bezieht sich auf „das Angebot des Nordischen Rates, die bilaterale Zusammenarbeit weiter auszubauen“. Gegründet wurde der Rat 1952. Seitdem finden jährliche Treffen statt. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat für die Dauer der 19. Wahlperiode die Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering (SSW) und Kay Richert (FDP) als beobachtende Mitglieder benannt.