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Der Landtag ist sich einig: Die Qualität in Kindertagesstätten muss steigen. Kinder in Schleswig-Holstein sollen besser und umfassender betreut, Eltern und Kommunen zudem finanziell entlastet werden.
Die Landesregierung legt zum April-Plenum ein Eckpunkte-Papier zu der von ihr geplanten Neuordnung der Kita-Gesetzgebung vor. Der Bericht beschäftigt sich mit dem Status Quo beim Ausbau der Kindertagesbetreuung und fragt nach den Bedarfen. Er beleuchtet das jetzige Finanzierungssystem, die bisherigen Schritte der Regierung im Reformprozess und das weitere Vorgehen.
CDU, Grüne und FDP hatten die in ihrem Koalitionsvertrag anvisierte Neuordnung des Kita-Systems oben auf die Prioritätenliste gesetzt. Kernpunkte: eine Entlastung von Eltern und Kommunen, eine Verbesserung der Qualität in den Kitas, mehr Ganztags- und Randzeitangebote, systematische und vereinfachte Finanzstrukturen und verbesserte Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte. Die Neuordnung soll bis 2020 umgesetzt werden. Von 2018 bis 2022 will die Landesregierung zusätzlich rund 480 Millionen Euro in die Kita-Finanzierung stecken.
Eine Reform wird von allen Landtagsfraktionen als notwendig angesehen, um den Dschungel in der Kita-Finanzierung zu lichten: Allein für die jährlich rund 230 Millionen Euro Landesmittel für die Kitas gebe es 7 Förder-Erlasse, 13 Regelungsbereiche und 32 Kriterien der Zuweisung, sagte Familienminister Heiner Garg (FDP) im November der Nachrichtenagentur dpa.
Der Regierungsbericht, den der Landtag nun berät, liefert Zahlen zur Betreuungssituation in den Kitas in Schleswig-Holstein: Anfang März 2017 wurden etwa 109.000 Kinder in Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein betreut, davon rund 18.000 unter drei Jahre. In der Kindertagespflege waren es rund 7700 Kinder. Der Betreuungsbedarf ist 2016 bundesweit erneut um 2,4 Prozent gestiegen. In Schleswig-Holstein lag er bei 46 Prozent und entsprach damit dem bundesweiten Durchschnitt.
Im Bericht heißt es: „Der steigende Bedarf, insbesondere ausgelöst durch den Wunsch der Eltern nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, durch wieder steigende Geburtenzahlen und durch Migrationsbewegungen induzierte steigende Kinderzahlen, macht einen weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuungskapazitäten erforderlich.“
Mit einem neuen Betriebskosten-Erlass zur Aufstockung der Kita-Finanzierung in den Jahren 2018 und 2019 sieht das Familienministerium die ersten Schritte im Reform-Prozess vollzogen. Das Land gibt für diese zwei Jahre knapp 110 Millionen Euro zusätzlich an die Kreise und kreisfreien Städte – und setzt damit eine Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden vom Januar 2018 um.
Die SPD-Fraktion listet in einem eigenen Antrag drei Aspekte auf, die sie bei der Reform der Kitagesetzgebung berücksichtigt haben will. Zum einen hält sie weiter am Ziel fest, die Kitabeiträge für Eltern schrittweise abzuschaffen. Dazu müsse im neuen Kita-Jahr 2018/2019 eine beitragsfreie Krippenbetreuung in der Grundversorgung von fünf Stunden eingeführt werden. Im Juli 2017 waren die Sozialdemokraten mit einem Antrag zur beitragsfreien Kita im Landtag gescheitert.
Zum anderen will die SPD die Kindertagesbetreuung in den Kommunen weiter bedarfsgerecht ausbauen. Die Sozialdemokraten verweisen auf eigene Erfolge aus ihrer Regierungszeit: „In den letzten Jahren wurde beim Ausbau der Kinderbetreuung viel erreicht und 10.000 Kita-Plätze neu geschaffen.“ Bund und Land sollen stärker an der Finanzierung beteiligen, fordert die SPD.
Der dritte Punkt, der der Fraktion wichtig ist: Die Qualitätsstandards in der Betreuung sollen erhalten und gestärkt werden. Dazu bedürfe es unter anderem der Verbesserung der Inklusion von Kindern mit Behinderung und der Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels durch die zweite Kraft am Nachmittag. Die Landesregierung soll des Weiteren ein Programm zur Nachwuchsgewinnung und Fachkräftesicherung in den Erzieherberufen auflegen.
(Stand 23. April 2018)
Vorherige Meldungen zum Thema:
November 2017 (ohne Aussprache)
Juli 2017
Der Landtag ist sich einig: Die Qualität in Kindertagesstätten muss steigen. Kinder in Schleswig-Holstein sollen besser und umfassender betreut, Eltern und Kommunen zudem finanziell entlastet werden. Familienminister Heiner Garg (FDP) kündigte in einer fast zweistündigen Debatte eine Vielzahl von neuen Regelungen an, die dann 2020 greifen sollen.
So soll das „unüberschaubare Finanzierungssystem“ der Kitas entzerrt, Kindertagespflege aufgewertet, Verwaltungsaufwand abgeschafft und landeseinheitliche Strukturstandards – etwa zur Sprachförderung, Gesundheit, Inklusion oder Medienkompetenz – erstellt werden. Zudem sollen Elternbeiträge künftig gedeckelt und landesweit vereinheitlicht werden. Die Kita-Reform gehöre zu den „Leit-Projekten“ der Jamaika-Koalition, unterstrich Garg bei der Vorstellung des Regierungsberichts zur geplanten Neuordnung der Kitagesetzgebung.
Bis 2022 werden laut dem Minister zusätzlich 481 Millionen Euro fließen. Davon seien 210 Millionen für Qualitätsverbesserungen, 136 Millionen für die Entlastung der Eltern und 135 Millionen Euro für die Entlastung der Kommunen vorgesehen. Eine sofortige Beitragsfreiheit wie von der SPD gefordert, lehnt Garg ab: „Wir setzen lieber auf einen Dreiklang, als jetzt sofort nur die Beiträge der Eltern zu streichen.“ Für die Koalition gelte Qualität vor Beitragsfreiheit. „Denn die Qualität der frühkindlichen Bildung darf bei den ganzen lauten Forderungen nach sofortiger Beitragsfreiheit nicht hinten runterfallen“, stieß Katja Rathje-Hoffmann (CDU) ins gleiche Horn.
Die SPD-Abgeordnete Serpil Midyatli nannte den Bericht eine reine Bestandsaufnahme. „Es wurden bloß alle bereits bekannten Probleme nun aufgelistet, welche in den nächsten zwei Jahren bearbeitet werden sollen.“ Zudem reiche das von der Koalition bereitgestellte Geld nicht aus. Mehr Kita-Plätze, längere Öffnungszeiten und mehr Qualität bedeuteten auch mehr Personal. Bereits jetzt könnten Träger trotz ausreichender Raumkapazitäten keine weiteren Gruppen eröffnen. „Wir haben einen nicht nur fühlbaren, sondern auch tatsächlichen Fachkräftemangel“, mahnte Midyatli.
Daher müssten die Ausbildungs- aber auch Arbeitsbedingungen für Erzieher deutlich attraktiver werden, griff Flemming Meyer (SSW) den Ball auf. „Wir dürfen nicht vergessen, dass sie oft sehr belastet und mitunter auch überlastet sind.“
Grünen-Fraktionschefin Eka von Kalben betonte, das Ziel der Jamaika-Koalition, zum familienfreundlichsten Bundesland zu werden, sei „hochgesteckt“. Der Geldbeutel der Eltern dürfe nicht ausschlaggebend dafür sein, ob Kinder eine frühkindliche Bildung bekommen oder nicht. Auch von Kalben betonte, Menschen, die sich frühkindlicher Bildung widmeten, sollten gestärkt werden. „Wir müssen alles vermeiden, damit eine gut ausgebildete Kraft aus einer Kita geht.“
Der Elternbeitrag sollte landesweit einheitlich und nicht höher sein als das Kindergeld, sagte Anita Klahn (FDP). Alles andere stehe noch nicht fest - „wir sind mitten im Reformprozess“, so Klahn. Dabei gehe es auch um den Wunsch einer zweiten Fachkraft pro Gruppe und längere Kita-Öffnungszeiten. Der Bericht enthalte viele gute Ansätze, lobte Frank Brodehl (AfD). Aber: Kitas und Erzieher müssten auf gestiegene Anforderungen reagieren. „Damit werden die Erzieher überfordert, damit kann die ganze Reform scheitern“, mahnte er.
Der SPD-Antrag mit dem Kernziel der Beitragsfreiheit wurde abgelehnt, der Alternativantrag von CDU, Grünen und FDP, der die Reformbestrebungen der Regierung begrüßt, angenommen.
Reform der Kitagesetzgebung
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/683
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/707
Neuordnung der Kitagesetzgebung
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/669
(Federführend ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren)