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SSW und SPD wollen den Schutz der in Deutschland anerkannten Minderheiten der Dänen, Friesen, Sorben sowie Sinti und Roma im Grundgesetz verankern. Im Parlament stießen sie mit ihrem Vorstoß auf ein geteiltes Echo.
SSW und SPD wollen den Schutz der in Deutschland anerkannten Minderheiten der Dänen, Friesen, Sorben sowie Sinti und Roma im Grundgesetz verankern und fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen.
Die Sozialdemokraten und die Vertretung der Minderheiten im Parlament verweisen darauf, dass der besondere Schutz und die Stellung der Minderheiten bereits seit vielen Jahren in der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung verankert sind. Damit dokumentiere das Land, „dass diese Minderheiten und Volksgruppen integrierter Bestandteil der Gesellschaft sind und deshalb Anspruch auf Schutz und Förderung haben“. Im deutschen Grundgesetz sei jedoch bisher keine Bestimmung dazu zu finden.
SPD und SSW sind der Meinung, „dass auch die Bundesrepublik Deutschland neben den einzelnen Bundesländern eine gesamtstaatliche Verantwortung für die Minderheiten und Volksgruppen hat“. Neben Schleswig-Holstein haben auch andere Landesverfassungen, etwa die in Brandenburg und Sachsen, Verfassungsbestimmungen zugunsten ihrer Minderheiten und Volksgruppen.
Weiter weisen sie darauf hin, dass sich von 1991 bis 1993 auch eine Verfassungskommission auf Bundesebene mit dem Thema beschäftigt habe – mit der Empfehlung, den Schutz von Minderheiten in einem eingefügten Artikel mit dem Wortlaut „Der Staat achtet die Identität der ethnischen, kulturellen und sprachlichen Minderheiten“ im Grundgesetz zu verankern. Der Bundestag ist der Empfehlung 1994 jedoch nicht gefolgt.
Während die Grünen uneingeschränkt Zustimmung signalisierten, zeigten sich CDU, FDP und AfD zurückhaltend bis skeptisch. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sagte: „Die Minderheiten sind eine Bereicherung für unser Land. Ihr Schutz und ihre Förderung sind für uns ein großes Anliegen.“
Die Aufnahme der Minderheiten und Volksgruppen würde der deutschen Verfassungstradition entsprechen, hatte zuvor Lars Harms (SSW) betont. Der Schritt mit der Aufnahme in das Grundgesetz sei ein „Signal, das man überall in Europa sehen würde und den Europa dringend benötigt“, so Harms.
Ähnlich äußerte sich Heiner Dunckel (SPD). Der Augenblick der Initiative sei günstig, da ohnehin eine Novellierung des Grundgesetzes anstehe, sagte er. Rasmus Andresen von den Grünen betonte, eine Grundgesetzänderung könne Schleswig-Holstein nicht alleine bewirken. Man müsse sich Partner suchen, etwa Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt, wo die geschützte Minderheit der Sorben lebt.
Artikel 3 des Grundgesetzes verbiete bereits jede Form von Diskriminierung wegen der Sprache oder auf Grund von Heimat und Herkunft, erklärte Peter Lehnert (CDU). Es werde daher derzeit auf Bundesebene kein zwingender Handlungsbedarf gesehen, den Minderheitenschutz explizit in das Grundgesetz aufzunehmen. „Verfassungsrechtlicher Schutz von Minderheiten ist damit bereits gegeben“, sagte er und verwies zudem auf die ,,Minority-Safepack-Initiative“, die vom Land unterstützt wird.
Für die FDP gab Kay Richert zu Protokoll: Das Grundgesetz sei „kein Stück Prosa, das man einfach mal so ändert“. Schutzrechte würden bereits für alle Menschen in Artikeln 2 und 3 formuliert. Eine zusätzliche Erwähnung der Minderheiten würde „nur Wertschätzung“ sein, aber sonst keine Wirkung entfalten, so Richert. Dem stimmte Volker Schnurrbusch (AfD) zu. „Der Schutz von Minderheiten ist wichtig und sollte Verfassungsrang haben. Ein Regelungsdefizit auf Bundesebene besteht aber überhaupt nicht“, sagte er.
Wenn es ein Land gibt, das für hervorragende Minderheitenpolitik steht, dann sei es Schleswig-Holstein, unterstrich Ministerpräsident Günther. Hier lebten mit Dänen, Friesen und Sinti und Roma drei der vier als Minderheiten anerkannten Gruppen in Deutschland. Er wolle sich beim Bund für die weitere Förderung von Minderheiten einsetzen, sagte der Regierungschef, zuvor seien aber „noch wichtige Fragen“ im Ausschuss zu klären.
Das Plenum überwies den Antrag schließlich an den Innen- und Rechtsausschuss sowie den Europaausschuss.
Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen
Antrag der Abgeordneten des SSW und der SPD-Fraktion – Drucksache 19/587(neu)