Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Die Landesregierung will, dass noch mehr Menschen ohne Papiere einfacher und besser versorgt werden. Dazu soll die „Richtlinie zur Förderung humanitärer Hilfen in medizinischen Notlagen“ überarbeitet werden.
CDU, FDP und Grüne nehmen die medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere in den Fokus. Die Landesregierung soll die „Richtlinie zur Förderung humanitärer Hilfen in medizinischen Notlagen“ zeitnah überarbeiten und prüfen, ob sich der Kreis der antragsberechtigten Projektträger erweitern lässt. Zudem setzen sich die Koalitionsfraktionen für ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren ein und fordern mehr Transparenz und Klarheit bei der „Benennung der Mittelverwendung und des Verwendungsnachweises“. Die Nutzergruppen sollen anonym bleiben.
In Deutschland leben nach Schätzungen von Wohlfahrtsverbänden 500.000 bis eine Million Menschen ohne Papiere – darunter Flüchtlinge ohne regulären Aufenthaltsstatus, Obdachlose und Zwangsprostituierte. Für Schleswig-Holstein bewegt sich die Zahl der Menschen ohne Aufenthaltsrecht im vierstelligen Bereich. Hilfsangebote erhalten sie über Wohlfahrtsverbände oder Projekte wie die „Medibüros“, die ehrenamtlich und kostenlos beraten und medizinische Behandlungen vermitteln. Solche Einrichtungen gibt es beispielsweise in Kiel, Lübeck und Neumünster.
Mit ihrem Antrag zur gesundheitlichen Versorgung kommen die Regierungsfraktionen ihrem Koalitionsvertrag nach. Darin heißt es: „Wir bekennen uns zu der Möglichkeit zur Behandlung von Menschen ohne Papiere. Entsprechende Programme sollen überprüft und zur besseren Inanspruchnahme weiterentwickelt werden.“ Medienangaben zufolge stellt die Landesregierung jährlich 200.000 Euro zur Verfügung, um Menschen ohne Aufenthaltsstatus eine angemessene Gesundheitsversorgung zukommen lassen zu können.
Grundsätzlich haben alle Menschen in Deutschland einen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall. Das kann etwa über das Arbeitslosengeld II oder über die Sozialhilfe geregelt sein. Bei der jüngsten Mikrozensus-Befragung im Jahr 2015 gaben rund 79.000 Menschen an, ohne Absicherung im Krankheitsfall zu sein.
Keine Gesundheitsversorgung erhalten Menschen ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland sowie Menschen ohne Krankenversicherung, die gleichzeitig ohne Sozialhilfe sind. Das können Selbstständige sein, die sich bei keiner Krankenversicherung angemeldet haben, und Wohnungslose.
Nur eine sehr eingeschränkte Gesundheitsversorgung etwa bei akuten Krankheiten, Schwangerschaft und Schmerzen erhalten arbeitssuchende EU-Bürger (nur einen Monat). Größere Einschränkungen haben gesetzlich wie privat Versicherte, die nicht alle Beiträge gezahlt haben.
Bei Asylsuchenden ist es kniffliger: In den ersten 15 Monaten des Aufenthaltes bekommen sie Hilfe, wenn sie akut krank sind oder Schmerzen haben. Im Einzelfall können weitere Leistungen beansprucht werden, „wenn sie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich oder zur Deckung der besonderen Bedürfnisse von Kindern geboten sind“. Nach den 15 Monaten gilt das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
Selbstständige Künstler und Publizisten sind seit 1983 pflichtversichert. 1995 wurde der Versicherungsschutz um die soziale Pflegeversicherung erweitert.
(Stand: 19. März 2018)
Die Landesregierung will die „Richtlinie zur Förderung humanitärer Hilfen in medizinischen Notlagen“ überarbeiten und auf weitere lokale Projekte ausdehnen. Demnach sollen noch mehr sogenannte Menschen ohne Papiere einfacher und besser versorgt werden. Ein entsprechender Antrag der Jamaika-Koalition stieß im Plenum auf breite Zustimmung.
In der Regel sind Personen gemeint, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Aber auch gemeldete Menschen, etwa Obdachlose oder sogenannte Solo-Selbstständige können betroffen sein. Aminata Touré (Grüne) forderte anonyme Krankenscheine und Clearingstellen, damit diese Patienten keine Angst vor Abschiebung haben müssten. Frank Brodehl (AfD) hielt dagegen: Jeder einzelne Fall von illegalem Aufenthalt sei nicht akzeptabel.
Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) erklärte, das Land stelle pro Jahr 200.000 Euro für die Betroffenen über Kreise und kreisfreien Städte bereit. Es sei „eine Frage der Vernunft, jedem Menschen unabhängig vom Aufenthaltsstatus medizinische Hilfe zukommen zu lassen“, so Garg.
Weitere Redner:
Hans Hinrich Neve (CDU), Serpil Midyatli (SPD), Dennys Bornhöft (FDP), Flemming Meyer (SSW)
Medizinische Versorgung für Menschen ohne Papiere
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/511