Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Mit der vom Landesverfassungsgericht angemahnten Neuaufstellung des kommunalen Finanzausgleichs will die Landesregierung bis Ende 2020 den Städte und Gemeinden „eine erforderliche Mindestausstattung“ gewährleisten.
Die Landesregierung ist dabei, den kommunalen Finanzausgleich weiterzuentwickeln, und sie will im Sinne der Kommunen eine „zur nachhaltigen Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben erforderliche Mindestausstattung“ schaffen. Um eine rechtssichere Regelung herbeizuführen, bereitet das Innenministerium derzeit mit den kommunalen Landesverbänden und dem Finanzministerium die Vergabe eines Gutachtens vor. Dies geht aus einem von der SPD beantragten Regierungsbericht hervor.
Mit der Überarbeitung des Finanzausgleichs kommt das Land Forderungen des Landesverfassungsgerichts vom Januar 2017 nach. Die Richter hatten damals nach einem Normenkontrollverfahren von CDU, FDP und Piraten sowie Verfassungsbeschwerden der Kreise Nordfriesland, Ostholstein und Schleswig-Flensburg geurteilt, dass mehrere Vorschriften des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich mit der Landesverfassung nicht vereinbar sind. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, die verfassungswidrige Rechtslage spätestens bis Ende 2020 durch eine Neuregelung zu beseitigen.
Zentraler Streitpunkt in beiden Verfahren war die Frage, ob die Gesamthöhe des Finanzausgleichs, die sogenannte Finanzausgleichsmasse, zuletzt zutreffend ermittelt wurde und für die kommunalen Aufgabenträger auskömmlich ist. Außerdem wurden Einwände gegen die Verteilung der Finanzausgleichsmasse auf die verschiedenen Gruppen kommunaler Aufgabenträger (Kreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kreisfreie Städte) erhoben.
Das jetzt anvisierte Gutachten soll bis Frühjahr 2019 erarbeitet und bis Herbst 2019 ausgewertet werden. Anschließend ist ein Gesetzentwurf geplant, der Anfang 2020 in den Landtag eingebracht wird und spätestens zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Das Innenministerium stellt hierzu fest, dass „eine umfassende gutachterliche Befassung“ notwendig sei, mit der wissenschaftliches Neuland betreten werde. „Dies umzusetzen ist eine – nicht nur für die Wissenschaft – anspruchsvolle Aufgabe“, heißt es in dem Regierungsbericht.
Ein Gesetzentwurf der SPD zum Finanzausgleich, der den Kommunen Gelder in Höhe von 40 Millionen Euro für den Straßenbau zuschanzen wollte, damit Anlieger von den Ausbaubeiträgen befreit werden können, steht vor der Ablehnung. Das Thema war in den vergangenen Monaten bereits mehrfach im Landtag beraten worden. Es erging der Landtagsbeschluss, wieder eine „Kann-Regelung“ für die Beteiligung der Anlieger einzuführen.
(Stand: 19. März 2018)
1. Lesung / Debatte:
Dezember 2017
Meldung bei Beantragung des Berichts:
Januar 2018 (ohne Aussprache)
Mit der vom Landesverfassungsgericht angemahnten Neuaufstellung des kommunalen Finanzausgleichs will die Landesregierung bis Ende 2020 den Städte und Gemeinden „eine erforderliche Mindestausstattung“ gewährleisten. Um zu ermitteln, wieviel Geld die Kommunen im Land benötigen, damit sie nicht nur ihre Pflichten, sondern auch „ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben“ erfüllen können, soll ein Gutachter eingesetzt werden, kündigte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) in einem von der SPD geforderten Bericht an.
Der Experte sei im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden ausgesucht worden, denn „Land und Kommunen sind eine Verantwortungsgemeinschaft“, betonte der Minister. Um das Finanzausgleichsgesetz (FAG) kümmern sich ein Beirat und eine Arbeitsgruppe, denen jeweils auch Vertreter der kommunalen Landesverbände angehören. Dort werden derzeit die Verfahrenstechnik sowie inhaltliche Eckpunkte des neuen FAG erarbeitet. Hintergrund ist ein Urteil des Landesverfassungsgerichts vom Januar 2017.
Die Richter hatten damals nach einem Normenkontrollverfahren von CDU, FDP und Piraten sowie Verfassungsbeschwerden der Kreise Nordfriesland, Ostholstein und Schleswig-Flensburg geurteilt, dass mehrere Vorschriften des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich mit der Landesverfassung nicht vereinbar sind. Zentraler Streitpunkt in beiden Verfahren war die Frage, ob die Gesamthöhe des Finanzausgleichs, die sogenannte Finanzausgleichsmasse, zuletzt zutreffend ermittelt wurde und für die kommunalen Aufgabenträger auskömmlich ist. Außerdem wurden Einwände gegen die Verteilung der Finanzausgleichsmasse auf die verschiedenen Gruppen kommunaler Aufgabenträger erhoben.
Die SPD scheiterte mit einem Gesetzentwurf zu Straßenausbaubeiträgen. Die Oppositionsfraktion wollte den Kommunen 40 Millionen Euro für den Straßenausbau zuschanzen, damit Anlieger von Ausbaubeiträgen befreit werden können. „In finanzschwachen Orten werden Bürger nun weiter zahlen“, prophezeite Beate Raudies (SPD). Sie hielt der Jamaika-Koalition vor, bei ihren Plänen fehle eine solide Finanzierung. „Zum Geld befindet sich bei Ihnen keine Aussage“, sagte sie.
Redner von CDU, Grünen und FDP verwiesen hingegen darauf, dass den Kommunen bereits im Zeitraum von 2018 bis 2020 über 200 Millionen Euro für Krippen, Kitas und Schulen zur Verfügung gestellt werden. Zudem gebe es 30 Millionen Euro an Bundesmitteln und jährlich 15 Millionen Euro Landesmittel für den Straßenbau. „Viele Gemeinden haben jetzt schon Kompensation oder Überkompensation zu den Einnahmeverlusten“, erklärte Annabell Krämer (FDP). Ferner entfielen bei den Kommunen Anwalts-, Gerichts- und Erhebungskosten für die Ausbaubeiträge. „Das rechnet sich bereits heute.“
Weitere Redner:
Tobias Koch (CDU), Lasse Petersdotter (Grüne), Jörg Nobis (AfD), Lars Harms (SSW)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Straßenausbaubeiträge)
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 19/352
(Ausschussüberweisung im Dezember 2017)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/578
Bericht zum Sachstand und zur Planung der Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs
(beantragt von der Fraktion der SPD im Januar 2018 – Drucksache 19/442 )
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/565
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration)