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23. März 2018 – Top 37: Flüchtlingsbericht

Ausschuss diskutiert über Flüchtlingszahlen weiter

Ohne Aussprache hat der Landtag den aktuellen Flüchtlings­bericht der Landes­regierung zur abschließenden Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Flüchtlinge Familiennachzug Schild
Es kamen zuletzt weniger unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland. Foto: dpa, Sophia Kembowski

Die Zahl der Flüchtlinge, die nach Schleswig-Holstein kommen, ist im vergangenen Jahr weiter gesunken. Laut Bericht der Landesregierung wurden 5214 Personen in den Erstaufnahme­einrichtungen in Schleswig-Holstein registriert. Das sind 4745 oder 48 Prozent weniger als 2016.

Die Hauptherkunfts­länder waren Afghanistan (1037 Personen) und Syrien (985 Personen). Knapp 40 Prozent der Aufgenommenen kam aus diesen beiden Ländern. Es folgten Irak (12 Prozent) und Jemen (9 Prozent). Nur rund die Hälfte der Flüchtlinge (51 Prozent) waren Erwachsene, davon überwiegend Männer. Auch bei den minderjährigen Flüchtlingen (49 Prozent) überwiegte der männliche Anteil deutlich. 3930 Asylsuchende wurden auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt.

Landesunterkunft in Glückstadt schließt

Aufgrund der rückläufigen Zahlen ist geplant, dass die Erstaufnahme­einrichtung Rendsburg zum 30. Juni in den Leerstands­betrieb geführt wird und Ende März die Landes­unterkunft in Glückstadt schließt. Künftig sollen Asylbewerber ausschließlich im standort­übergreifenden Zentrum Neumünster-Boostedt aufgenommen werden. Dort stünden genügend Kapazitäten zur Verfügung, heißt es in dem Bericht. Mitte 2018 will die Landesregierung zudem das Standortkonzept neu bewerten.

Ausgebaut wird das sogenannte Rückkehr­management. Ziel sei „die Etablierung einer operativ und flächen­deckenden Rückkehr­beratung sowie die Weiterentwicklung des Konzeptes mit Blick auf nachhaltige Rückkehrförderung“, heißt es weiter. Das Innenministerium rechnet damit, dass 2019/2020 eine weitere „Welle“ Ausreise­pflichtiger kommt. Daher wurde das zuständige Dezernat 3 beim Landesamt für Ausländer­angelegenheiten personell deutlich aufgestockt. Weitere Anpassungen würden nach Bedarf erfolgen.

1776 minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung

Auch die Zugangszahlen von unbegleiteten minder­jährigen Flüchtlingen sind bundesweit und in Schleswig-Holstein weiter zurückgegangen. Mitte November 2017 befanden sich in Deutschland 55.766 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in vorläufiger beziehungsweise regulärer Inobhut­nahme und in Anschluss­maßnahmen, 1776 davon in Schleswig-Holstein. In den Monaten seit Mai 2017 wurden durchschnittlich 14 Neuzugänge pro Woche in Schleswig-Holstein aufgenommen.

(Stand: 19. März 2018)

Vorherige Debatten/Meldung zum Thema:

Januar 2018 (Kirchenasyl)
Dezember 2017 (Rückkehrmanagement)
Dezember 2017 (Winterabschiebestopp)
September 2017 (Rückkehrmanagement, sichere Herkunft­staaten, Abschiebe­haftanstalt)
September 2017 (Familiennachzug)

Ohne Aussprache hat der Landtag den aktuellen Flüchtlingsbericht der Landesregierung zur abschließenden Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Dem Bericht zufolge ist die Zahl der nach Schleswig-Holstein kommenden Flüchtlinge im vergangenen Jahr weiter gesunken. Die meisten Menschen kamen aus Afghanistan und Syrien. Auch die Zugangszahlen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind weiter zurückgegangen. Ein Augenmerk wird im Innenministeriumnun auf „die Etablierung einer operativ und flächendeckenden Rückkehrberatung sowie die Weiterentwicklung des Konzeptes mit Blick auf nachhaltige Rückkehrförderung“ gelegt.

Regierungsbericht

Bericht der Landesregierung zum Antrag „Menschenwürdige Unterbringung sichern! Gemeinsames Konzept von Land und Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Land Schleswig-Holstein“ vom 25. September 2013 – Drucksache 18/1142neu,

zum Antrag „Halbjährlicher schriftlicher Sachstandsbericht der Landesregierung über die Umsetzung des Flüchtlingspaktes“ – Drucksache 18/3003

sowie zum Antrag „Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“ – Drucksache 18/3529

Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/473
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration)