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Die SPD will die Erstattungsmöglichkeiten für Aufwendungen in der ehrenamtlichen Jugendarbeit vereinfachen – und stieß dabei auf Wohlwollen bei den anderen Fraktionen. Allerdings sehen vor allem CDU und Grüne noch Diskussionsbedarf.
Im Februar sorgte der Fall einer jungen Frau aus der Nähe von Rendsburg für einen Aufschrei in einer Zeitung: Die Heranwachsende machte einen Kurs für einen Jugendleiterschein, um sich mehr in der ehrenamtlichen Jugendarbeit engagieren zu können, und musste den Verdienstausfall selbst tragen. Und das nur, weil ihre Unterlagen offenbar verloren gegangen waren. Das berichteten die „Kieler Nachrichten“.
Dem Bericht zufolge hatte die Arzthelferin im Vorfeld beim Jugendamt einen Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls gestellt – so wie es die Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit vorsieht. Eine nachträgliche Erstattung sieht die derzeitige Regelung allerdings nicht vor.
Das soll sich nach Meinung der SPD nun ändern. Die Sozialdemokraten wollen die Erstattung des Verdienstausfalls für ehrenamtliche Jugendarbeit erleichtern und die Landesverordnung dahingehend ändern, dass der Verdienstausfall auch „nach erfolgter Teilnahme an einer Maßnahme“ erstattet wird, heißt es in dem SPD-Antrag. So soll „bürgerschaftliches Engagement als Säule der Zivilgesellschaft“ gewürdigt und die ehrenamtliche Jugendarbeit gestärkt werden.
(Stand: 19. März 2018)
Die Forderung der SPD, Aufwendungen in der ehrenamtlichen Jugendarbeit zu vereinfachen, ist von allen Fraktionen wohlwollend quittiert worden. Die Sozialdemokraten treten insbesondere dafür ein, dass Verdienstausfälle bei ehrenamtlichen Tätigkeiten auch nachträglich geltend gemacht werden können. Allerdings sehen vor allem CDU und Grüne noch Diskussionsbedarf im Sozialausschuss, wohin der Antrag überwiesen wurde.
Es gelte, mehr „Bürgerfreundlichkeit“ zu schaffen und „Bürokratiefallen“ abzubauen, begründete Özlem Ünsal (SPD) den Antrag ihrer Fraktion, der übergeordnet darauf zielt, das Ehrenamt für die Interessenten insgesamt attraktiver zu machen. Die derzeitige Regelung sei zu bürokratisch und wirke abschreckend auf die zumeist jungen Antragssteller, so Ünsal.
Tobias Loose (CDU) meint dagegen: „Die Verfahren sind geübt und haben sich bewährt.“ Wer erst nachträglich eine Erstattung beantrage, könne sich nicht sicher sein, das Geld auch tatsächlich zu bekommen, so Loose.
Mit dem derzeitigen Verfahren könnten die Antragsteller im Vorfeld sicherstellen, ob die Maßnahme bezahlt wird – falls nicht, könnten sie noch davon zurücktreten, sagt auch Burkhard Peters (Grüne). „Wir müssen Wege finden, das Ehrenamt noch attraktiver zu machen“, die Überprüfung der Förderrichtlinie sei dabei nur ein kleiner Baustein. Laut Sozialminister Heiner Garg (FDP) sind 40 Prozent der Menschen in Schleswig-Holstein ehrenamtlich engagiert, viele davon Jugendliche und junge Erwachsene.
Hintergrund der Debatte ist ein Zeitungsbericht in den „Kieler Nachrichten“. Demnach hatte eine junge Frau einen Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls gestellt – so wie es die Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit vorsieht. Die Unterlagen gingen jedoch verloren und die Ehrenamtlerin blieb auf ihren Kosten sitzen, weil die derzeitige Regelung in der Verordnung eine nachträgliche Erstattung nicht vorsieht.
Weitere Redner:
Dennys Bornhöft (FDP), Flemming Meyer (SSW), Claus Schaffer (AfD)
Bürgerschaftliches Engagement würdigen – Erstattungen für ehrenamtliche Jugendarbeit vereinfachen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/582