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Der 50-jährige Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität Kiel ist seit 2014 Mitglied des Verfassungsgerichts, seine Amtszeit geht bis 2020.
Brüning löst Hans-Joachim Schmalz als Vizepräsident ab, dessen Amtszeit Ende Januar 2018 abgelaufen ist. Die Abgeordneten stimmten in geheimer Wahl ab. 64 Abgeordnete votierten nach Auszählung von 69 gültigen Stimmzetteln für die Ernennung Brünings zum Vizepräsident.
Am 1. Mai 2008 hat Schleswig-Holstein als letztes Bundesland ein eigenes Verfassungsgericht bekommen. Nach Beschluss des Landtages bildet es anstelle des bislang zuständigen Bundesverfassungsgerichts die höchste juristische Instanz des Landesrechts und damit das oberste Organ der Rechtsprechung, der Judikative.
Das Gericht besteht aus sieben ehrenamtlichen Richtern, die vom Landtag gewählt werden. Es hat seinen Sitz in Schleswig. Das Gericht tritt nur zusammen, wenn es angerufen wird – etwa bei Streitigkeiten über die Auslegung der Landesverfassung oder über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Verfassung. Auch eventuelle Eingriffe der Landesebene in die kommunale Selbstverwaltung oder die Zulässigkeit von Volksinitiativen können das Gericht beschäftigen.
Das Recht zur Anrufung des Gerichts haben die Landesregierung, ein Drittel der Mitglieder des Landtages oder zwei Fraktionen. Auch Kommunen können sich ans Gericht wenden, ebenso wie Vertreter von Volksinitiativen, deren Vorstoß vom Landtag abgelehnt wurde. Klagen einzelner Bürger sind hingegen nicht möglich.
Wahl eines Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichtes
Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts – Drucksache 19/493