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23. Februar 2018 – Top 31: „Rocker-Affäre“

Landtag richtet Untersuchungsausschuss ein

Es geht um Aktenmanipulation, Mobbing-Vorwürfe gegen Polizisten und die Besetzung von Führungsposten in der Landespolizei. Der Landtag will die Ereignisse um die sogenannte Rocker-Affäre in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) aufklären.

Akten Rockeraffaere
Der „Polizei“-PUA ist der 28. Untersuchungsausschuss in der Geschichte des Landtages. Foto: dpa, Matthias Hoenig

Der Landtag steht vor der Einsetzung des 28. Untersuchungs­ausschusses seit 1946. Auf Antrag der SPD soll sich das Gremium mit der sogenannten Rocker-Affäre befassen. In diesem Zusammenhang hatte es vergangenes Jahr schwere Vorwürfe gegen die Polizeiführung gegeben, unter anderem zu Mobbing und Bespitzelung von Beamten sowie zu Aktenmanipulation im Zuge der Rocker-Ermittlungen. Ferner soll der Parlamentarische Untersuchungs­ausschuss (PUA) auf Betreiben der Sozial­demokraten publik gewordene Negativschlagzeilen an der Polizeischule Eutin beleuchten; hier standen mehrmals Verdachtsfälle von Sexismus und Fremden­feindlichkeit im Raum.

Die Einsetzung des PUA gilt als sicher, weil der Landtag laut Landes­verfassung die Pflicht hat, einen Untersuchungs­ausschuss einzusetzen, wenn ein Fünftel seiner Mitglieder dies verlangt. Dies wären bei 73 Abgeordneten 15. Allein die SPD verfügt über 21 Mandate. Allerdings haben auch die anderen Fraktionen bereits ihr Einverständnis für die Einsetzung des ersten PUA in dieser 19. Wahlperiode signalisiert.

80 Einzelfragen zu neun Untersuchungskomplexen

Die SPD hat in ihrem Antrag über 80 Einzelfragen zu neun Untersuchungs­komplexen aufgelistet. Im Kern geht es um eine blutige Messer­stecherei von Rockern in einem Schnellrestaurant in Neumünster im Jahr 2010, das spätere Verbot des örtlichen Bandidos-Chapters sowie Aussagen von zwei kritischen Ermittlern der Sonderkommission Rocker, die angaben, ihr Vorgesetzter im Landeskriminalamt habe sie gehindert, entlastende Aussagen eines Informanten aus der Rockerszene zugunsten von zwei Beschuldigten vollständig zu protokollieren. Sie seien gemobbt und gegen ihren Willen versetzt worden.

Ferner will die SPD Motive von Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) beleuchten, der im Herbst vergangen Jahres überraschend Landespolizei­direktor Ralf Höhs sowie den Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium, Jörg Muhlack, abgesetzt hatte. Grote trat seinerzeit Mutmaßungen entgegen, seine Personalentscheidung stehe im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Rocker. Vielmehr habe es nicht auflösbare unterschiedliche Auffassungen über die künftige Ausrichtung der Landespolizei gegeben, sagte der Minister im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages.

Fragen zur Ethik an der Polizeischule

Im Fall der Polizeischule Eutin, an der es mehrere Verdachtsfälle von Sexismus und Rassismus gegeben haben soll – darunter auch eine möglicherweise rassistische Äußerung eines Ausbilders – will die SPD bis ins Jahr 2009 zurückblicken. Untersucht werden sollen seitdem insbesondere die „Entwicklung der Personalführungs­kultur“ sowie „ethische Ausbildungs­inhalte und deren Umsetzung“. An der Ausbildungs­stätte waren zuletzt rund 1000 Schüler sowie 700 Ausbilder und Mitarbeiter tätig.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion und voraussichtliche Obmann seiner Fraktion im Polizei-PUA, Kai Dolgner, hatte die parlamentarische Aufbereitung der Vorgänge bereits im vergangen Jahr anschieben wollen. Doch die Sichtung der Dokumente im Umfang von rund 80 Aktenordern, die das Innenministerium dem Innen- und Rechtsausschuss Ende September übergeben hatte, nahm mehr Zeit als gedacht in Anspruch. Dolgner rechnet damit, dass der Ausschuss bis zu zwei Jahre brauchen wird, um aufgetretene „Widersprüche“ und bislang unbeantwortete Fragen zu der „Rocker-Affäre“ klären zu können.

Seit einiger Zeit beschäftigt sich neben der Polizei­beauftragten Samiah El Samadoni auch Ex-Innenminister Klaus Buß (SPD) intensiv mit der „Rocker-Affäre“. Ihn hatte der jetzige Innenminister Grote um Hilfe bei der Aufarbeitung gebeten.

Stichwort: Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

„Der Landtag hat das Recht und auf Antrag eines Fünftels seiner Mitglieder die Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen Interesse einen Untersuchungsausschuss einzusetzen““ - so besagt es die Landesverfassung. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) lädt Zeugen vor und sammelt in öffentlicher Sitzung Beweise, die dann in nicht öffentlicher Sitzung beraten werden. Zur Beweisaufnahme kann der PUA die Landesregierung verpflichten, Akten vorzulegen und ihren Mitarbeitern Aussagegenehmigungen zu erteilen. Gerichte und Behörden müssen Amtshilfe leisten. Am Ende seiner Untersuchungen legt der PUA einen Abschlussbericht vor.

Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gilt als scharfe parlamentarische Waffe, die es der Opposition ermöglicht, eventuelle Fehler in der Regierung aufzudecken und an die Öffentlichkeit zu bringen. Seit 1946 wurden insgesamt 27 Untersuchungsausschüsse vom Schleswig-Holsteinischen Landtag eingesetzt.

Die Fraktionen sind im PUA mit jeweils mindestens einem Mitglied vertreten. Die Mehrheitsverhältnisse des Landtages spiegeln sich in der Zusammensetzung des Ausschusses wider. Der Vorsitz wechselt bei jedem neuen Untersuchungsausschuss einer Wahlperiode unter den Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Stärke.

Alle Fraktionen stellten sich hinter einen entsprechenden SPD-Antrag, den die Jamaika-Partner um eigene Aspekte ergänzt haben. Er beinhaltet auch Verdachtsfälle von Sexismus und Rassismus in der Eutiner Polizeischule. Insgesamt hat der „Polizei“-PUA, der 28. Untersuchungsausschuss in der Geschichte des Landtages, nun fast 100 Einzelfragen zu klären.

Er hoffe auf „Aufklärungswillen und Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten“, so der SPD-Abgeordnete Kai Dolgner. Dies werde „entscheidend für die Geschwindigkeit unserer Arbeit sein“. Dolgner appellierte, den PUA „nicht zum parlamentarischen Stellungskrieg“ zu nutzen, sondern den Verfassungsauftrag des Parlaments zu erfüllen, Regierung und Verwaltung „im öffentlichen Interesse“ zu kontrollieren.

Im Kern geht es um eine Messerstecherei zwischen rivalisierenden Rockern in Neumünster im Jahr 2010. Zwei Ermittler behaupten, ihre Untersuchungen in diesem Fall seien von Vorgesetzten behindert worden, um einen Informanten aus dem Rocker-Club „Bandidos“ zu decken. Die Ermittler behaupten, sie seien massiv unter Druck gesetzt und auf unattraktive Posten abgeschoben worden, während mutmaßlich mobbende Vorgesetzte Karriere gemacht hätten.

Kein „Scheibenschießen auf Ex-Innenminister“

Im Hintergrund steht auch die Frage, inwieweit die verschiedenen Innenminister von CDU und SPD im Laufe der Jahre über diese Vorgänge im Bilde waren. Es werde auch darum gehen, betonte Claus Christian Claussen (CDU), „ob die Beurteilungen politischer Handlungsträger richtig waren“. Der Ausschuss solle aber nicht zum „fröhliches Scheibenschießen auf Ex-Innenminister“ dienen, mahnte Claussen. 

Burkhard Peters (Grüne) sah das Kernproblem in der Rolle der „V-Leute“. Diese „Vertrauenspersonen“ gehören in der Regel selbst einer kriminellen Bande an und versorgen die Polizei gleichzeitig mit Insider-Informationen. Diese Doppelrolle beinhalte eine „schwerwiegende Infektionsgefahr für den Rechtsstaat“, so Peters.

SSW plädiert für unabhängige Richteruntersuchung

Jan Marcus Rossa (FDP) verwies auf „kurios anmutende Personalentscheidungen“ in der Landespolizei im Jahr 2013. Damals seien Führungskräfte trotz massiver Mobbing-Vorwürfe befördert worden. Warum dies geschehen sei, müsse der PUA klären. Die „Rocker-Affäre“ habe das Bild der Landespolizei in der Öffentlichkeit beschädigt, stellte Claus Schaffer (AfD) fest. Dies gelte es nun zu korrigieren: „Am Ende des PUA muss eine Landespolizei stehen, die den Respekt der Bevölkerung zurückgewonnen hat.“

Lars Harms (SSW) äußerte Zweifel, ob der Untersuchungsausschuss die Wahrheit zutage fördern kann. Er hätte eine richterliche Untersuchung der Vorfälle bevorzugt, so Harms. Es bleibe zu hoffen, dass man im PUA „trotz unterschiedlicher Parteiinteressen gemeinsam an der Klärung der Sachverhalte arbeitet“.

Anträge

Einsetzung des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode
(betr. Aufarbeitung der sogenannte Rocker-Affäre)
Antrag der SPD-Abgeordneten Wolfgang Baasch, Dr. Kai Dolgner, Dr. Heiner Dunckel, Kirsten Eickhoff-Weber, Martin Habersaat, Bernd Heinemann, Birgit Herdejürgen, Thomas Hölck, Kerstin Metzner, Serpil Midyatli, Birte Pauls, Tobias von Pein, Regina Poersch, Beate Raudies, Sandra Redmann, Thomas Rother, Dr. Ralf Stegner, Özlem Ünsal, Kai Vogel, Kathrin Wagner-Bockey, Stefan Weber – Drucksache 19/520(neu, 2. Fassung)

Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/551(neu)