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Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich beim Petitionsausschuss des Landtages über Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu beschweren, etwa in den Bereichen Schule, Kindertagesstätten, Baurecht oder Justiz und Strafvollzug. Die Abgeordneten des Ausschusses nehmen eine rechtliche Prüfung vor, reden mit allen Beteiligten, unternehmen gegebenenfalls einen Vor-Ort-Besuch und versuchen das Problem außergerichtlich zu lösen. In den vergangenen Jahren konnten im Schnitt rund 40 Prozent der Eingaben ganz oder teilweise im Sinne der Betroffenen geregelt werden.
Der Petitionsausschuss ist zudem das „offene Ohr“ des Parlaments für die Sorgen der Bürger. Sozusagen als Nebeneffekt liefern die Petitionen Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.
Weitere Informationen:
Das Petitionsrecht
Der Petitionsausschuss
Der Petitionsausschuss des Landtages hat seinen Bericht für das zweite Quartal 2017 vorgelegt. Danach gingen vom 1. April bis zum 30. Juni des Vorjahres insgesamt 85 neue Petitionen ein. 87 Eingaben, darunter einige aus den Quartalen zuvor, konnten in diesem Zeitraum abschließend behandelt werden.
Sechs Petitionen (6,9 Prozent) wurden zu Gunsten der Petenten entschieden, und in neun Fällen (10,3 Prozent) bekamen die Antragsteller zumindest teilweise Recht. Bei 72 Eingaben (82,8 Prozent) konnte der Ausschuss nicht helfen. Die meisten Petitionen betrafen den Angaben zufolge die Bereiche Justiz, Inneres, Verkehr und Wirtschaft.
Der Landtag nahm den Bericht formal zur Kenntnis.
Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.04.2017 bis 30.06.2017
Bericht des Petitionsausschusses – Drucksache 19/506
ohne Aussprache