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Der Reformationstag wird gesetzlicher Feiertag in Schleswig-Holstein. Das hat der Landtag einstimmig bei wenigen Enthaltungen beschlossen. Bereits in diesem Jahr ist Mittwoch, der 31. Oktober, schul- und arbeitsfrei.
Der Reformationstag wird gesetzlicher Feiertag in Schleswig-Holstein. Das hat der Landtag einstimmig bei wenigen Enthaltungen beschlossen. Bereits in diesem Jahr ist Mittwoch, der 31. Oktober, schul- und arbeitsfrei. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Reformationstag schon seit Jahrzehnten ein Feiertag, auch in Hamburg und Niedersachsen ist dies im Gespräch.Damit holt der Norden gegenüber Süddeutschland auf. Während Bayern auf 13 Feiertage kommt, waren es in Schleswig-Holstein bisher nur neun, jetzt sind es zehn.
Der neue Feiertag erinnert an den 31. Oktober 1517, als Martin Luther seine 95 Thesen gegen den päpstlichen Ablasshandel an die Schlosskirche in Wittenberg geschlagen haben soll. Das Ereignis gilt als Startpunkt der Kirchenreformation und der Spaltung zwischen evangelischer und katholischer Kirche. Die Jamaika-Koalition hatte die entscheidende Initiative für den 31. Oktober auf den Weg gebracht. Trotz der Einmütigkeit gab es im Parlament auch skeptische Stimmen. Die Liberalen warnten vor negativen Folgen für die Wirtschaft. SPD, Grüne, FDP und SSW hätten sich auch andere Anlässe für einen Feiertag vorstellen können.
Für die Sozialdemokraten wäre der 2. November als Tag des Kieler Matrosenaufstandes im Jahr 1918 die erste Wahl gewesen, wie die Abgeordnete Özlem Ünsal betonte. Damit seien das Ende des Kaiserreichs und die Demokratisierung Deutschlands verbunden. Andererseits gebe es aber „ein ganz klares Ungleichgewicht“ gegenüber dem Süden, deswegen stimme die SPD aus „Wertschätzung für die Arbeitnehmer“ dem Jamaika-Vorschlag zu, so Ünsal.
„Die Zustimmung fällt nicht leicht“, bekannte auch Eka von Kalben (Grüne): „Wir würden einen weltlichen Feiertag bevorzugen.“ Die Grünen hatten sich für den 8. März, den Internationalen Frauentag, ausgesprochen. Von Kalben empfahl, den Reformationstag künftig nicht allein als protestantischen Feiertag zu begehen, sondern als „Tag für das Wir in unserer Gesellschaft“.
Christopher Vogt (FDP) unterstrich seine „eher verhaltene Begeisterung“. Die Freien Demokraten hatten den 23. Mai als Tag des Grundgesetzes vorgeschlagen, „eine der modernsten und liberalsten Verfassungen der Welt“. Grundsätzlich sahen die Liberalen keine zwingende Notwendigkeit für einen neuen Feiertag. Schleswig-Holstein solle nicht bei den freien Tagen, sondern „bei der Bildungsqualität und der Wirtschaftskraft mit Bayern gleichziehen.“ Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen im Lande würden geschwächt, befürchtete Vogt.
Der SSW hatte sich für den 13. Juni als „Tag der Landesverfassung“ stark gemacht, Dieses Datum stehe für „Freiheit, Demokratie und Menschenrechte“ – und habe einen direkten Bezug zum Land zwischen den Meeren, so der Abgeordnete Lars Harms. Der Reformationstag sei hingegen „kein verbindender Tag“. Beispielsweise seien die katholische und die jüdische Gemeinschaft gegen dieses Datum gewesen.
CDU-Fraktionschef Tobias Koch sprach sich ohne Einschränkung für den Reformationstag aus. Er verschaffe „einem bedeutendem Ereignis die angemessene Aufmerksamkeit“. Der Tag sei kein „Deckmantel für mehr Freizeit“, sondern künftig ein „verbindendes Element für den norddeutschen Raum“.
Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) erinnerte daran, dass der 31. Oktober im vergangenen Jahr anlässlich des 500. Reformationsjubiläums bereits bundesweit als Feiertag begangen wurde. Die damalige „interkulturelle und gesamtgesellschaftliche Ausrichtung“ der Feierlichkeiten habe „ganz viele Menschen bewegt“. Am 31. Oktober werde vielerorts Halloween gefeiert, so Grote. Nun gebe es die Gelegenheit, das christliche Erbe „völlig neu ins Bewusstsein zu rücken“.
Claus Schaffer (AfD) kritisierte die „Parlamentsposse“ um den neuen Feiertag. Seine Fraktion habe den 31. Oktober als erste ins Spiel gebracht. Die anderen Parteien hätten den Vorschlag jedoch abgelehnt, nur weil er von der AfD stamme. „Sie lehnen einen Antrag der AfD für den Reformationstag ab, nur um dann einen eigenen Antrag zum Reformationstag zu beschließen“, warf er den Jamaika-Partnern vor.
Schleswig-Holsteins Bürger können sich auf einen zusätzlichen Feiertag freuen. Nachdem sich die Fraktionen in der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses endgültig darauf verständigt haben, den Reformationstag am 31. Oktober zum Feiertag zu erklären, steht einem breiten Zuspruch in dieser Tagung wohl nichts mehr im Wege.
Auf dem Tisch liegt noch ein von SPD vorgelegten Gesetzentwurf für den Reformationstag in Erster Lesung sowie ein älterer Entwurf des SSW, der in Zweiter Lesung behandelt werden soll, der aber für den 13. Juni als „Tag der Landesverfassung“ plädiert. Im Ausschuss am vergangenen Mittwoch legten dann die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag zu dem SSW-Vorschlag vor, mit der Maßgabe, den „Tag der Landesverfassung“ durch den Reformationstag zu ersetzen. Dies hat den Vorteil, dass das Feiertagsgesetz sofort geändert werden kann und sich die Schleswig-Holsteiner bereits den 31. Oktober 2018 als freien Tag in ihren Kalender eintragen können. Die SPD stimmte dem von CDU, Grünen und FDP vorgeschlagenen „Schnellverfahren“ zu und will ihren Gesetzentwurf zurückziehen.
Vorausgegangen waren monatelange Diskussionen. Dabei stand weniger die Frage, ob ein weiterer Feiertag gewünscht wird im Mittelpunkt, sondern das Ringen um das Datum. Die FDP hatte lange Zeit den 23. Mai als „Tag des Grundgesetzes“ favorisiert, die Grünen hatten zunächst als Wunschtermin den „Weltfrauentag“ genannt. Schließlich setzte sich auch in der Jamaika-Koalition der Wille nach einer gemeinsamen norddeutschen Lösung mit dem Reformationstag durch, für die zuvor schon Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) geworben hatte und die auch von der AfD getragen wird.
Der SSW bekräftigte im Ausschuss zwar weiter seinen Vorschlag für einen „Tag der Landesverfassung“ und enthielt sich in der Abstimmung zum Reformationstag. Dennoch sagte SSW-Mann Lars Harms stolz: „Wir haben die Diskussion angeschoben und sind froh, dass es nun einen neuen freien Tag geben wird – auch wenn wir einen Feiertag im Sommer bevorzugt hätten“.
Seitens der SPD hatte Innenpolitikerin Özlem Ünsal bei Vorstellung des Gesetzentwurfs ihrer Fraktion bekräftigt: „Eine wichtige Rolle bei unserer Entscheidung spielte auch die Einigung der fünf norddeutschen Länder, unter denen Mecklenburg-Vorpommern diesen Tag bereits als regulären Feiertag eingeführt hat.“ Es sei für viele Menschen, besonders für jene, die nahe an Hamburg, Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern wohnen, „sinnvoll, wenn sie nicht vor ihrer Haustür eine Feiertagsgrenze vorfinden“.
Zuvor hatten sich bereits die Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Niedersachsen auf einer Sondersitzung der Konferenz Norddeutschland auf den 31. Oktober verständigt – ebenfalls den gemeinsamen norddeutschen Feiertag-Verbund im Blick. Ein Grund für die Initiative der Nordländer sei das Ungleichgewicht mit Blick auf die Anzahl der Feiertage in Nord- und Süddeutschland, hieß es. Niedersachsen und Bremen gehören mit Hamburg, Berlin und Schleswig-Holstein zu den Ländern mit nur neun Feiertagen. Bayern hat hingegen 13 Feiertage, Baden-Württemberg 12.
(Stand: 16. Februar 2018)
Vorherige Debatte zum Thema: Juni 2017
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/11
Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/38
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/509
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (SFGT)
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 19/501