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Nach der Verurteilung einer hessischen Ärztin zu einer Geldstrafe mahnen CDU, Grüne und FDP eine Lösung an, wie Mediziner öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren können – ohne dabei mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
Eine Ärztin aus Hessen hat eine Debatte über die Abschaffung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch (StGB) ausgelöst: Die Medizinerin war Ende November 2017 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden, weil sie auf ihrer Praxis-Homepage über Abtreibungen informiert hatte, was die Staatsanwaltschaft als Leistungsbeschreibung im Sinne von Werbung ausgelegt hatte. Die AfD-Fraktion wendet sich nun gegen eine von SPD, Grünen und Linken auf Bundesebene angestrebte Streichung des StGB-Paragrafen, der Werbung von Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche untersagt.
Mehrere Bundesländer hatten sich zuletzt im Bundesrat dafür stark gemacht, den Paragrafen zu streichen. Die AfD hält dagegen: Die Argumentation derjenigen, die die Regelung abschaffen wollen, verkenne den Wert, „den das Grundgesetz dem ungeborenen menschlichen Leben zumisst“, begründet sie ihren Antrag.
In einem Alternativantrag folgen auch SPD und SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag den Forderungen nach der Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Unter dem Begriff „Werbung“ verstehe der Paragraf 219a bereits „die Information, dass Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen“, heißt es in dem Papier. Laut SPD und SSW widerspreche die Vorschrift den „heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Arztwahl.“
SPD, Grüne und Linke im Bundestag wollen das Abtreibungsrecht ebenfalls ändern. Justizminister Heiko Maas (SPD) unterstützt den Vorstoß. Die Regelung erschwere Frauen in extremen Notlagen den Zugang zu Informationen, erklärte Maas im Dezember.
(Stand: 22. Januar 2018)
Das Werbungsverbot ist im Strafgesetzbuch verankert. Die Jamaika-Koalitionäre wollen die Landesregierung nun in die Pflicht nehmen: Sie soll den rechtlichen Rahmen prüfen und nach einer Lösung Ausschau halten.
Wie das vonstattengehen kann, soll zunächst im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Sozialausschuss beraten werden. Ebenfalls an die Ausschüsse wurde ein gemeinsamer Antrag von SPD und SSW überwiesen, der die Abschaffung des strittigen Paragrafen 219a fordert. In der Plenardebatte warnte Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) davor, nicht „voreilig“ zu handeln. Sie wies darauf hin, dass im Internet zahlreiche Informationsseiten zum Thema Schwangerschaftsabbruch existieren würden. Deshalb wäre es ratsam, den Paragrafen 219a „nicht kurzerhand zu streichen“.
Mit Blick auf laufende Diskussionen im Bundesrat über den Fall aus Hessin stellte Sütterlin-Waack klar, dass sich die Länder darauf verständigt hätten, das Urteil des Rechtsmittelgerichtes abzuwarten. Es sei noch nicht sicher, ob die Verurteilung der hessischen Ärztin bestand habe, sagte die Ministerin.
Ausgangspunkt der Debatte war ein Antrag der AfD, der den Erhalt des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch forderte. Der Schwangerschaftsabbruch sei „keine Heilbehandlung“, sondern „die Tötung menschlichen Lebens“, begründete Frank Brodehl den Antrag seiner Fraktion. Deshalb dürfe sie nicht wie jede medizinische Behandlung beworben werden. Hier gab es keine Ausschussüberweisung der Antrag wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.
Weitere Hauptredner:
Katja Rathje-Hoffmann (CDU), Serpil Midyatli (SPD), Aminata Touré (Grüne), Jan Marcus Rossa (FDP), Jette Waldinger-Thiering (SSW)