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26. Januar 2018 – Top 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 24, 36, 37, 40, 41

Sammeldrucksache 19/466

Manche Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Sammeldrucksache
Die erste Seite einer Sammeldrucksache Foto: Landtag, amatik

Sammeldrucksache 19/466

Top 2: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes – Drucksachen 19/388, 19/431

Top 3: Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes – Einreichung von Wahlvorschlägen gem. § 51 GKWG – Drucksachen 19/25719/438

Top 4: Änderung der Verfassung – Absenkung Quoren Volks­begehren und Volks­entscheid – Drucksachen 19/258, 19/439

Top 5: Änderung des Wasser­abgaben­gesetzes – Verwendung des Aufkommens aus der Wasserabgabe – Drucksachen 19/239, 19/445

Top 7: Gesetz zum 21. Staatsvertrag zur Änderung rundfunk­rechtlicher Staatsverträge – Drucksache 19/406

Top 8: Staatsvertrag über den Datenschutz beim Norddeutschen Rundfunk – Drucksache 19/407

Top 9: Gesetz zum 7. Staatsvertrag zur Änderung medien­rechtlicher Vorschriften – Drucksache 19/408

Top 10: Änderung des Errichtungsgesetzes der Stiftungen „Institut für Weltwirtschaft“ und "Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft“ – Drucksache 19/428

Top 11: Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 – Drucksache 19/429

Top 12: Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6b Bundeskindergeldgesetz – Drucksache 19/432

Top 15: Änderung des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes – Schusswaffengebrauch gegen Personen – Drucksache 19/458

Top 24: Sachstand und Planung der Überarbeitung des Kommunalen Finanzausgleiches – Drucksache 19/442

Top 36: Überholverbot für Lkw auf der A 7 – Drucksachen 19/12 (neu), 19/36, 19/434

Top 37: Keine Übertragung der Verwaltung der Bundesstraßen an den Bund – Drucksachen 19/6619/9519/435 (neu)

Top 40: Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln – Drucksachen 19/22619/447

Top 41: Personalstruktur- und Personalmanagementbericht 2017 – Drucksache 19/412

 

Top 2: Umbenennung Fachhochschulen

Der Landtag hat den Weg für die geplante Umbenennung der Fachhochschule Lübeck in „Technische Hochschule“ freigemacht. Einstimmig verabschiedete das Plenum die dafür notwendige, von CDU, Grünen und FDP vorgelegte Änderung am Hochschulgesetz.

In Artikel 1 heißt es darin nun unter anderem, dass Fachhochschulen „eine andere profiladäquate Bezeichnung“ führen dürfen. Bedingungen sind ein entsprechendes Fächerspektrum, die entsprechende Leistungsfähigkeit und Kooperationen, die auf Wissenschaft und Wirtschaft ausgerichtet sind.

Bislang durften sich Fachhochschulen nur als „Hochschulen“ oder „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ bezeichnen. Mit der Möglichkeit, die FH Lübeck in „Technische Hochschule“ umzubenennen, wollen die Koalitionsfraktionen die „besondere Qualität der fachlichen Schwerpunkte Technik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Architektur am Standort Lübeck“ stärken und das Profil der Hochschule national und international aufwerten.

Einem Bericht der „Lübecker Nachrichten“ zufolge ist die Umbenennung bereits in Planung: Zum Wintersemester 2018 werde die bisherige Fachhochschule der Hansestadt ihren Namen ändern. Auch die Flensburger Fachhochschule hat einen neuen Namen: Sie hatte sich bereits im April 2016 in „Hochschule Flensburg“ umbenannt. Daher ermöglicht das geänderte Gesetz auch eine diesbezügliche redaktionelle Namensanpassung. 

1. Lesung: Dezember 2017

Top 3: Kommunales Wahlrecht / Wahlvorschläge

Die AfD ist mit den von ihr geforderten Änderungen am Gemeinde- und Kreiswahlgesetz an der breiten Mehrheit des Parlamentes gescheitert. Die Fraktion hatte durchsetzen wollen, dass auch ein Politiker, dessen Partei nicht im Gemeinderat vertreten ist, sich um das Amt des Bürgermeisters bewerben kann. Zudem hatte sie festschreiben wollen, dass die Parteizugehörigkeit eines Bürgermeisterkandidaten auf dem Wahlzettel nachzulesen ist.

„Die Zugehörigkeit eines Bewerbers zu einer Partei sei ein wichtiges Entscheidungskriterium“, so das Argument der AfD. Wie die anderen Fraktionen hatte auch Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) bei der Ersten Lesung im Oktober vergangenen Jahres deutlich gemacht, dass er die AfD-Vorschläge ablehnt. Es sei richtig, so Grote, dass nur Parteien, die bereits im Wahlgebiet erfolgreich aktiv sind, ein Vorschlagsrecht haben. Damit werde gewährleistet, dass im Vordergrund einer Bewerbung die lokalen Fragen vor Ort stehen.

Top 4: Quoren für Volksbegehren und Volksentscheid

Ohne Gefolgschaft ist auch in Zweiter Lesung ein AfD-Vorstoß geblieben, das Quorum für Volksbegehren sowie das Zustimmungsquorum für Volksentscheide zu senken. Die in der Landesverfassung verankerten Grenzsetzungen seien erreichbar, hatten die anderen Fraktionen im Oktober bei der Ersten Lesung argumentiert. Zudem sollten Volksentscheide die Demokratie ergänzen und nicht ersetzen.

Die AfD hatte dagegen moniert, dass „die Bürger von einer direkten Mitbestimmung ausgeschlossen“ seien und gefordert, bei der Herbeiführung eines Volksbegehrens die bisher notwendigen 80.000 Unterschriften auf 50.000 zu verringern. Bei einem Volksentscheid hätten statt der bisherigen 15 Prozent nur noch fünf Prozent der Wahlberechtigten zustimmen müssen.

Top 5: Wasserabgabe / Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser

Die AfD ist mit ihrem Gesetzesvorstoß, die Wasserabgabe vollständig und nicht mehr in Teilen zugunsten einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung zweckgebunden einzusetzen, bei der breiten Mehrheit des Plenums abgeblitzt.

Seit der letzten Änderung des Gesetzes 2013 geht das Geld nach Abzug der Verwaltungskosten zu 70 Prozent in den Gewässer-Bereich. Zahlen muss die Abgabe jeder, der Wasser aus oberirdischen Gewässern oder vom Grundwasser entnimmt oder ableitet. In Schleswig-Holstein sind das in erster Linie die Wasser- und Bodenverbände. Die Höhe der Abgabe bemisst sich nach der entnommenen Wassermenge, dem Entnahmezweck und der Herkunft des Wassers.

Es sei absehbar, dass die finanziellen Aufwendungen für Maßnahmen des Gewässerschutzes künftig zunehmen werden, hatte die AfD ihren Vorstoß in Erster Lesung im Oktober vergangenen Jahres begründet. Außerdem seien die Kosten für Endverbraucher mit einem Entgelt von zwölf Cent pro Kubikmeter Entnahme aus der öffentlichen Wasserversorgung verhältnismäßig hoch.

Top 7: 21. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag

Das Plenum hat den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer reagieren mit dem Regelungspaket auf die von der Europäischen Union erlassene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die schreibt unter anderem vor, unter welchen Umständen und inwieweit Journalisten auskunftspflichtig sind – beispielsweise, wenn sie über eine Person recherchieren und diese Person Fragen dazu hat.

Um das Recht auf Schutz von personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen, müssen die EU-Mitgliedsstaaten ihre Rechtslage anpassen. Artikel 85, Absatz 2, der DSGVO fordert dies ausdrücklich. Die DSGVO muss bis zum 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsländern umgesetzt werden.

Vorherige Debatte: September 2017

Top 8: NDR-Staatsvertrag

Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wollen die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) in ihren Staatsvertrag für den Norddeutschen Rundfunk (NDR) einbauen. Das vorgelegte Änderungspaket wird jetzt im Innen- und Rechtsausschuss beraten. Mehr Information zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung im Artikel zur Änderung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags.

Eine grundlegende Überarbeitung des NDR-Staatsvertrages wurde von den Ländern wegen Zeitdrucks als „nicht sinnvoll“ erachtet. Die DSGVO muss bis zum 25. Mai in allen Mitgliedsländern umgesetzt werden. Die derzeitig gültigen Datenschutz- Regelungen im NDR-Staatsvertrag sollen mit Inkrafttreten des Datenschutz-Staatsvertrages entfallen. Diese neuen Vorschriften wollen die vier Länder dann später in einem zweiten Schritt in den Staatsvertrag integrieren. 

Top 9: Medienstaatsvertrag HSH

Das Plenum hat den von Schleswig-Holstein und Hamburg vorgelegten 7. Medienänderungsstaatsvertrag, der mit neuen Datenschutz-Regelungen versehen ist, zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Auslöser ist die von der Europäischen Union erlassene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die bis zum 25. Mai in allen Mitgliedsländern umgesetzt werden muss. Mehr Information zu den DSGVO-Vorgaben im Artikel zur Änderung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags.

Der HSH-Medienstaatsvertrag folgt inhaltlich im Wesentlichen den Regelungen des 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Darüber hinaus enthält er Bestimmungen zur Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken, zum Medienprivileg und zur Datenschutzaufsicht. So sollen künftig beispielsweise Daten, die für die Veröffentlichung von Gegendarstellungen anfallen, gespeichert werden. 

Top 10: Staatsvertrag Wirtschaftsstiftungen

Die Stiftung „Institut für Weltwirtschaft“ (IfW) und die Stiftung „Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft“ (ZBW) sollen jeweils eigenständige Verwaltungen bekommen. Dies sieht ein von der Landesregierung vorgelegter Gesetzentwurf vor, den das Plenum zur Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen hat.

Ausgangspunkt für die Neuaufstellung der Verwaltung sind die fachlich großen Unterschiede zwischen den Stiftungen sowie die unterschiedlichen Anforderungen, denen sie ausgesetzt sind. Derzeit haben IfW und ZBW eine gemeinsame Verwaltung.

Im Zuge der organisatorischen Neuausrichtung soll zudem den jeweiligen Wissenschaftlichen Beiräten das Stimmrecht im Stiftungsrat entzogen werden. Sie hätten dann nur noch eine beratende Funktion inne. Neu im Stiftungsrat der ZBW aufgenommen werden soll ein Vertreter des Dekanats der Technischen oder Naturwissenschaftlichen Fakultät einer Kieler oder Hamburger Hochschule.

Top 11: Anpassung an EU-Datenschutzrecht

Schleswig-Holsteins Datenschutz soll auf Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) neu geregelt werden. Ein von der Landesregierung vorgelegter Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, eine allgemeine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung in öffentlichen Bereichen zu schaffen. Zudem schreibt das Regelungspaket fest, unter welchen Umständen personenbezogene Daten, die zu einem bestimmten Zweck erhoben wurden, auch anderweitig genutzt werden dürfen.

Darüber hinaus will die Landesregierung eine EU-Richtlinie zu Datenübertragungen, die die Polizeiarbeit und die Arbeit der Gerichte betreffen, in schleswig-holsteinisches Recht gießen. Diese enthält Bestimmungen, ob und in welcher Form Informationen zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten verwendet werden dürfen. Die EU hat hier Mindeststandards für den Schutz des Einzelnen – also für Opfer, Tatverdächtige, Beschuldigte oder Zeugen – festgelegt.

Der Gesetzentwurf soll jetzt im Innen-und Rechtsausschuss beraten werden.

Top 12: Sozialgesetzbuch / Bundeskindergeld

Schleswig-Holsteins Kreise sollen das Geld, das sie zwischen 2016 und 2018 für Flüchtlingsunterkünfte und Heizung ausgegeben haben beziehungsweise ausgeben werden, voll erstattet bekommen. Die Landesregierung plant landesrechtliche Regelungen zum II. Sozialgesetzbuch dahingehend zu ändern.

Der entsprechende Gesetzesvorstoß, der an den Sozialausschuss überwiesen wurde, will auch zu Kreisen gehörenden Gemeinden oder Ämtern, die sich um die Unterbringung von Flüchtlingen gekümmert haben, eine Kostenerstattung zubilligen. Hintergrund ist, dass die Kreise einzelne Kommunen oder Ämter für diese Aufgabe rechtlich heranziehen können.

Top 15: Schußwaffengebrauch bei der Polizei

Die AfD will festschreiben, unter welcher Voraussetzung Polizeibeamte einen tödlichen Schuss – den sogenannten finalen Rettungsschuss – abgeben dürfen. Das Allgemeine Landesverwaltungsgesetz soll um folgende Passage ergänzt werden: „Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.“

Angesichts gestiegener Gefahren durch den Terrorismus müsse den Beamten „eine Rechtsgrundlage an die Hand gegeben werden, welche diese in derartigen Extremsituationen handlungssicher und rechtlich geschützt agieren lässt“, schreibt die AfD, die eine gesetzgeberische Lücke sieht, zur Begründung. Der Entwurf für die Gesetzesänderung wurde dem Innen- und Rechtsausschuss zugeleitet. 

Top 24: Kommunaler Finanzausgleich

Die Landesregierung soll auf Antrag der SPD bis zur März-Tagung schriftlich darüber berichten, wie es um die vom Landesverfassungsgericht eingeforderte Überarbeitung des Kommunalen Finanzausgleichs (FAG) steht. Schleswig-Holsteins Verfassungshüter hatten die derzeitige Verteilung der Steuereinnahmen im Januar 2017 als rechtswidrig bewertet und in ihrem Urteil eine Neuregelung bis zum 31. Dezember 2020 gefordert.

Die ehemalige rot-grün-blaue Landesregierung unter Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) hatte den Verteilungsschlüssel für den FAG nach 40 Jahren verändert. Seit 2015 bekommen Kreise, Städte und Gemeinden rund 1,4 Milliarden Euro aus den Steuereinnahmen des Landes. Das sind 17,7 Prozent des Steueraufkommens. Insgesamt erhalten seitdem etwa 80 Prozent der Kommunen mehr Geld als zuvor – auch weil die Gesamtsumme des FAG dank der sprudelnden Steuereinnahmen deutlich gewachsen war. Demgegenüber hatten die meisten Landkreise wie etwa der Kreis Rendsburg-Eckernförde Einbußen hinnehmen müssen.

Vorherige Debatte: Dezember 2017

Top 36: Überholverbot auf der A7

Um Staus und Verkehrsstockungen auf der A7 nördlich des Bordesholmer Dreiecks zu vermeiden, will der Landtag das Verkehrsaufkommen dort genauer untersuchen lassen. In einem zweiten Schritt sollen dann konkrete Maßnahmen – etwa die Etablierung von Verkehrsleitsystemen – in die Wege geleitet werden. Für diesen im Wirtschaftsausschuss umformulierten SSW-Antrag votierten außer der SPD alle anderen Fraktionen.

Ausgangspunkt des Beschlusses war die von CDU, Grünen und FDP abgelehnte Forderung des SSW nach einem Überholverbot für Lkw. Die sogenannten Elefantenrennen würden zu Staubildung und höherem Benzinverbrauch führen, so die Begründung. Laut Zahlen der Deutsch-Dänischen Verkehrskommission und des Bundes passieren gegenwärtig pro Tag rund 39.400 Fahrzeuge die A7, etwa 6.230 davon seien Lkw. Tendenz steigend. Insgesamt habe der Verkehr von 2015 um elf Prozent zugenommen.

Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der SPD, die sich für ein elektronisches Verkehrsleitsystems eingesetzt hatte. CDU, Grüne und FDP begründeten in der Aussprache im Juni vergangenen Jahres ihre ablehnende Haltung, mit den „engen verkehrsrechtlichen Grenzen“ für pauschale Überholverbote und einem Mehr an Verkehrsschildern sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

Debatte bei Antragstellung: Juni 2017

Top 37: Bundesstraßen-Verwaltung

Die Verwaltung der meisten Bundesstraßen im Land soll auch in Zukunft durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) erfolgen. Dafür hat sich der Landtag einstimmig ausgesprochen. Die Abgeordneten folgten einem entsprechenden, im Wirtschaftsausschuss überarbeiteten Jamaika-Vorstoß, der zudem ein Bekenntnis zum LBV mit seinen rund 1.400 Mitarbeitern enthält.

Einem Kabinettsbeschluss vom Dezember vergangenen Jahres zufolge will die Landesregierung nur wichtige Bundesstraßen-Teilstücke in Schleswig-Holstein in die Obhut des Bundes übergeben. Das Kabinett forderte Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) auf, mit dem Bund entsprechende Verhandlungen zu führen. Konkret geht es um 228,5 der insgesamt 1.533 Bundesstraßen-Kilometer im Land, darunter sind die B404, die B207 zwischen Heiligenhafen und Puttgarden sowie der westliche Teil der B5. Den Großteil des Netzes will das Land unter Eigenregie behalten.

Eine innerhalb der Landesregierung heiß diskutierte völlige Weggabe der Planung der Bundesstraßen an den Bund ist damit vom Tisch. Ab 2021 gehen lediglich die 544 Kilometer Autobahnen im Land in die Zuständigkeit des Bundes über. Das Einsparpotenzial bei einem Wegfall der Planungen für Ausbau oder Sanierung von Bundesstraßen war mit etwa zehn Millionen Euro angegeben worden. Sollte der Bund die wichtigen Ausbauprojekte planen, rechnet Buchholz mit Einsparungen „möglicherweise in Höhe von zwei Millionen Euro“ für das Land.

Hintergrund ist die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen vom Oktober 2016. Darin festgeschrieben ist, dass Planung, Bau und Verwaltung von Autobahnen ab 2020 komplett in die Hand des Bundes übergehen soll. Gegründet wird dafür eine bundeseigene Infrastrukturgesellschaft, die sich künftig um Autobahnen kümmern wird und – falls ein Land es wünscht – auch um die Bundesstraßen. Im Gegenzug erhalten die Länder ab 2020 mehr Geld vom Bund.

Ausgangspunkt des jetzt gefassten Landtagsbeschlusses war ein Antrag der SPD, der an der Mehrheit der Jamaika-Koalition scheiterte. Die Sozialdemokraten hatten darin gefordert, die Bundesstraßen ausnahmslos vom LBV verwalten zu lassen.

Debatte bei Antragstellung: Juli 2017

Top 40: Kostenlose Verhütungsmittel

Einstimmig hat das Plenum den SPD-Vorstoß, Hartz IV- und Sozialhilfe-Empfängerinnen eine kostenlose Verhütung zu ermöglichen, für erledigt erklärt. Hintergrund ist ein Bundesratsbeschluss vom 15. Dezember 2017, der genau dies vom Bund fordert.

Eine selbstbestimmte Familienplanung dürfe nicht am Geldbeutel scheitern, hatten die Sozialdemokraten in der Oktober-Sitzung des Landtages argumentiert, als der erstmals Antrag auf der Tagesordnung stand. Derzeit liegt der vom Gesetzgeber eingeplante Bedarf für die Gesundheitspflege, zu der Verhütungsmittel zählen, bei 15 Euro.

Top 41: Personalbericht / Landesbedienstete

Die Landesverwaltung ist der größte Arbeitgeber in Schleswig-Holsteins. Fast 68.000 Menschen waren Ende 2016 mittel- oder unmittelbar beim Land beschäftigt und damit rund 900 mehr als noch 2015. Das geht aus dem neuesten Personalstruktur- und Personalmanagementbericht hervor, den die Landesregierung dem Parlament im Dezember vergangenen Jahres vorgelegt hat und der abschließend im Innen- und Rechtsausschuss beraten werden soll.

Erfasst in dem Bericht sind alle Mitarbeiter der Landesverwaltung, die über das IT-Abrechnungsverfahren „Permis-A“ abgerechnet werden. Neben Ämtern, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Landesbehörden zählen unter anderem beispielsweise auch das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten oder die Medienanstalt HSH dazu. Fast 57 Prozent der Beamten und Beschäftigten sind Frauen, von denen allerdings über die Hälfte in Teilzeit arbeitet. Bei den Männern beträgt der Teilzeit-Anteil nur knapp 16 Prozent. Die Zahl der im Landesdienst tätigen Beamten ist mit 45.279 fast doppelt so hoch wie die Zahl der Tarifbeschäftigten.

Medienberichten zufolge sucht das Land bis 2026 für die Landesverwaltung, die Landespolizei, die Schulen oder die Steuerbehörden rund 18.000 Auszubildende oder Nachwuchskräfte. Allerdings soll von 2011 bis 2020 auch jede neunte Stelle gestrichen werden. Der Landtag hatte die Landesregierung im Juni 2015 aufgefordert, den Personalbericht turnusmäßig einmal im Jahr vorzulegen.