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Top 4 / Zweite Lesung:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften
(Thema: Nachwuchskräfte)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 19/746
Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 19/790
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses - Drs. 19/1004
Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 19/1048
Top 13 / Wahl:
Ersatzwahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Richterwahlausschusses
Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, SPD, Grüne, FDP und der Abg. des SSW - Drs. 19/1020
Top 30 / Bericht
Tätigkeit des Petitionsausschusses...
in der Zeit vom 01.04.2018 bis 30.06.2018
Drucksache - 19/977
Das Plenum hat das von der Landesregierung vorgelegte Beamtenbesoldungsgesetz bei Enthaltung von SPD und AfD verabschiedet. Mit dem darin enthaltenen Regelungspaket will die Regierung die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Schleswig-Holstein für junge Menschen steigern. So erhalten Nachwuchskräfte, die sich für eine Beamtenlaufbahn entscheiden, beim Einstieg in den öffentlichen Dienst künftig einen höheren Lohn.
Zwischen 20 und 60 Euro im Monat bekommen Beamten-Anwärter künftig mehr. Für diese und weitere Maßnahmen rechnet das Land allein im kommenden Jahr mit Mehrkosten in Höhe von insgesamt 4,4 Millionen Euro.
Von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde der Vorstoß der SPD, das Weihnachts- und Urlaubsgeld für Beamte wieder einzuführen. Hierzu hatten die Sozialdemokraten zusätzlich einen weiteren Änderungsantrag vorgelegt, der „eine auf drei Jahre aufgeteilte, schrittweise Rückkehr zur Regelung des Gesetzes zur Gewährung jährlicher Sonderzahlungen von 2003“ vorsieht.
Bei Enthaltung der AfD hat das Plenum Dr. Oliver Moosmann zum stellvertretenden Mitglied des Richterwahlausschusses bestimmt. Der Lübecker Richter tritt die Nachfolge von Anke Erlenstedt an.
Zum Richterwahlausschuss gehören als gewählte Mitglieder unter anderem acht Abgeordnete des Landtages. Vier weitere Abgeordnete sitzen in dem Gremium, wenn über eine Anstellung, Beförderung oder Versetzung in der Arbeits- oder der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden ist. Darüber hinaus sind zwei Richter ständige Mitglieder. Ferner darf ein Richter, um dessen Gerichtszweig es geht, über eine Anstellung entscheiden. Hinzu kommt ein Rechtsanwalt. Ein Arbeitgebervertreter und ein Arbeitnehmervertreter sind zugegen, wenn es um eine Anstellung, Beförderung oder Versetzung in der Arbeits- oder der Sozialgerichtsbarkeit geht.
Den Vorsitz des Richterwahlausschusses hat Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Allerdings besitzt sie kein Stimmrecht.
Der Petitionsausschuss des Landtages hat seinen Bericht für das zweite Quartal 2018 vorgelegt. Danach gingen vom 1. April bis zum 30. Juni insgesamt 83 neue Petitionen ein.
In dem Berichtszeitraum wurden 67 Eingaben abschließend behandelt, darunter auch Petitionen aus Quartalen. Insgesamt wurden vier Petitionen (sechs Prozent) zugunsten und 17 (25,4 Prozent) teilweise zugunsten des Antragsstellers beschieden. In 44 Fällen (65,7 Prozent) konnte den Petenten nicht geholfen werden. Eine Eingabe erledigte sich anderweitig.
Der Landtag nahm den Bericht formal zur Kenntnis.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich beim Petitionsausschuss des Landtages über Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu beschweren, etwa in den Bereichen Schule, Kindertagesstätten, Baurecht oder Justiz und Strafvollzug. Die Abgeordneten des Ausschusses nehmen eine rechtliche Prüfung vor, reden mit allen Beteiligten, unternehmen gegebenenfalls einen Vor-Ort-Besuch und versuchen das Problem außergerichtlich zu lösen. In den vergangenen Jahren konnten im Schnitt rund 40 Prozent der Eingaben ganz oder teilweise im Sinne der Betroffenen geregelt werden.
Der Petitionsausschuss ist zudem das "offene Ohr" des Parlaments für die Sorgen der Bürger. Sozusagen als Nebeneffekt liefern die Petitionen Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.