Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Top 3: Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes
2. Lesung / Ausschuss-Empfehlung – Drucksache 19/194
Top 8A: Gesetz zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
2. Lesung / Ausschussempfehlung – Drucksache 19/195
Top 9: Wahl eines Vertreters im Stiftungsrat der Stiftung Schloss Eutin
Wahlvorschlag – Drucksache 19/162
Top 10: Vorschlagsliste für die Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses
Wahlvorschlag – Drucksache 19/163(neu)
Top 11: Wahl des Vorstandes des Büchereivereins
Wahlvorschlag – Drucksache 19/164
Top 12: Beobachterstatus für das Land Schleswig-Holstein im Nordischen Rat
Wahlvorschlag – Drucksache 19/167(neu)
Top 13: Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates der Kulturstiftung
Wahlvorschlag – Drucksache 19/168
Durch eine Änderung des sogenannten Hinterlegungsgesetzes wird künftig die Deutsche Bundesbank von der Landeskasse hinterlegte Wertpapiere verwalten. Ein entsprechender Entwurf aus dem Finanzministerium wurde heute einmütig vom Plenum gebilligt; die Erste Lesung fand am Mittwoch statt.
Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2016 ist eine gebührenfreie Verwaltung von Wertpapieren nur noch über die Deutsche Bundesbank möglich. Bislang kümmert sich die HSH Nordbank um die Wertpapiere. Das Finanzministerium geht davon aus, dass durch die Übertragung eine vierstellige Summe eingespart werden kann.
Da die Aufgaben der Landeskasse seit dem 1. Januar 2015 vom „Finanzverwaltungsamt Dezernat 5“ auf das Finanzministerium („Finanzministerium Landeskasse“) übergegangen sind, ist auch hierzu eine redaktionelle Anpassung im Hinterlegungsgesetz
Abgeordnete brauchen künftig nicht mehr einen Nachweis über die Verwendung des monatlichen Zuschusses zu ihrer Altersversorgung abgeben, sondern nur noch eine Erklärung. Dies sieht eine heute vom Plenum vorgenommene Änderung des Abgeordnetengesetzes vor.
Zur Begründung heißt es, dass das bisherige Nachweis-Verfahren sich aufgrund der Neuregelung zum 1. Juli in der Umsetzung „als zu umständlich“ erwiesen habe: „Die Einholung eines Nachweises oder mehrerer Nachweise gestaltet sich zeitaufwendig und führt zu Verzögerungen.“
Der Entwurf für die Gesetzesänderung war am Mittwoch in Erster Lesung aufgerufen worden. Als einzige Landtagsfraktion zeichnete die AfD die Gesetzesänderungen nicht mit.
Meldung zum Thema: Juni 2017