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Geschlossen ruft das Schleswig-Holsteinische Parlament den Bund dazu auf, den Gieselau-Kanal in seiner Trägerschaft zu behalten. Diese Wasserstraße müsse schiffbar bleiben, betonten die Landtagsabgeordneten.
Der 1937 fertiggestellte Gieselau-Kanal mit einer Länge von knapp drei Kilometern und einer Schleuse verbindet an der Grenze der Kreise Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen die Untereider und den Nord-Ostsee-Kanal miteinander. Da er von Schiffen bis 65 Meter Länge, 9 Meter Breite und 2,70 Meter Tiefgang befahren werden kann, fällt er als Bundeswasserstraße in die Verwaltung des Bundes. Das soll nach dem Willen der AfD auch so bleiben. Die Oppositionsfraktion setzt sich gegen eine drohende Entwidmung ein.
In der Begründung heißt es: Durch das Bundesverkehrsministerium sei im Mai 2016 ein neues Wassertourismus-Konzept vorgelegt worden mit dem Ziel, 2800 der insgesamt 7500 Kilometer Bundeswasserstraßen in die Verantwortung anderer Träger zu überführen. Dies könne laut AfD zur Folge haben, dass die betreffenden Bundeswasserstraßen danach nur noch als Freizeitwasserwege oder naturnahe Gewässer eingestuft würden. Der Gieselau-Kanal habe aber für die Ausflugsschifffahrt und den Sportboottourismus in Schleswig-Holstein eine große Bedeutung. Zudem erfülle die Schleuse auch bei Hochwasser eine Regulierungsfunktion.
Ein von der Landesregierung beauftragtes Gutachten reicht der AfD zur Klärung rechtlicher Verantwortlichkeiten nicht aus, weil eine Grundsanierung erforderlich sei, die nur noch für kurze Zeit aufgeschoben werden könne.
(Stand: 19. Januar 2018)
Geschlossen ruft das Schleswig-Holsteinische Parlament den Bund dazu auf, den Gieselau-Kanal in seiner Trägerschaft zu behalten. Die Verbindung von der Untereider zum Nord-Ostsee-Kanal an der Grenze der Kreise Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen müsse schiffbar bleiben, betonten die Landtagsabgeordneten. Zudem wird der Bund aufgefordert, durch die Instandhaltung und Unterhaltung der Gieselau-Schleuse den Wasserabfluss zu gewährleisten.
Vorlage für die einstimmig verabschiedete Forderung war ein Alternativantrag von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW. Das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hatte die AFD. Deren Abgeordneter Volker Schnurrbusch erhielt zwar Zuspruch für seine Einschätzung, dass der Gieselau-Kanal „für die Ausflugsschifffahrt und Sportbootfahrer eine nach wie vor große Bedeutung“ habe. Doch seinen Vorwurf, die Landesregierung tue mehr für die Ost- als für die Westküste, wiesen die anderen Fraktionen entschieden zurück.
Ohne die Gieselau-Schleuse verkomme die Eider zur Einbahnstraße, betonte Andreas Hein (CDU). „Das geht gar nicht.“ Den für Schleswig-Holstein immer wichtiger werdenden Wirtschaftszweigen Tourismus und Wassersport werde die Grundlage genommen.
Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) unterstütze den Druck der Parlamentarier auf den Bund. Er wies daraufhin, dass sich die Zahl Sportboote in den vergangenen zehn Jahren halbiert habe. Es könne nicht sein, dass nur nach Charterbootzahlen bewertet werde, auch das touristische Gesamtkonzept zur Stärkung des Binnenland-Tourismus‘ müsse Beachtung finden, so Buchholz.
Ein Rechtsgutachten soll seinen Worten nach klären, ob eine Schließung des Kanals eine unzulässige „Bestandsveränderung einer Wasserstraße“ wäre oder nicht. Eine Übernahme des Kanals durch das Land könne es nur geben, wenn der Bund den vollen Unterhalt von 600.000 bis 700.000 Euro pro Jahr dauerhaft übernehme, sagte der Minister.
Pro Jahr gibt es an der Schleuse rund 1600 Boots-Passagen und 1000 sogenannte Gastlieger in den 22 Häfen entlang des Kanals. Die Personalkosten an der Schleuse, die bei Hochwasser eine Überflutung des Hinterlandes und der Stadt Rendsburg schützt, liegen bei etwa 68.000 Euro pro Jahr.
Weitere Redner:
Kerstin Metzner (SPD), Andreas Tietze (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP), Flemming Meyer (SSW)