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Seit Oktober 2005 können Jugendliche in Schleswig-Holstein den Führerschein mit 17 Jahren machen. 2011 wurde das „Begleitete Fahren ab 17“ nach einer bundesweiten Testphase zur dauerhaften Regelung. CDU, Grüne und FDP wollen sich nun auf Bundesebene für einen Modellversuch zum „Begleiteten Fahren ab 16“ stark machen.
Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass das „Unfall- und Deliktrisiko von Fahranfängern“ durch mehr Fahrpraxis in Begleitung erfahrener Verkehrsteilnehmer „signifikant gesenkt“ werde, so die Antragsteller. Gegenüber anderen jungen Autofahrern hätten Fahranfänger, die am „begleiteten“ Fahren teilgenommen haben, deutlich weniger Unfälle. Das haben verschiedene Studien belegt.
Mit dem neuen Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 16“ soll daher untersucht werden, ob das Unfallrisiko bei Fahranfängern weiter abnimmt, wenn sie ein Jahr länger Autofahren in Begleitung üben können, heißt es in dem Koalitionsantrag weiter.
Mit ihrem Vorstoß schließen sich Christdemokraten, Grüne und Liberale den Plänen Niedersachsens an. Der dortige Landesverkehrsminister Olaf Lies (SPD) hatte im Juli 2017 angekündigt, bereits in diesem Jahr einen Modellversuch zum „Begleiteten Fahren ab 16“ zu starten. Auch der brandenburgische Landtag unterstützt das Vorhaben. Eine Hürde gilt es jedoch noch zu überwinden: Damit 16-Jährige ans Steuer dürfen, müsste das EU-Recht geändert werden. Dieses schreibt bisher ein Mindestalter von 17 Jahren für Fahranfänger vor.
(Stand: 22. Januar 2018)
Modellversuch zum „Begleiteten Fahren ab 16“
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/450(neu)