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Schleswig-Holstein soll einen Geldtopf bekommen, mit dem Gebäude behindertengerecht umgerüstet und die gleiche Teilhabe am öffentlichen Leben gesichert werden sollen. Über den „Fonds für Barrierefreiheit“ stehen bis 2022 zehn Millionen Euro bereit.
Auf Druck von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW im Sozialausschuss unterstützt der Landtag die auch von dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung geforderte Einrichtung eines Fonds für Barrierefreiheit. Mit der vorliegenden Ausschussempfehlung wird die Landesregierung aufgefordert, den Fonds einzurichten sowie Förderkriterien für die Unterstützung von Modellprojekten aufzusetzen. Die Parlamentarier arbeiteten zudem eine Auflage ein: Vorgesehene Förderkriterien des Fonds für Barrierefreiheit sollen dem Sozialausschuss vorgestellt werden.
Dem Vernehmen nach ist ein solcher Fonds seitens der Landesregierung bereits in Planung. Laut Ulrich Hase, dem Behindertenbeauftragten des Landes, beinhaltet der Fonds zwar nur zehn Millionen Euro, „aber zum ersten Mal wird ein Zeichen gesetzt“. Bereits im Dezember hatte Hase bei der Vorstellung seines 7. Tätigkeitsberichts die Politik zu mehr Engagement für die Barrierefreiheit in öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden aufgerufen. Notwendig seien in diesem Bereich Barrierefreiheitsgutachten. Hase: „In fast allen öffentlichen Gebäuden, in die ich reingehe, fehlt etwas“ – manchmal werde die Barrierefreiheit auch gar nicht beachtet.
Nach Angaben des Behindertenbeauftragten lebten in Schleswig-Holstein Ende 2015 mehr als 545.000 Menschen mit Behinderung, das waren rund 18.000 mehr als zwei Jahre zuvor. Mehr als 335.000 Menschen gelten als schwer behindert.
(Stand: 19. Januar 2018)
Meldung bei Antragstellung:
Oktober 2017
Das Land Schleswig-Holstein soll einen Geldtopf bekommen, mit dem Gebäude behindertengerecht umgerüstet werden und die gleiche Teilhabe am öffentlichen Leben gesichert werden soll. Aus dem „Fonds für Barrierefreiheit“, der bis 2022, mit insgesamt zehn Millionen Euro ausgestattet werden soll, werden zunächst Modellprojekte in diesem Bereich bezuschusst. Dieser Beschluss des Sozialausschusses stieß im Landtag auf einhellige Zustimmung.
Auf den Abbau von Hürden seien „viele angewiesen“, unterstrich Andrea Tschacher (CDU) – nicht nur Behinderte, sondern auch ältere Menschen oder Eltern mit Kindern. Es gehe einerseits um bauliche Veränderungen, etwa bei öffentlichen Gebäuden, Wohnungen oder Gaststätten. Darüber hinaus umfasse der Begriff auch die ebenerdige Nutzung von Verkehrsmitteln oder modern nachgerüstete Arbeitsplätze. Zur Barrierefreiheit gehöre es zudem, dass Gehörlose einem Vortrag per Gebärdendolmetscher folgen können, oder dass Formulare auch in Leichter Sprache vorliegen.
Das Thema habe für die Landesregierung hohe Bedeutung, unterstrich Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Er kündigte eine Arbeitsgruppe der Landesregierung an, die alle Ministerien umfasst und die zentral in der Staatskanzlei koordiniert wird.
Nach Angaben des Behindertenbeauftragten lebten in Schleswig-Holstein Ende 2015 mehr als 545.000 Menschen mit Behinderung, das waren rund 18.000 mehr als zwei Jahre zuvor. Damit ist rund jeder fünfte Schleswig-Holsteiner behindert. Mehr als 335.000 Menschen gelten als schwer behindert.
Weitere Redner:
Wolfgang Baasch (SPD), Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Frank Brodehl (AfD), Flemming Meyer (SSW)