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15. Dezember 2017 – Top 33 oA: Wahlprüfungsbeschwerde

Fünf-Prozent-Hürde auf dem Prüfstand

Der Landtag wird dem am Landesverfassungsgericht anhängigen Verfahren um die Fünf-Prozent-Hürde beitreten und eine Stellungnahme abgeben. 

Justitia Gericht Prozess Gerechtigkeit
Ein Bürger hat Einspruch gegen die Landtagswahl 2017 eingelegt. Foto: Volker Hartmann

Der Landtag wird dem am Landesverfassungsgericht anhängigen Verfahren um die Fünf-Prozent-Hürde beitreten und eine Stellungnahme abgeben. Die Schleswiger Richter prüfen, ob die Auswirkung, die die Klausel auf die Zusammensetzung des Plenums hat, verfassungswidrig ist. Das Verfahren in Gang setzte ein Bürger, der gegen die Landtagswahl 2017 Einspruch eingelegt hat. Auch in einem weiteren Verfahren vor dem Verfassungsgericht, hier geht es Wahlwerbung, tritt der Landtag dem Verfahren bei.

Der Einspruch zur Fünf-Prozent-Klausel bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012. Karlsruhe hatte den Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts im deutschen Wahlrecht angeprangert. Dabei kann eine Partei unter bestimmten Umständen Mandate verlieren, wenn sie ihren Zweitstimmenanteil verbessert. Der Bundestag hat daraufhin die strittige Regel für Überhangmandate neu gefasst und auch Ausgleichsmandate zugelassen.

Der schleswig-holsteinische Einspruchsführer beklagt einen ähnlichen „erwartungswidrigen“ Effekt durch die Fünf-Prozent-Klausel. Sein Argument: Es hänge auch von der Wahlbeteiligung ab, ob der Sprung über die Sperrklausel gelingt oder nicht. Bei einer geringen Beteiligung reichen Partei „A“ weniger Wählerstimmen zum Einzug ins Parlament aus, bei einer hohen Wahlbeteiligung sind entsprechend mehr Stimmen nötig. Die Wahlenthaltung oder das Votum für eine andere Partei hätten somit einen direkten Einfluss auf die Erfolgsaussichten von Partei „A“ – ohne dass der Wähler dies überblicken könne.

Ausschuss-Empfehlungen

a.) Stellungnahme im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Wahlprüfungsbeschwerde zur Landtagswahl am 7. Mai 2017; Az. L VerfG 7/17
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/378

b.) Stellungnahme in dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Wahlprüfungsbeschwerde zur Landtagswahl am 7. Mai 2017; Az. LVerfG 8/17
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/410

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