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Für die von SSW und SPD geforderte Erhöhung des Vergabe-Mindestlohns für öffentliche Auftrage zeichnet sich im Landtag keine Mehrheit ab: Union, Liberale und AfD stehen dem Antrag skeptisch gegenüber.
SSW und SPD wollen den Mindestlohn, den Kommunen, öffentliche Unternehmen und das Land bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zahlen müssen, von derzeit 9,99 Euro zum 1. Januar 2018 auf 10,22 Euro erhöhen. Die Fraktionen verknüpfen ihre Forderung mit dem Brutto-Entgelt in der niedrigsten Stufe (E1). Diese steigt zum Jahreswechsel um 2,35 Prozent – von 1756,17 Euro auf 1797,44 Euro. Laut dem Tariftreue und Vergabegesetz ist der Wirtschaftsminister ermächtigt das „Mindeststundenentgelt“, wie es darin heißt, anzupassen. Zuletzt geschah dies zum 1. Februar 2017.
Das TTG trat am 1. August 2013 in Kraft. Verabschiedet wurde es von der alten rot-grün-blauen Nord-Ampel. Das Gesetz enthält Vorgaben, die von den Vergabestellen des Landes, der Kommunen und sonstigen öffentlichen Auftraggebern in Schleswig-Holstein bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu beachten sind. Insbesondere ökologische und soziale Aspekte spielen eine starke Rolle. Zudem bestimmt das TTG, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihre Mitarbeiter tarifgerecht entlohnen oder bei fehlendem Tarifvertrag einen Mindestlohn für die Auftragserfüllung zahlen.
Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) hatte bereits Ende November erklärt, dass die Landesregierung eine weitere Erhöhung des Mindestlohnes ablehnt. Schleswig-Holstein habe mit 9,99 Euro bundesweit bereits den mit Abstand höchsten Vergabemindestlohn. Zudem schreibe das Tariftreue- und Vergabegesetz keine automatische Erhöhung des Mindestlohns vor, sondern räume dem Wirtschaftsminister lediglich den Spielraum dafür ein, so Buchholz.
(Stand: 11. Dezember 2017)
Vorherige Debatten zum Thema:
September 2017
Für die von SSW und SPD geforderte Erhöhung des Vergabe-Mindestlohns für öffentliche Auftrage zeichnet sich im Landtag keine Mehrheit ab: Union, Liberale und AfD stehen dem Antrag skeptisch gegenüber. Die drei Fraktionen fürchten, dass Unternehmen sich in Zeiten guter Konjunktur nicht mehr um Aufträge der öffentlichen Hand bewerben. Zudem habe Schleswig-Holstein schon jetzt mit 9,99 Euro den bundesweit höchsten Mindestlohn in diesem Bereich. SSW und SPD, die den Stundenlohn auf 10,22 Euro anheben wollen, argumentierten dagegen mit der Verhinderung von Lohndumping.
In der Debatte wurden Meinungsunterschiede zwischen den Grünen und ihren Koalitionspartnern bei diesem Thema deutlich. Rasmus Andresen (Grüne) unterstützte die Forderung nach einer Erhöhung des Vergabe-Mindestlohns. Er erklärte, dass derzeit juristisch geprüft werde, ob der Landeswirtschaftsminister rechtlich verpflichtet sei, dies zu tun.
Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) hatte dagegen im Vorfeld der Debatte bereits erklärt, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz keine automatische Erhöhung des Mindestlohns vorschreibe. Diese Auffassung vertrat er auch im Plenum. Der Minister könne den Mindestlohn erhöhen, sagte Buchholz. Er warb aber dafür, den Vergabe-Mindestlohn wie auch den Landes-Mindestlohn in den Bundes-Mindestlohn zu überführen.
„Im Gesetz haben wir eine Verordnungsermächtigung“, stellte Lars Harms (SSW) klar. Davon müsse Gebrauch gemacht werden, „um staatlichem Lohndumping einen Riegel vorzuschieben“. Es gehe hier um die Bezahlung von Leiharbeitern, Beschäftigte in der Abfallwirtschaft oder um Menschen, die im Gartenbau ihr Geld verdienen, listete Harms auf. In dieselbe Richtung argumentierte Der SPD-Abgeordnete Wolfgang Baasch. Er erwarte, dass die Landesregierung aktiv werde und prekäre Beschäftigungsverhältnisse eindämme, sagte er.
Das Thema soll im Wirtschaftsausschuss und im Sozialausschuss weiter beraten werden.
Weitere Hauptredner:
Lukas Kilian (CDU), Oliver Kumbartzky (FDP), Volker Schnurrbusch
Tarifliche Anpassung des vergaberechtlichen Mindestlohnes
Antrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der SPD – Drucksache 19/357 (neu)