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14. Dezember 2017 – Top 24: Rückführung

Flüchtlingspolitik: Rückkehr-Hilfeplan der AfD abgelehnt

Die AfD will subsidiär geschützten Flüchtlingen eine „hoffnungsvolle Rückkehr“ in ihre Heimatländer ermöglichen und sie „auf die Rückkehr in ihre Heimatländer“ vorbereiten. Ihr Antrag dazu wurde jedoch von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Freiwillige Ausreise Fluechtlinge
Abgelehnte Asylbewerber betreten amit ihrem Gepäck den Terminal eines Flughafens. Foto: dpa, Uwe Zucchi

Die AfD-Fraktion möchte subsidiär geschützten Flüchtlingen eine „hoffnungsvolle Rückkehr“ in ihre Heimatländer ermöglichen. Die Landesregierung soll ein Konzept erstellen, das sie „auf die Rückkehr in ihre Heimatländer vorbereitet“, heißt es in dem Antrag der AfD. Als Maßnahmen schlägt sie berufliche vor, etwa im Bauhandwerk, Straßenbau, in der Versorgungs­technik oder der Landwirtschaft. Das könne die Geflüchteten zu „versierten Arbeitskräften“ machen, die für den Wiederaufbau in ihrem Heimatland „dringend benötigt“ würden.

Bis Ende Oktober waren gut 4.300 Flüchtlinge in den Norden gekommen. 2015 hatte deren Zahl noch rund 35.000 betragen, 2016 etwas weniger als 10.000. Abgeschoben wurden in den ersten zehn Monaten des Jahres 320 Personen, etwas mehr als 1200 Menschen reisten freiwillig aus.

Darüber hinaus sieht die AfD-Fraktion Potential darin, mithilfe der subsidiär Geschützten eine Verbindung der heimischen Betrieben und Unternehmen mit offiziellen Vertretern in den Heimatländern der Geflüchteten aufzubauen. Dadurch könnten Ausbildungs- oder Wirtschafts­kooperationen entstehen.

Bereits im Mai hatte die AfD im baden-württembergischen Landtag einen ähnlichen Antrag eingebracht. Vergangenen Monat forderte deren Fraktion im Bundestag ein Abkommen zur Förderung der Rückkehr syrischer Flüchtlinge. Abgeordnete anderer Fraktionen hielten vehement dagegen, den Antrag lehnten sie ab.  

Der Begriff „subsidiär Geschützte“ bezeichnet Ausländer, die Abschiebungs­schutz genießen, weil ihnen die konkrete Gefahr der Todesstrafe oder der Folter droht oder weil die Unzulässigkeit der Abschiebung aus der Anwendung der Europäischen Menschenrechts­konvention resultiert. Subsidiärer Schutz wird auch gewährt, wenn bei Abschiebung eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Der Status von subsidiär Geschützten soll durch das Zuwanderungs­gesetz verbessert, indem diesen nunmehr eine Aufenthalts­erlaubnis erteilt werden soll.

(Stand: 11. Dezember 2017)

Vorherige Debatten zum Thema:
September 2017

Die AfD will subsidiär geschützten Flüchtlingen eine „hoffnungsvolle Rückkehr“ in ihre Heimatländer ermöglichen und sie „auf die Rückkehr in ihre Heimatländer“ vorbereiten. Ein hierzu vorgelegter Antrag wurde von allen anderen Fraktionen jedoch abgelehnt.

Zur Umsetzung der Forderung hatte die AfD ein Konzept der Landesregierung gefordert. Vielen Ausländern, die Abschiebungsschutz genießen, drohen in ihren Heimatländern eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit, sagte Claus Schaffer (AfD). Er sehe Potential darin, mithilfe der Rückkehrer eine Verbindung der heimischen Betriebe und Unternehmen mit offiziellen Vertretern in den Heimatländern der Geflüchteten aufzubauen. Dadurch könnten Ausbildungs- oder Wirtschaftskooperationen entstehen, so Schaffer.

Die Redner der anderen Fraktionen mutmaßten, der AfD gehe es gar nicht um die Menschen. Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) sagte, vom Tod bedrohte Menschen nun als erstes auf ihre Rückkehr vorzubereiten, widerspreche der Ansicht der Landesregierung von humanitärer Flüchtlingspolitik. Wichtiger sei es, diese Flüchtlinge zu integrieren.

Das Kabinett setze auf die freiwillige Rückkehr, betonte Grote. Seit 2015 gebe es bereits ein Rückkehrberatungs- und Managementkonzept, das gut funktioniere. „Schleswig-Holstein ist ein weltoffenes Land und die Landesregierung wird schutzbedürftigen Menschen schnell und umfassend helfen“, sagte der Minister.

Kubicki verabschiedet sich

In seiner letzten Rede im Landtag sagte ein sichtlich berührter Wolfgang Kubicki (FDP), es zeige sich, wie rassistisch die AfD sei. „Aus Ihrer Sicht schicken wir hochqualifizierte Syrer und Iraker also auf Baustellen, damit sie Grundfertigkeiten am Bau oder in der Ver- und Entsorgung lernen. Diese Menschen brauchen Ihre Fürsorge nicht und die Menschen wollen das auch nicht“, sagte Kubicki in Richtung der AfD.

Zum Ende seiner Rede dankte der langjährige Fraktionschef der Liberalen den Kollegen für 25 Jahre im Parlament: „Macht Euch nicht zu klein. Wenn Medien hinterfragen, warum ein Parlament so teuer ist, dann kann ich nur sagen: Das Teuerste ist Nicht-Demokratie. Sie kostet Freiheit und im Zweifel auch das Leben. Seien wir selbstbewusst genug mit gradem Kreuz rauszugehen.“

Kubicki, der in der Mittagspause zum Ehrenvorsitzenden seiner Fraktion auf Lebenszeit gewählt wurde, wechselt nach Berlin, wo er künftig als Abgeordneter und Bundestagsvizepräsident wirkt. Der 65-Jährige war 1992 bis 1993 und dann seit 1996 durchgängig Fraktionsvorsitzender in Kiel. Sein Landtagsmandat will er offiziell nach Ende der Plenumssitzung am heutigen Abend zurückgeben. Die Nachfolge als Fraktionschef tritt Christopher Vogt an.

„Wir danken für 25 Jahre parlamentarische Streitkultur im besten Sinne – für rhetorische und inhaltliche Höhepunkte und einen liberalen Freiheitsgeist, der die Politik in Schleswig-Holstein mit geprägt hat“, antwortete Landtagspräsident Klaus Schlie im Namen des gesamten Parlaments.

Weitere Redner:
Claus Christian Claussen (CDU), Serpil Midyatli (SPD), Aminata Touré (Grüne), Lars Harms (SSW)

Antrag

Flüchtlinge auf die Rückkehr in die Heimatländer vorbereiten
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/384