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4. Dezember 2017 – Volksinitiative Windkraft in Landeshaus

50.000 Unterschriften für größere Abstände

Da hat Landtagsvizepräsident Rasmus Andresen schwer zu tragen: Knapp 50.000 Unterschriften haben zwei Volksinitiativen für neue Winkraftregeln gesammelt und ihm übergeben.

Landtagsvizepräsident Rasmus Andresen (re.) nimmt von der Vertreterin der Volksini, Susanne Kirchhoff, große Pakete mit Unterschriften entgegen. In der Mitte der ehemalige Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer.
Susanne Kirchhoff und Ex-Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer (r.) übergeben Vizepräsident Andresen die Unterschriften. Foto: Landtag, Regina Baltschun

Andresen versprach, dass sich der Landtag mit den Anliegen – wie in der Landesverfassung verbrieft – spätestens im April befassen werde. „Es ist uns gelungen, viele Menschen für die Risiken und Nebenwirkungen des massiven Windkraft-Ausbaus zu sensibilisieren“, sagte die Sprecherin der Initiative Susanne Kirchhof bei der Übergabe im Landeshaus.

Die eine Volksinitiative für größere Abstände zwischen Windanlagen und Wohnhäusern hat nach eigenen Angaben mehr als 25.000 Unterschriften zusammenbekommen. Sie verlangt, dass ein Abstand eingehalten wird, der der zehnfachen Gesamthöhe einer Windkraftanlage entspricht. „Wir erwarten entschlossenen Gestaltungswillen der Landespolitik“, sagte Kirchhof aus Holtsee (Kreis Rendsburg-Eckernförde), die auch Vorsitzende des Vereins „Für Mensch und Natur – Gegenwind Schleswig-Holstein“ ist.

Die zweite Initiative mit rund 23.000 Unterschriften will erreichen, dass die Landesplanung keine Windparkflächen in Orten ausweist, wo es dazu ablehnende Voten des Gemeinderates oder entsprechende Bürgerentscheide gibt. Die Menschen wollten Demokratie zurückhaben, so Initiativen-Sprecherin Eike Ziehe vom Bürgerinitiativen-Netzwerk Dithmarschen. Die Zusage von CDU und FDP vor der Landtagswahl, für größere Abstände zu sorgen, habe maßgeblich zum Regierungswechsel beigetragen. „Wir kritisieren einen rücksichtslosen Windkraftausbau“, sagte der ehemalige Landtagsabgeordnete Patrick Breyer, der mit seiner Piratenpartei diese Initiative unterstützt. „Es soll Windenergie geben, aber wo und in welchem Ausmaß, sollen die Bürger selbst entscheiden.“

Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid

Wie in anderen Bundesländern gibt es auch in Schleswig-Holstein zwei Wege der Gesetzgebung: Die Verabschiedung durch den Landtag und den Volksentscheid. Dazu sieht die Landesverfassung drei Stufen vor.

Volksinitiative: Hierfür müssen die Antragsteller mindestens 20.000 Unterstützer-Unterschriften sammeln. Der Landtag prüft dann die Zulässigkeit: So darf die Initiative nicht in die Haushaltshoheit des Parlaments eingreifen und nicht den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats widersprechen. Gibt das Plenum grünes Licht, hat das Parlament vier Monate Zeit, um über die Initiative zu beraten - und sie gegebenenfalls anzunehmen.

Volksbegehren: Lehnt das Parlament die Volksinitiative ab, können die Initiatoren ein Volksbegehren starten. Hierzu müssen sie innerhalb eines halben Jahres 80.000 Unterschriften hinter sich bringen. Die Listen liegen dann in Ämtern aus; zudem können die Initiatoren auch auf der Straße Unterschriften sammeln.

Volksentscheid: Ist ein Volksbegehren erfolgreich, muss innerhalb von neun Monaten ein Volksentscheid stattfinden. Der Gesetzesvorschlag gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Wähler zustimmt und wenn mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten dafür sind. Das entspricht rund 330.000 Stimmen der Schleswig-Holsteiner. Bei einem Volksentscheid über eine Verfassungsänderung müssen zwei Drittel derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, zustimmen, jedoch mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten.