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17. November 2017 – Top 3, 4, 6, 22, 24, 30, 31

Sammeldrucksache 19/332

Manche Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Sammeldrucksache
Die erste Seite einer Sammeldrucksache Foto: Landtag, amatik

Sammeldrucksache 19/332

Top 3: Staatsvertrag zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen
2. Lesung - Drucksachen 19/185, 19/295

Top 4: Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes
2. Lesung - Drucksachen 19/223, 19/299

Top 6: Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes
 1. Lesung - Drucksache 19/287

Top 22: Berichtsantrag zur Exzellenzinitiative
Berichtsantrag - Drucksache 19/310 (neu)

Top 24: Bericht über den Besitz und die Nutzung von Waffen in Schleswig-Holstein
Berichtsantrag - Drucksache 19/312

Top 30: Entlastung des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2015
Ausschuss-Empfehlung - Drucksache 19/296

Top 31: Errichtung eines „Hauses der Landesgeschichte“
Ausschuss-Empfehlung - Drucksachen 19/83, 19/202 (neu), 19/298

Top 3: Steuerverwaltung / Staatsvertrag

Der Landtag gibt grünes Licht für den Ausbau der länderübergreifenden Zusammenarbeit im Steuerwesen: Einstimmig hat das Plenum den von Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein vorgelegten Staatsvertrag ratifiziert, der festschreibt, die IT-Verfahren im Steuerbereich arbeitsteilig zu vereinheitlichen und die Kräfte für die fortlaufende Digitalisierung zu bündeln.

Die fünf Länder betreuen die steuerlichen IT-Kernverfahren im Datacenter Steuern (DCS) schon heute weitgehend gemeinsam. Darüber hinaus gibt es das Projekt “Norddeutscher Steuerclient“ zur weiteren Vereinheitlichung der Fachanwendungen und Betriebsmodelle.

Von einer vertieften Zusammenarbeit erhoffen sich die Länder eine Senkung der Kosten – insbesondere der Personalkosten. Zudem halten sie es für unwahrscheinlich, dass ein einzelnes Bundesland auf Dauer genügend Fachkräfte findet, um den steigenden technischen Herausforderungen gerecht zu werden.

Top 4: Gelder für Kita-Ausbau

Die Kreise und kreisfreien Städte können auch über 2017 hinaus mit Landesgeldern für den Kita-Ausbau rechnen. Fraktionsübergreifend hat das Plenum der dafür notwendigen Änderung des Kita-Gesetzes zugestimmt. Die Landesregierung will den Kreisen und kreisfreien Städten für das kommende Jahr – neben den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln im Rahmen der Investitionsprogramme “Kinderbetreuungsfinanzierung“ – 13,2 Millionen Euro zur eigenen Bewirtschaftung überweisen.

Die Anpassung ist laut Gesetzentwurf nötig, „um zunächst im Jahr 2018 die Zuweisung vorhandener Investitionsmittel zum Ausbau der Kindertagesbetreuung zu sichern und den Kommunen einen angemessenen Zeitraum zur Umsetzung der Investitionen einzuräumen“.

Seit 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für ihre ein- bis dreijährigen Kinder. Immer mehr Eltern machen diesen auch geltend. Am 1. März dieses Jahres wurden laut dem Statistischen Bundesamt rund 763.000 Kinder unter drei Jahren in einer Kita, einer Krippe oder von einer Tagesmutter betreut. Das waren 5,7 Prozent und damit 41.300 Kinder mehr als im Vorjahr. In Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein nahm die Anzahl der betreuten Kleinkinder mit knapp über zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr im Bundesdurchschnitt am stärksten zu. 

Top 6: Waldgesetz / Rodungen

Geht es nach dem SSW, soll die Naturschutzbehörde vor geplanten Kahlschlagarbeiten im Landeswald angehört werden müssen. Derzeit kann die Forstbehörde auch ohne Expertise der Naturschützer über Anträge entscheiden. Außerdem sollen Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als zehn Metern in Waldgebieten nicht mehr errichtet werden dürfen. Dies sieht ein Entwurf zur Änderung des Landeswaldgesetzes vor, der jetzt im Umwelt- und Agrarausschuss fachlich beraten werden soll.

Ein Kahlschlag liegt laut dem Waldgesetz beispielsweise vor, wenn der Holzvorrat auf einer zusammenhängenden Fläche von über 0,3 Hektar auf weniger als 60 Prozent der bekannten örtlichen Wuchsleistung der Bäume abgesenkt wird.

Top 22: Exzellenzinitiative

Auf Antrag von CDU, Grünen und FDP wird die Landesregierung in der Dezember-Tagung über das gegenwärtige Bewerbungsverfahren um die Förderung als Exzellenscluster berichten. In dem von Exzellenzinitiative in Exzellenzstrategie umgetauften Wettbewerb sind aktuell noch 88 Projekte und 41 Universitäten im Rennen. Die Kieler Christian-Albrechts-Universität (CAU) bewirbt sich mit drei Clusteranträgen um die millionenschweren Förderungen im Bereich der Spitzenforschung.

Die Wissenschaftler aus der Landeshauptstadt haben mit ihren Anträgen aus den Bereichen Meereswissenschaften, Entzündungsforschung sowie Gesellschaften im Wandel die erste Ausscheidungsrunde überstanden. Gescheitert ist dagegen ein Antrag zu Nanomaterialien.

Insgesamt hatten sich für das gegenwärtige Auswahlverfahren 63 Hochschulen mit 195 Projektanträgen beworben. Nur etwa ein Viertel von ihnen wird erfolgreich sein. Die Entscheidung über eine Förderung fällt in einem Jahr. Über das Programm Exzellenzstrategie sollen von 2019 an jährlich insgesamt 533 Millionen Euro an Deutschlands Hochschulen fließen. Davon trägt der Bund drei Viertel, der Rest des Geldes kommt von den jeweiligen Ländern. Anders als die Exzellenzinitiative ist die Exzellenzstrategie nicht befristet, sondern auf Dauer angelegt.

Mit der Exzellenzstrategie führen Bund und Länder die 2005 zur Förderung von Wissenschaft und Forschung eingeführte Exzellenzinitiative fort. Auslöser war das Lissabon-Programm der EU aus dem Jahr 2000. Darin verpflichteten sich die EU-Mitgliedstaaten, in ihre Bildungs- und Wissenschaftssysteme zu investieren, um Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.

Top 24: Waffen in Schleswig-Holstein

Auf Antrag des SSW wird die Landesregierung in der Februar-Tagung über den Besitz und die Nutzung von Waffen in Schleswig-Holstein berichten. Die Minderheitspartei möchte beispielsweise wissen, wie viele private Waffenbesitzer in Schleswig-Holstein registriert sind und wie viele Genehmigungen zum Waffenbesitz seit 2009 widerrufen wurden.

Zuletzt hatte sich der Landtag im März mit dem Thema befasst. In einem von der ehemaligen rot-grün-blauen Landesregierung vorgelegten Bericht ging es um die freiwillige Abgabe von Waffen sowie um Kontrollmaßnahmen. Demnach hat „eine beachtliche Zahl“ der sogenannten Altbesitzer in den letzten Jahren Waffen zurückgegeben. Zurückgeführt wird dies auf neue bundesgesetzliche Regelungen aus dem Jahr 2009, unter anderem zu Nachweispflichten und zu Selbstauskünften.

Den Angaben vom Frühjahr zufolge haben die Waffenbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in den Jahren 2012 bis Ende 2016 rund 3.300 Aufbewahrungskontrollen „vor Ort“ durchgeführt. Nähere Details werden ebenso wenig genannt wie beispielsweise die aktuelle Anzahl der Waffenscheinbesitzer im Land. Die letzte bekannte Zahl stammt aus dem Jahr 2009: Damals gab in Schleswig-Holstein 40.000 Waffenbesitzer.

Top 30: Entlastung Rechnungshof

Auf Empfehlung des Finanzausschusses hat der Landtag dem Landesrechnungshof für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt.

Das Haushaltsvolumen der Behörde betrug rund 6,4 Millionen Euro. Davon entfielen 5,1 Millionen auf die Personalkosten. 1,1 Millionen flossen in Sachausgaben. 200.000 Euro steckte die Behörde in Investitionen.

Mehr Infos: Webseite Landesrechnunghof

Top 31: „Haus der Landesgeschichte“

Das vom Landtag bereits im Februar 2001 per Landtagsbeschluss geforderte „Haus der Landesgeschichte“ nimmt nun Kontur an: Einstimmig haben die Abgeordneten für eine vom Bildungsausschuss vorgelegte Beschlussfassung votiert, mit der die Landesregierung aufgefordert wird, spätestens im zweiten Quartal 2018 ein Umsetzungskonzept vorzulegen.

Grundlage des Votums war ein vom SSW im Juli vorgelegter Antrag. Darin wurde die Eröffnung eines – wie es künftig heiß soll – „Hauses der Landesgeschichte“ bis 2021 gefordert – in diesem Jahr feiert das Land Schleswig-Holstein sein 75-jähriges Bestehen.

Mit dem Museum wollen die Fraktionen vor allem die jüngere Landesgeschichte vermitteln. Ob dies in einem neuen oder in einem bereits bestehenden Gebäude geschehen soll, ist derzeit noch offen. Dies hatten CDU, Grüne und FDP unter anderem in einem Alternativantrag gefordert, der für erledigt erklärt wurde. Denkbar wäre es beispielsweise die geplante Dauerdokumentation auf Schloss Gottorf unterzubringen. Dort soll ohnehin bis 2025 eine Neuaufstellung erfolgen.

Die Diskussion um ein Schleswig-Holsteinisches Haus der Geschichte wird seit vielen Jahren diskutiert. Es war bereits 2001 vom Landtag gefordert worden, die Errichtung scheiterte allerdings bislang an der schwierigen Finanzlage des Landes.