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Der Landtag fordert eine Personalbedarfsanalyse für Schleswig-Holsteins Haftanstalten. Eine breite Mehrheit im Plenum votierte für einen entsprechenden, von den Jamaika-Koalitionsfraktionen vorgelegten Vorstoß.
Der Justizvollzug in Schleswig-Holstein steht mit der Einführung des neuen Strafvollzugsgesetzes vor veränderten Herausforderungen. Daher fordert die Jamaika-Koalition die Landesregierung erneut zu einer landesweit extern begleiteten Personalbedarfsanalyse auf. Für jede einzelne Haftanstalt zwischen Nord- und Ostsee soll spezifisch ermittelt werden, wie viele Mitarbeiter benötigt werden. Hierzu zählen räumliche und organisatorische Faktoren wie auch Besonderheiten bei den Gefangenen.
Mit einbezogen werden sollen zudem Ergebnisse aus der Erhebung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement. „Die Personalgestaltung muss so erfolgen, dass die Ziele des Strafvollzuges bestmöglich erreicht werden können. Dafür wird qualifiziertes, motiviertes und ausreichend Personal benötigt“, schreiben CDU, Grüne und FDP. Die Landesregierung hatte auch wegen eines erhöhten Krankenstandes in der vergangenen Wahlperiode 20 zusätzliche Stellen für den Allgemeinen Justizvollzugsdienst ab 2017 zur Verfügung gestellt.
71 Stellen pro 100 Gefangene
Einer jüngst im Frühjahr vorgelegten Großen Anfrage zufolge gibt es in den sieben Gefängnissen des Landes bei den Krankheitstagen des Personals „teilweise starke Schwankungen seit 2013“. Seit Oktober 2015 liege der Krankenstand „auf einem hohen Niveau“ – im April 2017 (als letzter erfasster Monat) bei 10,87 Prozent.
Angaben der ehemaligen Landesregierung aus dem Frühjahr zufolge nimmt Schleswig-Holstein mit 71,08 Stellen pro 100 Gefangene den drittbesten Platz im Ländervergleich ein. Die Gefängnisse in Schleswig-Holstein verfügen über rund 1.500 Haftplätze. Im Durchschnitt waren etwa 1.200 davon belegt.
(Stand: 13. November 2017)
Der Landtag fordert eine Personalbedarfsanalyse für Schleswig-Holsteins Haftanstalten. Eine breite Mehrheit im Plenum votierte für einen entsprechenden, von den Jamaika-Koalitionsfraktionen vorgelegten Vorstoß. Die notwendige Anzahl der Bediensteten im Justizvollzug soll nach Willen des Parlamentes von externen Gutachtern ermittelt werden. Auslöser des Antrages sind das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Strafvollzugsgesetz und damit einhergehende Klagen des Personals über die hohe Arbeitsbelastung.
In der Debatte sahen die Vertreter aller Fraktionen Handlungsbedarf. Wenn die Analyse auf dem Tisch liege, gelte es auch Konsequenzen zu ziehen, betonte Claus Christian Claussen (CDU). Das könne in Form von Gesetzesänderungen oder auch durch die Einstellung von mehr Personal geschehen. Der SPD-Abgeordnete Stefan Weber warnte allerdings davor, sich allein auf externe Gutachter zu verlassen. Diese könnten sich nicht immer in die Arbeitssituation der Bediensteten hineinversetzen. Zudem würden sie bei ihrer Analyse häufig mit Worthülsen arbeiten.
Bei Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) liefen die Abgeordneten offene Türen ein: Sie werde 2018 eine landesweite Personalbemessungskommission berufen, stellte die Ministerin klar. Dieses Gremium werde sich auch die Kenntnisse der Justizvollzugsanstalt Lübeck zu Nutze machen, wo eine Arbeitsgruppe aus allen Bereichen des Gefängnisses bereits eine Bedarfsanalyse vorgenommen habe. Zusätzlich plane sie eine externe Begleitung, und sie werde darauf achten, „dass Worthülsen vermieden werden“, versprach Sütterlin-Waack.
Weitere Hauptredner:
Burkhard Peters (Grüne), Kay Richert (FDP), Claus Schaffer (AfD), Lars Harms (SSW)
Personalbedarfsanalyse Justizvollzug
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/315