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Eine Pferdesteuer in Schleswig-Holstein ist so gut wie vom Tisch. Die Regierung strebt ein landesweites Verbot an und erntet viel Beifall. Nur die SPD hält den Gesetzentwurf für einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Kurz nach ihrer Einführung steht die Pferdesteuer von Tangstedt im Kreis Stormarn schon vor dem Aus. Mit einem Entwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes will die Landesregierung ein Verbot einer derartigen Abgabe landesweit zementieren. Trotz massiver Proteste sollen Tangstedter Pferdehalter nach einer seit 1. Juli geltenden Satzung 150 Euro jährlich pro Tier zahlen.
Tangstedt war als erste Gemeinde in Schleswig-Holstein und als vierte in Deutschland diesen Schritt gegangen. Die mit 3,1 Millionen Euro verschuldete Kommune hofft auf Mehreinnahmen von fast 100.000 Euro jährlich.
CDU, Grüne und FDP hatten sich bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, gegen eine solche Steuer vorzugehen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu, die Erhebung einer Steuer „auf die Ausübung eines Sports“ sollte untersagt werden. Nach juristischer Prüfung entschied sich das Innenministerium aber dafür, eine Steuer auf das Halten von Pferden zu verbieten. Darauf bezieht sich auch der entsprechende Passus in der Tangstedter Satzung.
Gesamtgesellschaftliche und sozialpolitische Erwägungen könnten es erfordern, bestimmte Bereiche dem Steuererhebungsrecht der Gemeinden zu entziehen, hatte Innen-Staatssekretärin Kristina Herbst Ende Juli bei Vorstellung des Gesetzentwurfs gesagt. Bei der Pferdesteuer sei das in Schleswig-Holstein eindeutig der Fall. Es gehe hier nicht nur um den Spitzensport, sondern auch um den Breitensport mit seiner Jugendarbeit.
Aus Sicht des Innenministeriums wiegt ein landesweites Verbot einer Pferdesteuer schwerer als das Interesse von Gemeinden an einer „geringfügigen Verbesserung ihrer Einnahmen“. Zugleich kündigte die Staatssekretärin Hilfe für klamme Gemeinden über andere Wege an. So würden die Gemeinden die geplanten Änderungen bei den Kita-Kosten und beim Finanzausgleich stärker entlasten, als es die angesetzten Mehreinnahmen über die Pferdesteuer bedeutet hätten.
(Stand: 09. Oktober 2017)
Die Erhebung einer Pferdesteuer in Schleswig-Holstein ist so gut wie vom Tisch. Mit ihrem Gesetzentwurf für ein landesweites Verbot einer solchen Steuer, wie sie in Tangstedt im Kreis Stormarn kürzlich eingeführt wurde, stieß die Landesregierung im Parlament in Erster Lesung auf große Zustimmung. Nur die SPD hält den vorliegenden Gesetzentwurf für einen massiven und unbegründeten Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Der SSW begrüßte zwar die Verbotsabsicht, machte aber Rechtsbedenken geltend.
Auslöser der Diskussion ist die seit 1. Juli geltende Pferdesteuer in Tangstedt. Trotz massiver Proteste sollen Pferdehalter dort laut geltender Satzung 150 Euro jährlich pro Tier zahlen. Zwar habe die Gemeinde die Steuerhoheit, das Land könne aber in bestimmten Bereichen den Kommunen die Steuerfindungs- und Erhebungsrechte entziehen, wenn das Allgemeinwohl stärker wiege – und das sei hier der Fall, betonte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU).
Denn, so der Minister: Der Reitsport in Schleswig-Holstein habe nicht nur im Spitzensport eine besondere Bedeutung, sondern auch im Breitensport „mit seiner herausragenden Jugendarbeit“. Er diene der Gesunderhaltung, biete Kindern und Jugendlichen besondere Landschafts- und Naturerlebnisse, locke reitbegeisterte Touristen nach Schleswig-Holstein und ermögliche landwirtschaftlichen Betrieben die Verbesserung ihres Einkommens durch Pferdezucht, zählte Grote auf.
Beate Raudies (SPD) nannte den Gesetzentwurf dagegen „einen weiteren Beitrag zur Demotivation des kommunalen Ehrenamtes“. „Welches Problem haben Sie eigentlich mit der kommunalen Selbstverwaltung?“, fragte sie in Richtung der Regierungskoalition. Tangstedt habe sich genau überlegt, eine Pferdesteuer einzuführen und alles richtig gemacht. Zudem werde die Konnexität vom Tisch gewischt. „Tangstedt entgehen jährlich 100.000 Euro“, sagte Raudies und forderte einen Ausgleich aus dem Landeshaushalt.
Wer nur aus Haushaltsgründen eine Pferdesteuer erheben wolle, habe den Lenkungsgedanken nicht verstanden, konterte der CDU-Abgeordnete Ole-Christopher Plambeck. Schleswig-Holstein habe die höchste Pferdedichte in ganz Deutschland. „Wir wollen Pferdeland Nummer 1 bleiben“.
Stephan Holowaty (FDP) machte deutlich, dass über 90 Prozent der Reiter weiblich seien. Dass Tangstedt gerade den beliebtestes Sport der Einwohnerinnen besteuere, wo in anderen Kommunen Fußballplätze aus Steuermitteln mit Kunstrasen versehen würden, sei nicht zu verstehen. „Im Gemeinderat von Tangstedt entscheiden offenbar ältere Herren über den Freizeitsport von jungen Mädchen und Frauen“, monierte er Liberale. Und Doris von Sayn-Wittgenstein (AfD) erklärte, Pferde hätten in Schleswig-Holstein schon immer eine große Rolle gespielt.
Ines Strehlau von den Grünen machte deutlich, dass ihre Fraktion dem Gesetzentwurf kritisch gegenüber stehe. „Die Autonomie der Kommunen ist ein hohes Gut“, sagte sie. Bei der Abwägung zwischen dem Recht der Gemeinden auf die Steuer und den Interessen der vielen Reiter im Land sei die Entscheidung aber für die Pferdesportler gefallen. Allerdings müssten die Kommunen nun auch Mittel erhalten, um etwa Wege zu unterhalten und Straßen zu säubern. Zudem müsse nun über die Hundesteuer geredet werden, so Strehlau.
Lars Harms (SSW) schloss an das Hunde-Thema an. „Auch hier finden wir eine sehr ähnliche Struktur: Hundezüchter, Hundeclubs und Freizeitgestaltung mit Hunden aller Art. Und auch der gesundheitliche Aspekt oder gar gesellschaftliche Aspekt bei Hunden lässt sich klar beziffern“, machte er deutlich. Im Ausschuss bleibe daher zu beraten, ob das Land einfach so in die Hoheit der Gemeinden eingreifen kann oder ob man mit diesem Gesetz in eine neue Klagewelle hineinrennt. Denn, so Harms: Das Bundesverfassungsgericht habe 1978 eine Pferdesteuer als rechtens anerkannt.
Der Gesetzentwurf wird jetzt Innen- und Rechtsausschuss beraten.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein – Verbot der Pferdesteuer
Gesetzentwurf Landesregierung – Drucksache 19/215
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration)