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13. Oktober 2017 – Top 30 A: Mindestlohn

Streit über Lockerung der Dokumentationspflicht

Die Koalition weist Kritik an ihrem Bundesrats-Entwurf zum Abbau der Dokumentationspflichten beim Mindestlohngesetz zurück. In einer Dringlichkeitsdebatte hält die SPD Jamaika vor, den Mindestlohn mit der Bundesratsinitiative zu „schleifen“.

Mindestlohn Gebäudereiniger Arbeitnehmer
Gebäudereiniger müssen ihre Arbeitszeit notieren. Foto: dpa, Ralf Hirschberger

CDU und FDP ist die gesetzlich verankerte Dokumentationspflicht, mit dem die Zahlung des Mindestlohns überwacht werden soll, ein Dorn im Auge. Sie sehen darin eine überflüssige bürokratische Hürde und für den Arbeitgeber. Dagegen beharren Gewerkschaften und Sozialdemokraten darauf, dass die Dokumentationspflicht für eine effektive Kontrolle notwendig ist. Diese Argumentation übernehmen SPD und SSW mit ihrem Dringlichkeitsantrag.

Sie drängen darauf, dass die Landesregierung einen Gesetzesantrag zur Änderung des Mindestlohngesetzes im Bundesrat zurückzieht. „Die Dokumentation der Arbeitszeit ist für die Durchsetzung des Mindestlohns unerlässlich. Eine Aufweichung der Dokumentationspflicht besonders für Teilzeitbeschäftigte wird abgelehnt“, so SPD und SSW.

Arbeitgeber steht in der Pflicht

Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro. Um sicherzustellen, dass dieser tatsächlich für jede Arbeitsstunde bezahlt wird, besteht für Arbeitgeber die Pflicht, die Arbeitszeiten zu notieren. Diese sogenannte Dokumentationspflicht gilt allerdings ausschließlich für geringfügig Beschäftigte und auch nur in Branchen, in den eine Missbrauchsgefahr besteht. Dazu zählen das Baugewerbe, Gaststättengewerbe, der Speditions-, Transport und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen.

Die Arbeitszeiten müssen vom Arbeitgeber auf einem Zettel oder Vordruck notiert werden. Aufzuschreiben sind der Beginn der Arbeitszeit, das Ende der Arbeitszeit und die sich daraus ergebende Stundenzahl. Die Dokumentation muss zudem täglich erfolgen.

(Stand: 13. Oktober 2017)

Vorherige Debatte zum Thema:
September 2017 (spez. Vergabe)

Regierungskoalition und Landesregierung haben Kritik an ihrem Entwurf zum Abbau der Dokumentationspflichten beim Mindestlohngesetz, der in den Bundesrat eingebracht werden soll, mit deutlichen Worten zurückgewiesen. Man wolle keinesfalls den Mindestlohn abschaffen, sondern Bürokratie abbauen und das Land mittelstandsfreundlicher machen, erklärten Redner von CDU, Grünen und FDP in einer von SPD und SSW geforderten Dringlichkeitsdebatte. Die Sozialdemokraten hielten der Jamaika-Koalition hingegen vor, den Mindestlohn mit der Bundesratsinitiative zu „schleifen“.

SPD: „Bei Arbeitnehmerrechten ist es zappenduster“

Der angestrebte Abbau der Dokumentationspflicht in einigen Mindestlohnbereichen, mit der die Zahlung überwacht werden soll, ist auch eine Forderung der CDU und FDP auf Bundesebene. „Sie wollen dem Mindestlohn ans Leder“, ereiferte sich SPD-Fraktionschef Ralf Stegner. Gerade Mitarbeiter in der Logistik, im Handel, in der Gastronomie sowie Frauen würden bald nicht mehr geschützt. Die Landesregierung sei pro Arbeitgeber, „bei Arbeitnehmerrechten ist es zappenduster“.

Für Arbeitsminister Bernd Buchholz (FDP) steht fest: Es gehe lediglich darum, „absoluten Unsinn in der Dokumentation“ abzuschaffen. Zudem forderte er die SPD auf, „keinen Popanz aufzubauen“. Der CDU-Abgeordnete Lukas Kilian nannte den Redebeitrag des Oppositionsführers „eine kalkulierte Empörung am falschen Ort“. Die Jamaika-Regierung wolle den Mindestlohn keineswegs abschaffen, sondern lediglich „die Dokumentation dort abschaffen, wo klar ist, dass er gezahlt wird“.

Kein Unterschied zwischen Voll- und Teilzeit

Die Landesregierung verlangt in Berlin mehr Ausnahmen von der Dokumentationspflicht. Bei den Entgeltgrenzen gebe es keinen Unterschied zwischen Voll- und Teilzeit. „Dabei haben Teilzeitbeschäftigte aufgrund ihrer stundenreduzierten Arbeitszeit ein niedriges Monatseinkommen“, heißt es in der Begründung. Selbst bei deutlich mehr als 8,84 Euro Stundenlohn bestehe Dokumentationspflicht.

Nord-Grüne: Arbeitnehmerrechte nicht in Gefahr

Dem schlossen sich Rasmus Andresen (Grüne) und Christopher Vogt (FDP) an: „Die Rolle des Oskar Lafontaine von der Kieler Förde steht Ihnen nicht“, sagte Andresen in Richtung Stegner. Die Einigung in der Koalition sei zwar ein Kompromiss, unterhöhle die Arbeitnehmerrechte aber auf keinen Fall. Andresen kündigte ferner an, dass die Behörden zur Mindestlohnkontrolle besser ausgestattet werden sollen. „Sie feuern platte Parolen raus“, fügte Christopher Vogt (FDP) in Richtung SPD an. Auch Volker Schnurrbusch (AfD) konnte keine „Aufweichung der Arbeitnehmerrechte“ erkennen.

Lars Harms (SSW) warnte, das Aus für die Dokumentationspflicht schaffe mehr Bürokratie und die Möglichkeit für betrügerische Absichten. „Der Gesetzentwurf erreicht sein Ziel nicht, sondern das Gegenteil und bietet Schlupflöcher für schwarze Schafe“, sagte er.

Der Antrag von SPD und SSW wurde abgelehnt.

Dringlichkeitsantrag

Keine Aufweichung der Dokumentationspflichten beim Mindestlohn
Dringlichkeitsantrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/277