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Die Sozialdemokraten wollen das Wahlalter für Bundestagswahlen auf 16 Jahre herabsetzen, allerdings erst mit Blick auf die Wahl des 20. Bundestages. Bei der kommenden Bundestagswahl, die alle vier Jahre und 2017 am 24. September stattfindet, darf unverändert erst ab 18 Jahren gewählt werden. Bei einer Absenkung des Wahlalters wären nach Angaben der Bundes-SPD bei einer möglichen Bundestagswahl 2021 zusätzlich 1,5 Millionen Jugendliche wahlberechtigt.
Wählen ab 16 ist in einigen deutschen Bundesländern schon möglich. In Niedersachsen wurde 1996 erstmals das Wahlrecht für Jugendliche bei Kommunalwahlen eingeführt. Auf kommunaler Ebene haben Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein nachgezogen.
Bei Landtagswahlen sieht es anders aus: Da dürfen Jugendliche ab 16 nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein mitbestimmen, wer in die Landtage einzieht.
(Stand: 26. Juni 2017)
Der Landtag ist sich uneins darüber, ob Jugendliche bei Bundestagswahlen mit 16 Jahren wählen dürfen sollten und auch selbst kandidieren können sollten. Ein Antrag der SPD, der die Landesregierung auffordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass dies ab der Bundestagswahl 2021 möglich ist, wurde von Grünen und SSW unterstützt. CDU, FDP und AfD lehnten ihn ab.
Im Innen- und Rechtsausschuss soll weiter diskutiert werden. Aufschluss erhoffen sich die Abgeordneten durch eine Evaluierung zu den 16- und 17-jährigen Erstwählern bei der Landtagswahl vor rund acht Wochen.
Tobias von Pein (SPD) begründete den Vorstoß seiner Partei damit, dass „die Stimme der Jugend“ gehört werden müsse. „Sie darf bei Wahlen nicht unter den Tisch fallen“. Dies diene der Stärkung der Demokratie. In einer Gesellschaft, in der die ältere Generation rein zahlenmäßig immer größer werde, sei es umso wichtiger, dass junge Menschen repräsentiert und eingebunden würden, sagte von Pein.
Der SSW-Vorsitzende Lars Harms stimmte zu: „Jugendliche können mit 16 vernünftige politische Entscheidungen treffen“. Das habe die vergangene Landtagswahl gezeigt, bei der bereits ab 16 Jahren gewählt werden durfte. Zwar hätten in der jüngsten Altersgruppe nur 54 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben, das sei aber „ein vielversprechender Anfang“.
Nach Ansicht von Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) ist das „aktive Einbinden der Jugendlichen“ in die Politik besonders wichtig, um Politikverdrossenheit entgegenzuwirken, nicht allein eine Reform des Wahlrechts.
Petra Nicolaisen (CDU) bewertet eine mögliche Absenkung des Wahlalters auf 16 als willkürlich und grundlos. Es sei „völlig falsch“ den Eindruck zu erwecken, dass allein das Wahlrecht jungen Menschen Teilhabe-Möglichkeiten im Gemeinwesen eröffne. Außerdem gehöre das Bundeswahlrecht nicht in die Zuständigkeit des Landtags, monierte sie.
Der FDP-Politiker Dennys Bornhöft äußerte rechtliche Bedenken. „Wenn 16-Jährige dann entscheiden, ob Soldaten nach Afghanistan oder Mali geschickt werden, halte ich das für sehr problematisch“, sagte er. Und Doris von Sayn-Wittgenstein (AfD) mahnte, die Legitimation der Staatsgewalt dürfe nicht dem Zufall Raum schaffen. "Wahlen dürfen nicht zum Infotainment verkommen, bei dem der gewinnt, der die beste Show abzieht“.
Zwar renne die SPD bei den Grünen mit ihrem Vorstoß grundsätzlich offene Türen ein, erklärte Burkhard Peters. Allerdings vermutet er einen ganz speziellen Zweck hinter dem Antrag: „Ein Schelm wer denkt, Sie verfolgten die Absicht, die Grünen in der neuen Jamaika-Koalition vorzuführen“, sagte er in Richtung der Sozialdemokraten und fügte schmunzelnd hinzu: „Seien Sie vorsichtig mit der Rolle der politischen Anstandsdame“.
Einführung des Wahlrechts ab dem 16. Lebensjahr bei Bundestagswahlen
Antrag der Fraktionen der SPD - Drucksache 19/24