Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

20. September 2017 – Top 32: Religiöse Schlachtungen

Landtag weist AfD-Forderung zum Schächten zurück

Das rituelle Schlachten von Tieren ist insbesondere im Judentum und im Islam ein Brauchtum. Doch hierzulande, so die AfD, gehört dies ohne Wenn und Aber auf den Index. Die anderen Fraktionen sprechen von Befeuerung ethnischer Vorurteile.

Schlachtung Religion Opferfest
Tierverkauf in Jemen, wo die rituellen Schlachtung anlässlich des Opferfestes verbreitet ist. Foto: dpa, Hani Al-Ansi

Die AfD drängt auf einen Grundsatzbeschluss des Landtages gegen „das betäubungslose Schlachten aus religiösen Gründen“. Ein diesbezüglicher Passus im Tierschutzgesetz, der eine Ausnahmegenehmigung von der Betäubungspflicht zulässt, müsse gestrichen werden.

Bei der von Juden und Muslimen praktizierten Schlachtung, dem Schächten, wird dem Tier die Kehle durchtrennt, um es schnell ausbluten zu lassen. Die AfD verweist in der Begründung auf die Bundestierärztekammer, die festgestellt habe, „dass es selbst unter optimalen Bedingungen bei dem überwiegenden Teil betäubungslos geschlachteter Tiere ‚zu erheblichen Leiden und Schmerzen komme‘ und damit ‚ein klarer Fall von Tierquälerei vorläge‘“. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe ausgeführt, dass die Religionsfreiheit durch ein Verbot des Schlachtens ohne Betäubung nicht berührt werde, heißt es in dem Antrag.

Im Tierschutzgesetz (§4a) heißt es, dass von einer Betäubung abgesehen werden kann, wenn
- sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist
- die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen (…)

(Stand: 15.09.2017)

Die AfD ist mit ihrer Forderung, das betäubungslose Schlachten von Tieren aus religiösen Gründen zu verbieten, an einer breiten Mehrheit im Plenum gescheitert. CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW sahen dafür keinen Handlungsbedarf. Seit 2004 habe es in Schleswig-Holstein keine Schächtung gegeben, hieß es unisono.

Hintergrund des AfD-Vorstoßes ist ein Passus im Bundestierschutzgesetz, der das Schlachten von Tieren ohne Betäubung über eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht. In der Debatte forderte Doris von Sayn-Wittgenstein (AfD) für eine Streichung dieses Passus aus. Unnötiges Leid der Tiere müsse vermieden werden. Die AfD-Abgeordnete verwies in diesem Zusammenhang auf die Haltung der Bundestierärztekammer, die in dem Schächten einen „klaren Fall von Tierquälerei“ sehe.

CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW warfen der AfD dagegen vor, den Tierschutz zu missbrauchen, um religiöse und ethnische Vorurteile zu befeuern. Dafür reiche ein Blick ins Wahlprogramm der Partei, wo sich nichts zu Tierversuchen und zur Tierhaltung finde, hieß es. Das wahre Ziel der AfD sei es, einen Keil zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen zu treiben, sagte beispielsweise Tobias von Pein (SPD). Lasse Petersdotter (Grüne) bezeichnete die AfD als „Wolf im Schafspelz in der Tierschutzpolitik“.

Weitere Hauptredner:
Heiner Rickers (CDU), Flemming Meyer (SSW), Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Antrag

Durchsetzung eines Verbots der betäubungslosen Schlachtung aus religiösen Gründen
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/169 (neu)