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22. September 2017 – Top 3, 8A, 9, 10, 11, 12, 13

Weitere Tagesordnungspunkte ohne Aussprache

Zu einigen Tagesordnungspunkten fasst der Landtag Beschlüsse ohne Aussprache. Die Abgeordneten halten also keine parlamentarische Debatte, sondern stimmen ohne Debatte über diese Themen ab.

Leerer Plenarsaal vor Beginn der Plenarsitzung
Einige Themen wurden ohne Aussprache behandelt. Foto: Landtag, Holger Stöhrmann

Top 3: Gesetz zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes
2. Lesung / Ausschuss-Empfehlung – Drucksache 19/194

Top 8A: Gesetz zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
2. Lesung / Ausschussempfehlung – Drucksache 19/195

Top 9: Wahl eines Vertreters im Stiftungsrat der Stiftung Schloss Eutin
Wahlvorschlag – Drucksache 19/162

Top 10: Vorschlagsliste für die Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses
Wahlvorschlag – Drucksache 19/163(neu)

Top 11: Wahl des Vorstandes des Büchereivereins
Wahlvorschlag – Drucksache 19/164

Top 12: Beobachterstatus für das Land Schleswig-Holstein im Nordischen Rat
Wahlvorschlag – Drucksache 19/167(neu)

Top 13: Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates der Kulturstiftung
Wahlvorschlag – Drucksache 19/168

Top 3: Hinterlegungsgesetz / Landeskasse

Durch eine Änderung des sogenannten Hinterlegungsgesetzes wird künftig die Deutsche Bundesbank von der Landeskasse hinterlegte Wertpapiere verwalten. Ein entsprechender Entwurf aus dem Finanzministerium wurde heute einmütig vom Plenum gebilligt; die Erste Lesung fand am Mittwoch statt.

Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2016 ist eine gebührenfreie Verwaltung von Wertpapieren nur noch über die Deutsche Bundesbank möglich. Bislang kümmert sich die HSH Nordbank um die Wertpapiere. Das Finanzministerium geht davon aus, dass durch die Übertragung eine vierstellige Summe eingespart werden kann.

Da die Aufgaben der Landeskasse seit dem 1. Januar 2015 vom „Finanzverwaltungsamt Dezernat 5“ auf das Finanzministerium („Finanzministerium Landeskasse“) übergegangen sind, ist auch hierzu eine redaktionelle Anpassung im Hinterlegungsgesetz notwendig.

Top 8A: Abgeordnetengesetz

Abgeordnete brauchen künftig nicht mehr einen Nachweis über die Verwendung des monatlichen Zuschusses zu ihrer Altersversorgung abgeben, sondern nur noch eine Erklärung. Dies sieht eine heute vom Plenum vorgenommene Änderung des Abgeordnetengesetzes vor.

Zur Begründung heißt es, dass das bisherige Nachweis-Verfahren sich aufgrund der Neuregelung zum 1. Juli in der Umsetzung „als zu umständlich“ erwiesen habe: „Die Einholung eines Nachweises oder mehrerer Nachweise gestaltet sich zeitaufwendig und führt zu Verzögerungen.“

Der Entwurf für die Gesetzesänderung war am Mittwoch in Erster Lesung aufgerufen worden. Als einzige Landtagsfraktion zeichnete die AfD die Gesetzesänderungen nicht mit.

Meldung zum Thema: Juni 2017

Top 9: Stiftung Schloss Eutin

Das Plenum hat Tim Brockmann (CDU) als Vertreter des Landtages in den Stiftungsrat der Stiftung Schloss Eutin gewählt. Die Abgeordneten folgten damit einem fraktionsübergreifenden Kandidatenvorschlag. Die Stiftung wird von einem hauptamtlichen Vorstand geleitet. Ihm beiseite steht ein neunköpfiger Stiftungsrat, dem unter anderem ein Abgeordneter des Schleswig-Holsteinischen Landtages angehört. 

Meldung zum Thema: Juni 2017 (ohne Aussprache)

Top 10: Richterwahlausschuss

Wie zu Beginn einer jeden Wahlperiode üblich, hat der Landtag den Richterwahlausschuss mit Abgeordneten neu besetzt. Gewählt wurden: Claus Christian Claussen, Lukas Kilian, Tobias Koch (alle CDU), Özlem Unsal, Stefan Weber (beide SPD), Burkhard Peters (Grüne), Wolfgang Kubicki (FDP) und Doris von Sayn-Wittgenstein (AfD).

Der Ausschuss entscheidet gemeinsam mit dem Justizministerium über die Besetzung von Richterposten in Schleswig-Holstein. Wenn über eine Anstellung, Beförderung oder Versetzung in der Arbeits- oder der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden ist, gehören auch Katja Rathje-Hoffmann (CDU), Kerstin Metzner, Birte Pauls (beide SPD) sowie Ines Strehlau (Grüne) dazu.

Der Richterwahlausschuss entscheidet gemeinsam mit dem Justizministerium über die Besetzung von Richterposten in Schleswig-Holstein. Dem Ausschuss gehören als gewählte Mitglieder an: acht Abgeordnete des Landtages, vier weitere Abgeordnete, wenn über eine Anstellung, Beförderung oder Versetzung in der Arbeits- oder der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden ist, zwei Richter als ständige Mitglieder und ein Richter des Gerichtszweiges, für den die Wahl stattfindet, als nichtständiges Mitglied.

Hinzu kommen ein Rechtsanwalt, sowie je ein Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, wenn über eine Anstellung, Beförderung oder Versetzung in der Arbeits- oder der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden ist. Frauen und Männer stellen jeweils die Hälfte der Mitglieder des Richterwahlausschusses. Das Justizministerium führt den Vorsitz, hat aber kein Stimmrecht. Der Ausschuss hört die vorgeschlagenen Bewerber in öffentlicher Sitzung an, die anschließende Beratung und Beschlussfassung müssen in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden. 

Top 11: Büchereiverein

Der Landtag hat die CDU-Politikerin Anette Röttger, die vor zwei Tagen als Abgeordnete verpflichtet wurde, sowie Beate Raudies (SPD) in den neunköpfigen Vorstand des Büchereivereins Schleswig-Holstein gewählt.

Das Büchereiwesen in Schleswig-Holstein wird auf Grundlage der Landesverfassung gemeinsam vom Land, den Städten, Gemeinden und Kreisen getragen. Träger von ortsgebundenen sogenannten Standbüchereien sind in der Regel die Städte und Gemeinden. Ergänzt wird dieses Angebot durch Fahrbüchereien, die für kleinere Gemeinden unerlässlich sind. Träger der Büchereizentrale Schleswig-Holstein, die für viele Fahrbüchereien zuständig ist, ist der Büchereiverein. Das Land hat dem Verein diese Aufgabe übertragen. 

Top 12: Nordischer Rat

Jette Waldinger-Thiering (SSW) ist für den Landtag als beobachtendes Mitglied beim Nordischen Rat bestätigt worden. Begleitet wird sie von dem FDP-Abgeordneten Kay Richert. Dies hat das Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW beschlossen.

Der Nordische Rat ist ein Forum der nordischen Länder, dem Dänemark, Island, Schweden, Norwegen und Finnland angehören. Einen Beobachterstatus haben Estland, Lettland, Litauen und seit 2016 das Land Schleswig-Holstein inne.

Gegründet wurde der Rat 1952. Seitdem finden jährliche Treffen statt. Schwerpunkt der diesjährigen Hauptversammlung ist die Frage, wie die nordische Region gemeinsam darauf hinarbeiten kann, die Ziele nachhaltiger Entwicklung der Vereinten Nationen zu erreichen.

Weitere Informationen: Website des Nordischen Rates (englisch)

Top 13: Kulturstiftung

Der Landtag Martin Habersaat (SPD) und Anita Klahn (FDP) zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Kulturstiftung Schleswig-Holstein bestimmt. Das Plenum folgte bei Enthaltung der AfD einem Wahlvorschlag von CDU, SPD, Grünen und FDP.

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein engagiert sich seit ihrer Gründung im Jahr 1984 für Kunst und Kultur im Lande. Ihr Auftrag ist es, über die Möglichkeiten der Kommunen, der Kreise und des Landes hinaus selbst die Kultur zu stärken und zu fördern. Im Jahr 1995 wurde die Landeskulturstiftung in eine Stiftung öffentlichen Rechts umgewandelt, um kulturpolitisch wichtige Vorhaben noch wirkungsvoller zu fördern. 2005 hat die Kulturstiftung zusätzlich die Trägerschaft für das Landeskulturzentrum Salzau übernommen und dieses in eine gemeinnützige GmbH überführt.