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Gesetzliche Krankenkasse für Beamte? Die Sozialdemokraten wollen eine Wahlfreiheit zwischen Privaten und Gesetzlichen, ähnlich einem Hamburger Modell. Doch eine Mehrheit im Plenum kommt nicht zustande.
Die SPD-Fraktion im Kieler Landtag unterstützt das Hamburger Vorhaben, jungen Beamten eine Wahlfreiheit zwischen der privaten Krankenkasse und der gesetzlichen Krankenkasse zu ermöglichen. Wechselwillige sollen sich in der Hansestadt künftig ohne finanzielle Nachteile für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden können. Wie ein Arbeitgeber in der Privatwirtschaft will der Stadtstaat den jungen Beamten die Hälfte ihrer Beiträge erstatten. Die SPD in Schleswig-Holstein fordert dazu auf, hierzulande ähnliche gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Konkret soll sich die Landesregierung mit der Freien und Hansestadt Hamburg abstimmen, „um gleiche Bedingungen für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte in den Nachbarländern herzustellen“, heißt es in dem vorliegenden Antrag. Es wird darauf verwiesen, dass eine private Krankenteilversicherung durch die Beihilfe ergänzt wird, während gesetzlich Versicherte den vollen Versicherungsbeitrag selbst zahlen müssen.
Mitte August, nach Bekanntwerden der Pläne in Hamburg, beschied Kiels Sozialminister Heiner Garg (FDP) bereits: „Die konkrete Prüfung eines Versicherungswechsels ist nicht Vorhaben der Koalition.“ Gemeinsam mit Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) kündigte er an, die nächsten Monate zu nutzen, um mit den Interessenvertretungen und in der Koalition den möglichen Änderungsbedarf auszuloten. Grundsätzlich wird in Schleswig-Holsteins Landesregierung wegen der demographischen Entwicklung ein Reformbedarf im Bereich der Krankenversicherungen gesehen.
Schleswig-Holstein hat laut Finanzministerium aktuell knapp 48.000 Beamte und zahlte im vergangenen Jahr mehr als 267,5 Millionen Euro an staatlichen Beihilfen zu Arztrechnungen. Das waren gut 15,7 Millionen mehr als 2015. In den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres beliefen sich die Beihilfen auf knapp 177 Millionen Euro.
(Stand: 15.09.2017)
Die SPD ist mit ihrem Vorstoß, jungen Beamten eine Wahlfreiheit zwischen der privaten Krankenkasse und der gesetzlichen Krankenkasse zu ermöglichen, gescheitert. Einen entsprechenden Antrag lehnten CDU, Grüne, FDP und AfD ab. Begründung: Das von den Sozialdemokraten geforderte System bringe weder den Beamten noch den Krankenkassen einen Vorteil.
Vorbild für den Antrag ist ein Vorhaben in Hamburg. Wechselwillige sollen sich in der Hansestadt künftig ohne finanzielle Nachteile für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden können. Wie ein Arbeitgeber in der Privatwirtschaft will der Stadtstaat den jungen Beamten die Hälfte ihrer Beiträge erstatten. „Wir schaffen mit diesem Angebot echte Wahlfreiheit im öffentlichen Dienst“, warb Beate Raudies (SPD) für den Vorstoß. Dabei machte sie deutlich: „Das ist nicht die Einführung der Bürgerversicherung, nur ein Schritt für ein bisschen mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem.“
Das sahen Redner von CDU und FDP anders. Auch Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sieht verfassungsrechtliche Bedenken. Fraglich sei, ob es erlaubt ist, wenn der Dienstherr seine verfassungsmäßige Fürsorgepflicht an ein anderes System abgebe. „Zudem ist zu befürchten, dass der Flickenteppich des Föderalismus sich erweitert und die Mobilität der Beamten dann schwieriger wird“, so die Ministerin. Der Punkt sei nicht Thema des Koalitionsvertrages, machte sie deutlich, kündigte aber an, sie werde ihn in den Jahresgesprächen mit den Gewerkschaften ansprechen.
Unterstützung fand die SPD beim SSW. Die geforderte Maßnahme würde auch eine Kostenbremse bedeuten, sagte Flemming Meyer (SSW). Er rechnete vor: „Würden 80 Prozent der Beamten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, wie es ein Gutachten sagt, würde das allen Versicherten guttun. So könnten die Beiträge um bis zu 0,4 Prozent gesenkt werden.“
Für die Grünen machte Burkhard Peters deutlich, dass seine Fraktion trotz der Ablehnung durchaus Sympathie für den Antrag hege. Fehlende Wahlfreiheit könne auch große Probleme bringen, etwa bei geringeren Einkommen, hoher Kinderzahl oder im Fall einer Trennung eines Paares, merkte er an und votierte dafür, Beihilfeträger sollten sich zur Hälfte an den Beiträgen beteiligen.
Weitere Redner:
Werner Kalinka (CDU), Dennys Bornhöft (FDP), Frank Brodehl (AfD)
Wahlfreiheit in der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein ermöglichen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/153