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Bisher darf sich der Bund nicht in die Schulpolitik der Länder einmischen. Diese Regelung ist in Artikel 91b des Grundgesetzes verankert. Die SPD will das sogenannte Kooperationsverbot jetzt kippen.
Die SPD ruft dazu auf, das seit 2006 im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot aufzuheben und damit den Bund stärker bei der Finanzierung des Bildungsbereichs in die Pflicht zu nehmen. Wachsende Aufgaben, wie steigende Schülerzahlen, Lehrermangel oder sanierungsbedürftige Schulen, „können nur gelöst werden, wenn alle staatlichen Ebenen vom Bund über die Länder bis zu den Kreisen und Gemeinden zusammenarbeiten“, begründet die SPD ihren Antrag und verweist zudem auf einen bereits im September 2014 gefassten Landtagsbeschluss.
Die SPD verbindet ihren Antrag mit einem Appell, die Ganztagsangebote an den Schulen auszubauen und die technischen Grundlagen für den Ausbau des Digitalen Lernens zu beschleunigen. Außerdem erneuert sie ihre Forderung nach kostenfreien Kindertagesstätten und verlangt hierfür einen „verbindlichen Zeitrahmen“ seitens der Landesregierung.
Anfang September haben bereits die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen sowie Rheinland-Pfalz und Thüringen angekündigt, im Bundesrat eine Grundgesetzänderung zur Aufhebung des Kooperationsverbots anzustoßen. Die Abschaffung des Bildungsföderalismus ist laut den Grünen auch ein wichtiger Punkt im Koalitionsvertrag des schleswig-holsteinischen Jamaika-Bündnisses.
Mit dem Begriff bezeichnet man die Trennung von Bund- und Länderkompetenzen im Bereich der Bildung. Das Kooperationsverbot wurde 2006 im Grundgesetz verankert. Da Bildung eigentlich Ländersache ist, durfte der Bund seither nur in Ausnahmefällen Fördergelder bereitstellen, etwa für Forschungseinrichtungen wie die Max-Planck-Gesellschaft. 2014 und 2017 wurde das Verbot gelockert. Der Bund kann nun auch langfristig Hochschulen unterstützen und Kommunen dabei helfen, marode Schulen zu sanieren.
Die Sozialdemokraten sind mit ihrer Forderung, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bildungspolitik zu kippen, im Plenum auf Zustimmung gestoßen. Einig sind sich die Fraktionen, dass der Bund den Ländern mehr Geld für die Schulen überweist.
Geschlossenheit herrschte auch darüber, dass in der Bildungspolitik grundsätzlich neue Akzente gesetzt werden. Allerdings: Welche das sein sollen, darüber gehen die Meinungen bei den Fraktionen aber auseinander. Die Jamaika-Koalition plädiert etwa für vergleichbare Schulabschlüsse und Bildungsgänge und setzte mit ihrer Mehrheit einen entsprechenden Antrag durch. Abgelehnt wurde von ihr dagegen der SPD-Antrag mit dem Passus, sämtliche Bildungsangebote von der Kita bis zur Hochschule kostenfrei zu machen.
Bildungsministerin Karin Prien (CDU) freute sich über fraktionsübergreifende Zustimmung für die Abschaffung des Kooperationsverbotes. Die anstehenden finanziellen Herausforderungen in der Bildung könne Schleswig-Holstein allein „nicht stemmen“. Als Beispiel nannte sie die Bereiche Digitalisierung und Integration.
Um die großen Herausforderungen an den Schulen wie die Digitalisierung und die Aufstockung des Personals zu meistern, gehöre das „unselige Kooperationsverbot“ abgeschafft, sagte Kai Vogel (SPD) in der Debatte. Nur so könnte das im Grundgesetz verankerte Ziel „gleichwertiger Lebensverhältnisse“ in der gesamten Bundesrepublik verwirklicht werden.
Die vor dem Regierungswechsel von der Grünen-Fraktion mitgetragene Forderung nach kostenfreier Bildung unterstrich deren Abgeordnete Ines Strehlau. Allerdings setze die jetzige Regierungskoalition, in der die Grünen wieder mitwirken, zunächst auf den Dreiklang: Finanzielle Entlastung der Eltern und Kommunen sowie Qualitätsverbesserung in den Kitas.
Frank Brodehl (AfD) bezeichnete die in dem SPD-Antrag enthaltenen bildungspolitischen Ziele als „ideologisch motiviert“. Ein deshalb eingereichter eigener Antrag seiner Fraktion zur Abschaffung des Kooperationsverbots blieb ohne Zustimmung.
Weitere Hauptredner:
Tim Brockmann (CDU), Anita Klahn (FDP), Jette Waldinger-Thiering (SSW)