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Die Zahl der ins Land kommenden Flüchtlinge sinkt. Vor diesem Hntergrund wird inzwischen weniger um Aufnahmekapazitäten diskutiert, sondern verstärkt um die Rückführung abgelehnter Asylbewerber. Hierzu liegen drei Anträge auf dem Tisch.
Die AfD fordert von der Landesregierung die „Reaktivierung der Abschiebehaftanstalt Rendsburg“ und damit Platz für 45 Personen, die dort in Abschiebehaft genommen werden können. Der Transport von ausreisepflichtigen Personen nach Hamburg oder Eisenhüttenstadt, wie er derzeit üblich sei, verursachte bei Beamten und Abschiebehäftlingen „nicht unerhebliche Belastungen“, so die Begründung in einem Antrag.
In einem weiteren Vorstoß fordert die AfD die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass Algerien, Tunesien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Auf diese Weise will die Oppositionsfraktion laufende Asylverfahren mit Bürgern dieser drei nordafrikanischen Maghreb-Staaten beschleunigen.
Laut der Nachrichtenagentur dpa wurde in Schleswig-Holstein im ersten Halbjahr 2017 jeder 24. ausreisepflichtige Asylbewerber abgeschoben. Die Gesamtzahl belief sich auf 259 Personen, was eine Quote von 4,2 Prozent ergibt.
Die Stoßrichtung der beiden Anträge ist nicht gänzlich neu im Landtag. Die Liberalen hatten sich zuletzt im Januar 2017 – damals noch als Oppositionsfraktion – per Antrag für die Einrichtung einer Abschiebehaftanstalt ausgesprochen. Der heutige Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte dies bereits im April 2016 gefordert, damals noch als Fraktionsvorsitzender seiner Partei. In der Januar-Debatte hatte er zudem angemahnt, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer anzuerkennen.
Für diese Debatte haben CDU, FDP und Grüne zudem einen mündlichen Bericht der Landesregierung zum Thema „Rückführungsmanagement“ beantragt. Die Koalitionäre wollen unter anderem wissen, wie es um die Förderung freiwilliger Ausreisen und die Errichtung einer Abschiebehaftanstalt im norddeutschen Verbund, die die im Koalitionsvertrag vereinbarten humanitären Standards enthalten soll, bestellt ist.
(Stand: 18.09.2017)
Seit dem Frühjahr liegt die Zahl der Ausreisepflichtigen in Schleswig-Holstein bei mehr als 100 Personen. Dies hat Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) in einem von der Jamaika-Koalition beantragten Regierungsbericht zum Rückführungsmanagement des Landes erklärt. Mehr als die Hälfte dieser Menschen sei freiwillig ausgereist. Zur Wahrheit gehöre aber auch, so Grote, „dass rund zehn Prozent untergetaucht sind“.
Das für Rückführungen zuständige Dezernat sei „personell verstärkt“ worden, berichtete Grote weiter. Das Rückführungsmanagement sehe eine Beratung, Unterstützungsmaßnahmen für die Betroffenen sowie eine Unterbringung in einer Landesunterkunft vor. Ausreisepflichtige in Abschiebehaft zu nehmen, sei die „Ultima Ratio“, das letzte mögliche Mittel, so Grote.
Im Zuge der Debatte wurden vom Plenum zwei AfD-Anträge zum abgelehnt. Gefordert war darin unter anderem die „Reaktivierung der Abschiebehaftanstalt Rendsburg“. Die Räumlichkeiten dort seien dafür nicht geeignet, stellte Minister Grote klar. Derzeit suchten die norddeutschen Länder gemeinsam nach einem geeigneten Standort. Sollte es zu keiner Übereinkunft kommen, werde die Jamaika-Koalition „notfalls allein handeln“, sagte Kay Richert (FDP).
Ebenfalls keine Mehrheit fand die AfD-Forderung, die zu den Maghreb-Staaten zählenden Länder Marokko, Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, konstatierte Claus Christian Claussen (CDU), dass sich die Landesregierung bei dieser Frage im Bundesrat enthalte. Die AfD könne nicht erwarten, dass „wir die Koalition aufs Spiel setzen“, fügte er hinzu, und räumte ein: Bei den Maghreb-Staaten seien Union und Grüne unterschiedlicher Meinung.
Claus Schaffer (AfD) warf der Koalition pauschal vor, dass sogenannte Gefährder in Schleswig-Holstein einfach untertauchen könnten. Er nannte eine Zahl zwischen zehn und 30 Personen vom Schlage eines Anis Amri, dem Attentäter von Berliner Weihnachtsmarkt.
Die Zahl der Gefährder liege im „kleinen zweistelligen Bereich“, hielt Innenminister Grote dagegen. Diese Leute stünden unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, Zudem handele es sich nicht um Straftäter, weshalb sie nicht ohne Weiteres in Haft genommen werden könnten. In dieselbe Richtung argumentierte Serpil Midyatli (SPD): Menschen, die nichts verbrochen haben, dürften nicht in einer Haftschiebeanstalt untergebracht werden, erklärte sie.
Animata Touré von den Grünen betonte, dass auch freiwillige Ausreisen mit Härten verbunden seien. Was die künftige Rückführungsunterkunft anbelange, so sei es wichtig, dass diese „humanen Ansprüchen“ gerecht werde. Die Errichtung eines gemeinsamen norddeutschen Abschiebegewahrsams sei „grundsätzlich ein vernünftiger Ansatz“, sagte Lars Harms (SSW). Ob und wie die humanitären Standards tatsächlich eingehalten werden können, müsse die Praxis zeigen.
Mündlicher Bericht zum Integrierten Rückkehrmanagement
Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP – Drucksache 19/151(neu)
Maghreb-Staaten als „sichere Herkunftsstaaten“ einstufen
Antrag der AfD Fraktion – Drucksache 19/156
Abschiebehaft sicherstellen – Reaktivierung der Abschiebhaftanstalt Rendsburg und sofortige Schaffung von Abschiebehaftplätzen in Schleswig-Holstein
Antrag der AfD-Fraktion – Drucksache 19/157