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In einem Monat ist die sogenannte Ehe für alle möglich. Jetzt wird die vom Plenum getragene Forderung laut, dass bereits eingetragene Lebenspartnerschaften kostenfrei in eine Ehe ungewandelt werden können.
Gleichgeschlechtliche Paare, die bisher in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben, sollen diese kostenlos in eine Ehe umwandeln können. Das fordern CDU, Grüne und FDP. Um eine Lebenspartnerschaft beim Standesamt eintragen zu lassen, fallen Gebühren an. Die Koalitionsfraktionen wollen daher sicherstellen, dass Paare nicht erneut „zur Kasse gebeten werden“. In Hessen und Berlin sei es beispielsweise bereits möglich, eine eingetragene Lebenspartnerschaft kostenlos in eine Ehe umzuwandeln, heißt es in dem Antrag.
Im Juni hat der Bundestag beschlossen, die Ehe für homosexuelle Paare zu öffnen. Künftig sind sie Heterosexuellen bei der Ehe rechtlich gleichgestellt. Bisher konnten schwule und lesbische Paare in Deutschland lediglich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Diese ist allerdings rechtlich nicht mit der Ehe gleichgesetzt, vor allem mit Blick auf das volle Adoptionsrecht. Solche Lebenspartnerschaften sollen künftig nicht mehr neu geschlossen werden, bereits bestehende bleiben aber erhalten – oder können in eine Ehe umgewandelt werden.
(Stand: 18.09.2017)
Zwei Wochen vor Inkrafttreten des Eherechts für homosexuelle Paare hat sich der Landtag mit breiter Mehrheit für eine kostenlose Umwandlung eingetragener Lebenspartnerschaften in eine Ehe ausgesprochen. Lediglich die AfD lehnte den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Antrag ab.
In der Sache sind sich CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW einig: Erneute Kosten für die Eheschließung von bereits in einer Lebenspartnerschaft lebenden Paaren seien unfair. Die Sozialpolitikerin der CDU, Katja Rathje-Hoffmann, wies daraufhin, dass es in Berlin, Hamburg und Hessen eine entsprechende Regelung schon gebe. Serpil Midyatli (SPD) merkte an, dass statt des „wahlkampftaktischen“ Antrags eine Anordnung des Innenministers gereicht hätte.
Im Juni hatte der Bundestag eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch beschlossen, die am 1. Oktober in Kraft tritt. In Paragraf 1353 heißt es dann: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Es dürfen also nicht mehr nur Mann und Frau heiraten, sondern auch Mann und Mann oder Frau und Frau.
Weitere Redner:
Rasmus Andresen (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Frank Brodehl (AfD), Flemming Meyer (SSW)
Kostenlose Umwandlung eingetragener Lebenspartnerschaften
Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP – Drucksache 19/147