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20. September 2017 – Top 17, 18: Konsequenzen aus "Diesel-Skandal"

Diskussion um Sammelklage auch in Kiel ohne Ergebnis

Der sogenannte Diesel-Skandal ist derzeit in aller Munde. Die Automobilindustrie hat bei Kraftfahrern viel Vertrauen verloren. Im Gespräch ist jetzt eine Musterfeststellungsklage gegen Hersteller oder Händler.

Luftmessstation am Theoder-Heuss-Ring in Kiel
Messstation an einer Schnellstraße in Kiel. Die Werte ergeben bundesweit eine der höchsten Stickoxidkonzentrationen. Foto: dpa, Daniel Friederichs

Der sogenannte Diesel-Skandal ist derzeit in aller Munde. Bundesweit hat die Automobilindustrie bei Kraftfahrern, aber auch in der Politik, viel Vertrauen verloren; Selbstverpflichtungserklärungen werden von Argwohn begleitet. Jetzt will der Landtag das Thema debattieren. Es liegen zwei Anträge auf dem Tisch: Die SPD plädiert im Namen betroffener Kfz-Besitzer für eine Musterfeststellungsklage gegen Hersteller oder Händler; die AfD dagegen verteidigt die Autobauer und will Fahrverbote ausschließen.

Laut Kraftfahrt-Bundesamt ist jedes dritte Auto in Deutschland ein Diesel. Seit einigen Monaten sinkt der Diesel-Marktanteil bei Neuzulassungen aber merklich. Wegen Luftverschmutzung drohen Fahrverbote in Städten. Während jüngst das Verwaltungsgericht Stuttgart Fahrverbote für ältere Diesel als das effektivste Mittel ansieht, wollen Bundesregierung und Autoindustrie dies verhindern. Bei einem Diesel-Gipfel Anfang August hatte die Autoindustrie zugesagt, Fahrzeuge mit Software-Updates umweltfreundlicher zu machen. Zudem gibt es Umtauschprämien, um alte Diesel zu ersetzen.

Nach Einschätzung des Bundesumweltministeriums senken diese Maßnahmen die Belastung mit gesundheitsschädlichem Stickoxid um bis zu sechs Prozent. Das reiche aber nur in etwa 20 von derzeit 70 besonders stark betroffenen Städten, um die Stickoxid-Werte unter die Marke von 40 Mikrogramm je Kubikmeter im Jahresmittel zu drücken. Bundesweit zählen Kiel (Platz vier/65 Mikrogramm) und Hamburg (Platz sechs/62 Mikrogramm) zu den am stärksten belasteten Städten.

Thema: Musterfeststellungsklage

Für Käufer der vom Abgas-Skandal betroffenen Fahrzeuge soll es nach einem von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bereits Ende 2016 vorgelegten Gesetzentwurf eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen Hersteller oder Händler geben. Betroffene sollen sich diesem Verfahren weitgehend kostenlos anschließen können. So sollen etwa Verbraucherverbände stellvertretend für viele Kunden Schadenersatzansprüche geltend machen können. Die SPD-Fraktion fordert jetzt die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene entschieden für die Einführung einer solchen Musterfeststellungsklage einzusetzen. Denn der Entwurf von Maas liegt in Berlin auf Halde.

Die Union in Berlin hat dem Justizminister vorgeworfen, dass Musterklagen in frühestens zwei Jahren ab Verabschiedung des Gesetzes möglich sein würden. „Es ist also unredlich, so zu tun, als könne die Initiative die Lage von Verbrauchern im Zusammenhang mit den Abgasskandalen verbessern“, sagte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Anfang August. Sie wies darauf hin, dass die Union eigene Entwürfe für ein zügigeres Klageverfahren habe.

Nachdem Ende August auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dem SPD-Verkehrsminister vorgeworfen hatte, der Gesetzentwurf sei noch nicht umsetzungsreif, sie aber grundsätzlich die Möglichkeiten einer „Sammelklage“ befürwortete, eskalierte der Streit in Berlin. Spitzen der Bundes-SPD, darunter deren Kanzlerkandidat Martin Schulz, werfen CDU/CSU eine Blockadepolitik vor.

Verkehrsexperten beklagen seit längerem, dass es infolge des „Diesel-Skandals“ sich unterscheidende Urteile deutscher Gerichte zu möglichen Schadensersatzansprüchen gegen Hersteller oder Händler gibt. Dies habe zu großer Unsicherheit der Verbraucher geführt, zumal es bei Einzelklagen ein hohes Prozesskostenrisiko gebe.

Thema: Fahrverbote

Die AfD zweifelt Studien zur Stickoxydkonzentration an und verweist darauf, dass die Stickoxydkonzentration seit 1990 um 60 Prozent abgenommen habe – „auch deshalb, weil die Dieseltechnologie von deutschen Herstellern ständig verbessert wurde.“ Grundsätzlich seien hierzulande gefertigte Diesel-Pkw besser als ihr Ruf, und Fahrverbote in Städten seien unnötig und zu verhindern. Weiterhin wird die Landesregierung aufgefordert, sich „für eine Garantie für Diesel- und Benzinfahrzeuge bis mindestens zum Jahr 2050 einzusetzen“.

Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) erteilte unterdessen einem möglichen Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge im Norden eine Absage. Im Umweltausschuss des Landtages sagte er Mitte September: „Niemand will Fahrverbote.“

(Stand: 15.09.2017)

Die Landesregierung hat sich vor dem Hintergrund der sogenannten Diesel-Affäre für die Möglichkeit einer Musterfeststellungklage für betroffene Bürger ausgesprochen. „Eine Sammelklage könnte effektiven Verbraucherschutz befördern und die Justiz entlasten“, sagte Justiz- und Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) in einer von SPD und AfD angestoßenen Debatte. Allerdings schränkte die Ministerin ein, beim Ausarbeiten einer entsprechenden Rechtsgrundlage müsse „Sorgfalt vor Schnellschuss“ gehen. „Besonnenheit ist im Interesse der Verbraucher und der in der Mobilindustrie Beschäftigten“, sagte sie.

Besonders die SPD untermauerte ihre Forderung nach einer Musterfeststellungsklage. Deren Abgeordnete Kerstin Metzner forderte, die Landesregierung solle sich mit Nachdruck auf Bundesebene dafür einsetzen. Denn: „Ende des Jahres laufen für die ältesten Fahrzeuge die Fristen ab“, machte sie auf das Problem der Verjährung aufmerksam. Eine „Flickschusterei mit irgendwelchen Nachrüstungen“ dürfe es nicht geben, mahnte Metzner.

Volker Schnurrbusch (AfD) sprach sich in diesem Zusammenhang klar gegen Fahrverbote für ältere Fahrzeuge aus. Die Dieselindustrie werde „in eine Krise hineingeredet“ und „diskreditiert“. Er wundere sich, dass im Alternativantrag der Regierungsfraktionen ausgerechnet von Wasserstoff geschwärmt werde. Diese Technologie würde doppelt so viel Strom verbrauchen wie ein Elektro-Auto, meint Schnurrbusch.

Grüne und FDP zu den Gesundheits-Richtwerten uneins

Lukas Kilian (CDU) warf der AfD anschließend vor, nicht korrekte Dinge kontinuierlich zu wiederholen. „Dadurch werden sie aber nicht wahrer.“ Emissionsfreie Mobilität sei möglich, etwa durch das Umwandeln von Windenergie in Wasserstoff-Aufbereitung. Über eine Musterfeststellungsklage könne man sich unterhalten, sagte Kilian, „aber auch der kleine Verbraucher hat eine Chance gegen große Konzerne was auszurichten“, betonte der Rechtsanwalt.

Eka von Kalben (Grüne) votierte klar für eine Musterfeststellungsklage. Ansonsten blieben Verbraucher und Umwelt in der „Diesel-Affäre“ auf der Strecke. „Das Auto muss sich nach der Gesundheit richten und nicht umgekehrt“, betonte sie. Gegenüber dem Koalitionspartner FDP machte sie klar, dass Gesundheitsschutz nicht verhandelbar sei. „Wenn das Auto über dem Stickoxid-Richtwert liegt, ändern wir den Richtwert? Das ist nicht ihr Ernst, oder?“, hielt die Grünen-Fraktionschefin den Liberalen vor.

SSW ohne Hoffnung auf  Einsicht der Autobauer

Christopher Vogt (FDP) konterte, er sei nicht sicher, ob Richtwerte immer einen objektiven Wert darstellten. Er hielt den Automobilherstellern und der Bundesregierung vor, es nicht geschafft zu haben, die Probleme anzupacken. „Kunden müssen zügiger und umfangreicher entschädigt werden. Es muss ein Wiederherstellen des Vertrauens geben“, forderte Vogt und sprach sich gegen Fahrverbote aus.

Flemming Meyer (SSW) appellierte an die CDU im Bund, sich im Sinne der betroffenen Verbraucher zu entscheiden und den Weg für eine Musterfeststellungsklage frei zu machen. „Leider ist im Alternativantrag der Jamaika- Koalition keine Rede von solch einer Klagemöglichkeit“, bedauerte er. Stattdessen setze die Jamaika-Koalition weiter auf Einsicht und Freiwilligkeit der Automobilindustrie. Die Erfahrung habe gezeigt, dass das nichts bringe, so Meyer.

Die Anträge von SPD und Koalition wurden an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen. Den AfD-Antrag lehnten alle anderen Fraktionen ab.

Antrag

Verbraucherinnen und Verbraucher im Diesel-Skandal schützen: Einführung der Musterfeststellungsklage
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/145
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/203

Aufruf gemeinsam mit:

Antrag

Bestandsgarantie für Diesel- und Benzinfahrzeuge – keine Fahrverbote
Antrag der AfD-Fraktion – Drucksache 19/146