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Im Landtag bleibt es umstritten, ob Schleswig-Holsteins Einzelhandel öfter als bisher an Sonntagen öffnen sollte. Die Jamaika-Koalition will eine flexiblere Ladenöffnung prüfen, während SPD und SSW die bestehende Bäderregelung beibehalten wollen: Diese habe sich bewährt.
Mehr Gelegenheiten zum Shoppen am Sonntag? Die Jamaika-Koalition will das zumindest prüfen. „Wir werden mit den Akteuren (Kirchen, Gewerkschaften, Verbänden und Kammern) die Frage der weiteren Flexibilisierung der Sonntagsöffnungszeiten erörtern“, heißt es im Koalitionsvertrag. Die SPD lehnt das ab. Sie pocht darauf, den 2013 gefundenen Konsens bei der sogenannten Bäderregelung um fünf Jahre zu verlängern. Das Abkommen läuft Ende 2018 aus. Der Konsens zwischen Wirtschaft, Gewerkschaften und Kirchen sei „ausgewogen“ und habe sich „bewährt“, finden die Sozialdemokraten. Er dürfe nicht ohne Not „aufgeweicht werden“.
Laut dem Bäder-Kompromiss dürfen die Geschäfte in mehr als 90 Ferienorten im Lande vom 17. Dezember bis 8. Januar sowie vom 15. März bis 31. Oktober sechs Stunden pro Sonntag öffnen, und zwar im Zeitrahmen von 11.00 bis 19.00 Uhr. Zusätzlich können Kommunen aus besonderem Anlass zwei Extra-Sonntage freigeben, etwa beim nordfriesischen Biikebrennen im Februar.
Nachdem der Kompromiss vor vier Jahren erreicht wurde, hatten die christlichen Kirchen ihren Normenkontrollantrag gegen die Bäderverordnung beim Oberverwaltungsgericht Schleswig zurückgenommen. Die Sozialdemokraten befürchten nun, dass eine Liberalisierung der Öffnungszeiten erneut zu Klagen führen könnte, denn die Sonntagsruhe wird im Grundgesetz geschützt. In anderen Bundesländern, beispielsweise beim Nachbarn Mecklenburg-Vorpommern, waren solche Klagen bereits erfolgreich.
Neben der Bäderregelung geht es in der Diskussion auch um die vier verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr, die jede Kommune im Land ausrufen kann - also nicht nur Ferienorte. Laut einem Gerichtsurteil können diese verkaufsoffenen Sonntage allerdings nicht willkürlich terminiert werden. Sie müssen an ein örtliches Großereignis, etwa ein Volksfest, angedockt werden.
(Stand: 14.07.2017)
Im Landtag bleibt es umstritten, ob Schleswig-Holsteins Einzelhandel öfter als bisher an Sonntagen öffnen sollte. Die Jamaika-Koalition will eine flexiblere Ladenöffnung prüfen, während SPD und SSW auf die bestehende Bäderregelung pochen: Diese habe sich bewährt. Die Absprache zwischen Wirtschaft, Gewerkschaften und Kirchen sieht vor, dass Supermärkte und Boutiquen in Urlaubsorten vom 17. Dezember bis 8. Januar sowie vom 15. März bis 31. Oktober sechs Stunden pro Sonntag öffnen dürfen. Das Abkommen läuft aber Ende 2018 aus.
Regina Poersch (SPD) rief Jamaika auf, „nicht den bewährten Konsens ohne Not aufzukündigen“. Die Bäderverordnung sei in den vergangenen fünf Jahren nicht vor Gericht beklagt worden. Dieser Rechtsfrieden drohe nun verloren zu gehen. Poersch warnte zudem vor einer Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes und der grundgesetzlich garantierten Sonntagsruhe: „Ohne Sonntage gibt es nur noch Werktage.“
Einkaufen als Attraktion für Urlauber
Die Jamaika-Partner betonten, dass es zunächst um eine ergebnisoffene Prüfung gehe, denn die Situation in der Tourismusbranche und im Einzelhandel habe sich in den vergangenen Jahren massiv geändert. „Das Einkaufserlebnis als eines der Top-Urlaubsaktivitäten hat an Bedeutung gewonnen“, sagte Klaus Jensen (CDU). Zudem sei Online-Shopping eine „echte Konkurrenz für den Einzelhandel“ geworden.
„Schleswig-Holstein ist ein Tourismusland“, unterstrich Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP): „Und kein Gast steht gerne vor verschlossenen Türen." Ziel sei es, Urlauber über das ganze Jahr ins Land zu locken. Und dazu gehöre es auch, an bislang shopping-freien Herbst-Sonntagen „die Attraktionen aufrecht zu erhalten“. Buchholz kündigte schon für den kommenden Montag erste Gespräche mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund zu dieser Frage an.
„Es liegen keine genauen Zahlen vor“
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Eka von Kalben (Grüne) erwartete komplizierte Verhandlungen. Nicht nur Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Kirchen, sondern auch das Ehrenamt und der Sport seien betroffen. „Wenn die Interessen so weit auseinander gehen, dann kann die Lösung nur in einem Kompromiss liegen“, so von Kalben. Der Sonntag sei „teilweise der umsatzstärkste Tag“, merkte Oliver Kumbartzky (FDP) an. Es müsse deswegen nicht nur um die Bäderregelung, sondern auch um die allgemeine Ladenöffnung gehen. Derzeit können alle Kommunen, nicht nur Urlaubsorte, bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr ausrufen. Sie müssen allerdings an ein örtliches Großereignis, etwa ein Volksfest, angedockt werden. Diese Regelung sei ungenau, die Koalition wolle für „Vereinfachung und Rechtssicherheit“ sorgen, so Kumbartzky.
Flemming Meyer (SSW) kritisierte, dass Jamaika nur über eine Flexibilisierung reden wolle - nicht aber über eine Einschränkung der Sonntagsöffnung. CDU, Grüne und FDP dächten offenbar „nur in eine Richtung“. Dabei sei unklar, ob längere Öffnungszeiten tatsächlich im ganzen Lande gewünscht werden. „Hat sich die Bäderverordnung in Tönning bewährt, aber in Travemünde nicht?“, fragte er. Hierüber lägen bislang keine „systematischen Zahlen“ vor.