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20. Juli 2017 – Top 5 oA: Mitglieder Medienrat

Mitglieder des Medienrates gewählt

Der Landtag hat sechs Mitglieder des Medienrates der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) gewählt.

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Die MA HSH beaufsichtigt die von ihr zugelassenen Fernseh- und Radioprogramme. Foto: dpa, Maurizio Gambarini

Stichwort: Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein

Die im März 2007 ins Leben gerufene gemeinsame Medienanstalt der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein (MA HSH) ist zuständig für die Zulassung von Fernseh- und Radioprogrammen und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten. Darüber hinaus kontrolliert sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, wie Jugendschutz oder Werberichtlinien.

Die MA HSH informiert über aktuelle Entwicklungen im Bereich des privaten Rundfunks und der Telemedien und berät deren Akteure. Sie unterstützt darüber hinaus die Einführung neuer Technologien wie das digitale terrestrische Fernsehen DVB-T2 HD oder das Digitalradio DAB+. Darüber hinaus versteht sich die MA HSH als Ansprechpartnerin für die Nutzer – sie prüft Beschwerden gegen die Rundfunkbetreiber und fördert durch Veranstaltungen den medienbezogenen Diskurs im Norden.

Wichtige gesetzliche Aufgabe der MA HSH ist hinaus die Förderung der Medienkompetenz. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Online-Nutzung von Kindern und Jugendlichen, denen mit verschiedenen Maßnahmen zu einem sicheren Umgang mit den Neuen Medien verholfen werden soll.

Weitere Informationen:
Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein

Der Landtag hat Martin Kayenburg (Itzehoe), Lothar Hay (Hattstedt), Heike Thode-Scheel (Quarnbek), Claudia Jacob (Berlin), Jürgen Koppelin (Bad Bramstedt) und Susanne Günther (Kiel) mit breiter Mehrheit in den Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) gewählt. Die AfD stimmte dagegen.

Wahlvorschlag

Wahl der Mitglieder des Medienrates der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW
Drucksache 19/72