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Fraktionsübergreifend hat das Plenum der Einrichtung des Gremiums nach Paragraf 8a des Landesministergesetzes zugestimmt. Dessen Aufgabe ist es, gegenüber der Landesregierung eine Empfehlung auszusprechen, ob und wie lange ein Minister eine Karenzzeit einhalten muss, wenn er aus dem Amt scheidet. Das Gremium tagt nicht öffentlich, besteht aus einem Mitglied pro Fraktion und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Als Mitglieder bestimmte das Parlament Tobias Koch (CDU), Ralf Stegner (SPD), Eka von Kalben (Grüne), Wolfgang Kubicki (FDP), Jörg Nobis (AfD) und Lars Harms (SSW). Stellvertreter sind Hans-Jörn Arp (CDU), Birgit Herdejürgen (SPD), Burkhard Peters (Grüne), Christopher Vogt (FDP), Volker Schnurrbusch (AfD) und Jette Waldinger-Thiering (SSW).
Schleswig-Holstein hatte das Landesministergesetz in der vergangenen Legislaturperiode auf Initiative der Piraten geändert. Die Neuregelung sieht vor, dass Minister die Aufnahme einer Tätigkeit in der Wirtschaft schriftlich anzeigen müssen. Die Landesregierung kann dann den Wechsel untersagen, falls es Bedenken einer Verquickung mit der politischen Tätigkeit gibt. Für die Karenzzeit ist eine Frist von bis zu zwei Jahren vorgesehen.
Weitere Informationen:
§ 8a Abs. 3 Landesministergesetz
Wahl der Mitglieder des Gremiums nach § 8a Abs. 3 Landesministergesetz
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und der Abgeordneten des SSW
Drucksache 19/74 (neu)
Einsetzung des Gremiums nach § 8a Abs. 3 Landesministergesetz
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP, AfD und der Abgeordneten des SSW
Drucksache 19/73 (neu)