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Der SSW will Planungsverfahren für die Infrastruktur beschleunigen und führt dazu Dänemark als Vorbild an. Demnach sollen Bürger und Interessenorganisationen bereits beteiligt werden, bevor ein Beschluss gegen oder für ein Projekt fällt.
Das Planungsrecht in Deutschland und Schleswig-Holstein habe sich in der Vergangenheit als „viel zu kompliziert“ erwiesen, heißt es im Antrag zur Begründung. Das Beispiel Autobahn 20 zeige, „dass zwar weite Teile der Bevölkerung und auch weite Teile der Politik den Bau der A20 begrüßen würden, dieser aber immer wieder aufgrund des komplizierten Planungsrechts verzögert wird“. Nötig sei eine straffere Planung, ohne dass Beteiligungsrechte eingeschränkt würden. Die Bürgerbeteiligung soll, wie in Dänemark, grundsätzlich digital erfolgen und einem politisch bindenden Beschluss mit Gesetzeskraft vorgeschaltet werden. „Dann wären die grundlegenden Probleme schon vor der eigentlichen Beschlussfassung ausgeräumt.“
Der SSW schlägt vor, dass die Landesregierung im ersten Schritt die landesrechtlichen Grundlagen für Planungsverfahren und Planänderungsverfahren überarbeitet. Im zweiten Schritt soll sie beim Bund darauf hinwirken, dass das Infrastrukturplanungsrecht vereinfacht wird.
Weitere Forderungen: eine Zusammenfassung des Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahrens, vereinfachte Verfahren für die Wiederherstellung bestehender Bauten, Vorbereitung von behördlichen Verfahren durch Projektmanager.
(Stand: 17.07.2017)
Im Grundsatz ist sich der Landtag einig: Das Planungsrecht soll vereinfacht werden, um Infrastrukturprojekte zu beschleunigen. Doch auf dem Weg dorthin haben die Fraktionen unterschiedliche Ideen. Den Vorschlag des SSW, sich an Dänemark zu orientieren, wies Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) zurück. Ein Rechtssystem mit sogenannten „planfeststellenden Gesetzen“ wie im nördlichen Nachbarland gebe es in Deutschland nicht.
„Nach der Idee für ein Infrastrukturprojekt muss eine Planung erfolgen und sich ein Beteiligungsverfahren anschließen. Wenn man die grundsätzliche Entscheidung für ein Projekt getroffen hat, dann muss die Planungsgrundlage unantastbar sein“, erläuterte Flemming Meyer (SSW) das dänische Modell. Nachdem das Projekt dann feststeht, könne die weitere Beteiligung der Bürger und Verbände nur noch dazu genutzt werden, es so schonend wie möglich umzusetzen. „Eine Blockade des Gesamtprojektes wäre dann nicht mehr möglich. Eine solche Vorgehensweise würde wahrscheinlich sogar dazu führen, dass die Verwaltungsgerichte stark entlastet würden“, mutmaßte Meyer.
Er schaue „neidvoll“ nach Dänemark, sagte Minister Buchholz. Jedoch hätten Gerichte hierzulande bereits festgestellt, dass das dortige Modell dem Prinzip der Gewaltenteilung entgegenstehe. Der Gesetzgeber übernehme dann Aufgaben der Exekutive. Buchholz sprach sich dafür aus, häufiger sogenannte „vereinfachte Verfahren“ zu nutzen. Allerdings würden dann Beteiligungsrechte eingeschränkt. „Man kann sich nicht den Pelz waschen, ohne sich nass zu machen“, sagte er.
Sowohl aus der Regierungskoalition als auch aus der Opposition kam eine Reihe von weiteren Vorschlägen, die nun im Wirtschaftsausschuss intensiver diskutiert werden sollen. Unter anderem wurden eine vorangestellte Mediation, eine Änderung des Verbandsklagerechts oder eine Streichung der Vorgabe, wonach sämtliche Entwurfsplanungen der Länder für Bundesfernstraßenprojekte vom Bund mit einem „Gesehen-Vermerk“ versehen werden müssen.
Weitere Redner:
Lukas Kilian (CDU), Kai Vogel (SPD), Andreas Tietze (Grüne), Christopher Vogt (FDP), Jörg Nobis (AfD)