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Die SPD-Fraktion fordert, dass Bundestraßen weiterhin durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) verwaltet werden. Die neue Landesregierung soll auf eine Übertragung der Aufgabe an den Bund verzichten. CDU, Grüne und FDP erwägen laut Koalitionsvertrag, die 1.545 Kilometer Bundesstraßen in Schleswig-Holstein ab 2021 von Berlin aus verwalten zu lassen. Durch eine Grundgesetzänderung, mit der Bund und Länder ihre Beziehungen neu geregelt haben, wäre dies möglich.
Im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen im Oktober 2016 war vereinbart worden, das Planen, Bauen und Verwalten von Autobahnen ab 2020 komplett in die Hand des Bundes zu legen. Eine noch zu gründende bundeseigene Infrastrukturgesellschaft soll sich künftig um Fernstraßen, also Autobahnen und Bundesstraßen, kümmern. Die Länder - darunter die damalige Koalition von SPD, Grünen und SSW - hatten der Gesellschaft zum Teil zähneknirschend zugestimmt und erhalten dafür ab 2020 mehr Geld vom Bund.
Nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion soll der Landesbetrieb aber zumindest die Zuständigkeit für die Bundesstraßen behalten. „Für einen Beamten in Berlin ist jeder Radweg an einer Bundesstraße nur eine Amtshandlung, während der LBV-SH dies mit seinen Erfahrungen und Kenntnissen vor Ort deutlich besser beurteilen kann“, erklärte der verkehrspolitische Sprecher Kai Vogel in einer Pressemitteilung zum Antrag seiner Fraktion.
Derzeit werden Fernstraßen vom Bund finanziert, aber der Bau, die Planung und der Betrieb sind Landesangelegenheit. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will durch die Neuordnung der Zuständigkeiten die Auftragsverwaltung effizienter machen. Er kritisiert den Planungsstau bei der Verkehrsprojekten in mehreren Bundesländern, darunter Schleswig-Holstein.
In der vergangenen Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages sprachen sich SPD, FDP, Piraten und SSW in den Debatten gegen eine Infrastrukturgesellschaft aus. CDU und Grüne hoben hingegen die Vorteile hervor - etwa die Projektbündelung in einer Hand.
(Stand: 13.07.2017)
Auszug aus dem Koalitionsvertrag von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP:
„Wir werden schnellstmöglich – spätestens bis zum 31.12.2018 - prüfen, ob wir die Möglichkeit des Art. 143 e Abs. 2 GG nutzen wollen, abweichend von Artikel 90 Absatz 4 GG auch die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs in unserem Land mit Wirkung zum 1.1.2021 in Bundesverwaltung zu übergeben.“
Entwurf Änderung des Grundgesetzes: Artikel 90 und 143e
Die Jamaika-Koalition lässt offen, ob sie die Bundesstraßen im Land künftig von der geplanten bundeseigenen Infrastrukturgesellschaft verwalten lassen will. In einer von der SPD angestoßenen Debatte sprachen sich CDU, FDP und Grüne dafür aus, vor einer endgültigen Entscheidung erst einmal das Für und Wider herauszuarbeiten. Ein entsprechender Vorstoß der Koalitionäre landete wie der Ausgangsantrag der SPD im Wirtschaftsausschuss. Die Sozialdemokraten machen sich darin für den Verbleib der Bundesstraßen-Verwaltung beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) stark.
Bis zum 31. Dezember 2018 muss Schleswig-Holstein sich entscheiden. Kai Vogel (SPD) machte klar, warum seine Fraktion ein schnelles Votum bevorzugt: Die SPD wolle den rund 1.400 LBV-Mitarbeitern keine 180 Tage der „Ungewissheit" zumuten. „Wer bindet sich an einen Arbeitgeber, den es morgen vielleicht nicht mehr gibt?“, gab er zu bedenken. Und: „Wer kauft sich da eine Immobilie?“
Mögliche Nachteile für das Land thematisierten SPD, FDP und SSW: Was, wenn die künftige Infrastrukturgesellschaft notwendigen Sanierungsarbeiten nicht nachkäme? Der SSW warnte, dass sich die neue Behörde wichtiges Wissen erst noch aneignen müsse.
Ein klares Bekenntnis für die Abtretung der Verwaltung an die Infrastrukturgesellschaft legte die AfD ab. Der LBV sei mit dieser Aufgabe überfordert, so das Argument.
Selbstverständlich werde man die Mitarbeiter mitnehmen, stellte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) klar. Allerdings gehe es auch darum, „die bestmögliche Geschwindigkeit für den Bau der Straßen zu erreichen“. Wichtig sei, inwieweit sich durch die Infrastrukturgesellschaft Zeit und Kapazitäten einsparen ließen.
Hintergrund der Diskussion ist die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen vom Oktober 2016. Darin festgeschrieben ist, dass Planung, Bau und Verwaltung von Autobahnen ab 2020 komplett in die Hand des Bundes übergehen soll. Gegründet wird dafür eine bundeseigene Infrastrukturgesellschaft, die sich künftig um Autobahnen kümmern wird und - falls ein Land es wünscht - auch um die Bundesstraßen. Im Gegenzug erhalten die Länder ab 2020 mehr Geld vom Bund.
Weitere Redner:
Hans-Jörn Arp (CDU), Andreas Tietze (Grüne), Christopher Vogt (FDP), Jörg Nobis (AfD), Flemming Meyer (SSW)