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6. Juni 2017 – Top 3 - Verpflichtung

73 Abgeordnete legen Eid ab

Nach der Wiederwahl des Landtagspräsidenten Klaus Schlie wurden die frisch gewählten Volksvertreter in ihrem Amt offiziell bestätigt.

Verpflichtung Abgeordnete konstituierende Sitzung
Der Landtag hat sich zur Verpflichtung der Abgeordneten von den Sitzplätzen erhoben. Foto: Landtag, Regina Baltschun

Abgeordnete sind die Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Das besagen sowohl das Grundgesetz als auch die schleswig-holsteinische Landesverfassung. Zu den wesentlichen Aufgaben von Parlamentsabgeordneten gehören die Mitarbeit an Gesetzen sowie die Wahl des Regierungschefs und die Kontrolle der Regierungsarbeit. Hierzu können sie Anträge und Fragen an die Regierung stellen. Um die Arbeitsbelastung effektiv aufzuteilen, schließen sich Abgeordnete einer Partei zu Fraktionen zusammen, die dann in der Regel ihre Position geschlossen nach außen vertreten, zum Beispiel durch ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Landtag.

Bestimmte Berufe sind mit einem Landtagsmandat nicht vereinbar. Dazu gehören etwa Beamte bei einer obersten Landesbehörde, Richter, Staatsanwälte, Soldaten und Bürgermeister.

Nach der Wiederwahl des Landtagspräsidenten Klaus Schlie wurden die 73 frisch gewählten Volksvertreter in ihrem Amt offiziell bestätigt. Die Abgeordneten sprachen dem Präsidenten die Eidesformel gemeinsam nach und wurden anschließend einzeln von Schlie per Handschlag verpflichtet.

Die Ableistung des Abgeordneteneides ist eine schleswig-holsteinische Besonderheit. Beim Bundestag und bei den meisten anderen Landesparlamenten ist ein Eid nicht vorgesehen.

Die Eidesformel der Abgeordneten lautet:
„Ich schwöre, meine Pflichten als Abgeordneter gewissenhaft zu erfüllen, Verfassung und Gesetze zu wahren und dem Lande unbestechlich und ohne Eigennutz zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“
(Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.)