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Der Landtag hat eine von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW vorgelegte Änderung des Abgeordnetengesetzes durchgewunken. Damit ist der Weg für die Erhöhung der Diäten von monatlich 8035 Euro auf 8220 Euro frei.
Mit Ausnahme der AfD wollen die Fraktionen und der SSW zu Beginn der neuen Legislaturperiode die Altersversorgung der Landtagsabgeordneten um monatlich 329 Euro erhöhen. Die angestrebte Reform sieht ferner die turnusmäßige Erhöhung der sogenannten Diäten – die Grundentschädigung – von monatlich 8035 Euro auf künftig 8220 Euro vor. Außerdem sind Änderungen bei der Kostenerstattung für Wahlkreismitarbeiter geplant. Die AfD hingegen möchte die Grundbezüge der Abgeordneten um rund 20 Prozent absenken. Die entsprechenden zwei Gesetzentwürfe werden in Erster Lesung am Mittwoch und in Zweiter Lesung am Donnerstag behandelt.
Die 73 Abgeordneten sollen künftig 1829 Euro für ihre private Altersvorsorge erhalten. Seit 2007 müssen die Volksvertreter in Schleswig-Holstein selbst für ihre Rente sorgen. Dafür bekommen sie seitdem zusätzlich zu ihrer Grundentschädigung 1500 Euro im Monat. Der Beitrag zur Altersvorsorge soll künftig analog zur Entschädigung ansteigen. Die jährlichen Mehrkosten werden auf 290.000 Euro beziffert.
Die angestrebte Erhöhung der Diäten ist seit Jahren festgeschrieben. Nach dem Abgeordnetengesetz ist die Entwicklung der Politikerbezüge an die allgemeine Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres gekoppelt. Bezugsgröße sind die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein, einschließlich der Beamten. Aktuell beträgt die Entschädigung für Abgeordnete monatlich 8035 Euro. Sie steigt auf künftig 8219,98 Euro.
Mit 2,6 Millionen Euro pro Jahr fallen die angestrebten Änderungen bei der Kostenerstattung für Wahlkreismitarbeiter ins Gewicht. Aktuell stehen den Abgeordneten dafür monatlich bis zu 1028 Euro zur Verfügung. Künftig soll die Erstattungsgrenze auf knapp 3100 Euro angehoben werden. Dies bezwecke „die Angleichung der Höhe der Mitarbeiterkostenerstattung an die von anderen Landtagen für persönliche Mitarbeiter erstatteten Entgelte. Andererseits dient sie der Vereinfachung des Anpassungsverfahrens, indem sie an die Tarifentgelte gekoppelt wird“, heißt es zur Begründung.
Geplant sind auch neue Regeln für die Erstattung von Fahrtkosten. Demnach können Abgeordnete künftig auch Fahrten in andere Wahlkreise absetzen.
Mehr Geld auch für die Fraktionen
Die AfD-Fraktion will die Diäten-Pläne im Parlament nicht mittragen und stattdessen die Entschädigung auf unter 6500 Euro herabsetzen. Sie argumentiert mit der Schuldenlast des Landes. Eine neue Ausgaben- und Abgabenpolitik müsse „bei denjenigen anfangen, die ihr Gehalt (Entschädigungen) selbst bestimmen“, heißt es seitens der neuen Fraktion im Landtag.
Nach dem Willen der anderen vier Fraktionen und des SSW erhalten künftig auch die Fraktionen selbst mehr Geld. Darüber muss der Finanzausschuss entscheiden. Statt bislang knapp 5,3 Millionen Euro sollen es künftig gut sechs Millionen sein. „Rund 85 Prozent der Ausgaben entfallen auf Mitarbeiter“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Hans-Jörn Arp. Bei den anderen Fraktionen verhalte es sich ähnlich.
Die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages erhalten für die Ausübung ihres Mandats eine monatliche finanzielle Entschädigung, die sie versteuern müssen. Mitte 2016 waren es monatlich 8035 Euro brutto. Laut Abgeordnetengesetz passt sich die Entwicklung der Diäten der allgemeinen Lohnentwicklung in Schleswig-Holstein jährlich an. Maßstab für die Anpassung „ist die Veränderung des Indexes der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einschließlich der Beamtinnen und Beamten) im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Schleswig-Holstein. Die prozentualen Veränderungen der nach Satz 2 ermittelten Einkommensentwicklungen teilt das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein bis zum 1. Juni eines Jahres der Präsidentin oder dem Präsidenten mit“.
Für die Ausübung besonderer parlamentarischer Funktionen erhalten der Landtagspräsident, seine Stellvertreterinnen, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Parlamentarischen Geschäftsführer sogenannte Funktionszulagen in unterschiedlicher Höhe.
Die Abgeordneten müssen sich um ihre Altersvorsorge selbst kümmern; sie erhalten dafür bislang 1500 Euro.
Der Landtag hat eine von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW vorgelegte Änderung des Abgeordnetengesetzes durchgewunken. Damit ist der Weg für die Erhöhung der Grundentschädigung - der sogenannten Diäten - von monatlich 8.035 Euro auf 8.220 Euro frei.
Zudem fließen künftig 329 Euro zusätzlich in die private Altersversorgung der Parlamentarier. Wahlkreismitarbeiter bekommen mehr Kosten erstattet. Keine Mehrheit fand ein von der AfD eingebrachter Gesetzesvorstoß zur Senkung der Diäten um 20 Prozent.
Die Oppositionsfraktion hatte die Grundentschädigung um rund 1.500 Euro kürzen wollen. CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW lehnten dies ab. Die von ihnen beschlossene Erhöhung der Abgeordnetenbezüge sei an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt, begründeten sie ihre Haltung. Die beiden Gesetzentwürfe waren am Tag zuvor erstmals im Parlament diskutiert und in die Ausschüsse überwiesen worden.
Der Landtag hat eine umfangreiche Änderung des Abgeordnetengesetzes auf den Weg gebracht. CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW wollen die Grundentschädigung der Abgeordneten - die sogenannten Diäten - von monatlich 8.035 Euro auf 8.220 Euro erhöhen. Zudem sollen im Monat 329 Euro zusätzlich in die private Altersversorgung der Parlamentarier fließen. Wahlkreismitarbeiter sollen mehr Kosten erstattet bekommen. Kritik an dem Vorstoß kam von Seiten der AfD.
Sie legte einen eigenen Gesetzentwurf vor, der eine Kürzung der Diäten um 20 Prozent vorsieht. Beide Gesetzentwürfe wurden zur Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss sowie an den Finanzausschuss überwiesen.
In der Debatte warf Jörg Nobis (AfD) den „Altparteien“ vor, „sich einen kräftigen Schluck aus der Steuerpulle zu holen“, der den Steuerzahler 3 Millionen Euro koste. Angesichts hoher Landesschulden müsse das Parlament beim Sparen bei sich selbst anfangen. Die anderen Fraktionen stellten die Kopplung der Diäten-Höhe an die allgemeine Einkommensentwicklung heraus.
Deutliche Worte zugunsten einer Erhöhung kamen von Wolfgang Kubicki (FDP). Demokratie gebe es nicht zum „Nulltarif“, betonte er. Schleswig-Holstein liege mit der derzeitigen finanziellen Ausstattung seiner Landtagsabgeordneten bundesweit an letzter Stelle.
Hans-Jörn Arp (CDU) nahm die Vorsorge-Situation der Abgeordneten in den Blick. Weil die Renten der Parlamentarier über Lebensversicherungen angespart würden und den Versicherern gerade eine anhaltende Nullzins-Phase zu schaffen mache, sei eine Dynamisierung der Rentenbeiträge notwendig. Der Landtag müsse hier eine „soziale Fürsorgepflicht“ wahrnehmen.
Kubicki und Arp forderten die AfD-Fraktion auf, ihren eigenen Forderungen zu folgen und auf 20 Prozent der Entschädigung zu verzichten oder dieses Geld zu spenden. „Wenn Sie gegen uns stimmen und die volle Summe kassieren, ist das Etikettenschwindel“, sagte Arp.
Birgit Herdejürgen (SPD) betonte, die von den etablierten Fraktionen angedachte Reform des Abgeordnetengesetzes sei angemessen und gut begründet.
Neben Diäten-Erhöhung und Altersvorsorge-Aufschlag sieht der Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW eine höhere Kostenerstattung für Wahlkreis-Mitarbeiter vor. Statt 1.028 Euro sollen dafür knapp 3.100 Euro pro Monat zur Verfügung stehen. Zudem könnte das Budget der Fraktionen von knapp 5,3 Millionen Euro auf rund 6 Millionen Euro steigen.
Über die Änderung des Abgeordnetengesetzes stimmt das Parlament morgen endgültig ab. Die AfD war zu Beginn der Landtagssitzung mit einem Vorstoß, den Termin zu verschieben, an der breiten Mehrheit gescheitert.
Weitere Hauptredner:
Marret Bohn (Grüne), Lars Harms (SSW)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, B 90/DIE GRÜNEN, FDP sowie der Abg. des SSW - Drucksache 19/17
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Entschädigung von Abgeordneten
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18