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Der Landtag wird sich im Rechtsstreit um das schleswig-holsteinische Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft sowie um das Telemediengesetz gegen die Piraten-Klage aussprechen.
Der Landtag wird sich im Rechtsstreit um das schleswig-holsteinische Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft sowie um das Telemediengesetz gegen die Piraten-Klage aussprechen. Dies hat das Plenum einstimmig beschlossen. Der Landtag reagiert mit seiner Stellungnahme auf eine Anfrage des Bundesverfassungsgerichtes.
Das Verfahren in Gang gesetzt hatten die sechs Abgeordneten der inzwischen aus dem Landtag ausgeschiedenen Piraten-Fraktion. Die Politiker klagen gegen das in den Gesetzen verankerte Recht der Polizei, im Einzelfall - sofern Gefahr im Verzug ist - Unternehmen wie Telekom, Facebook, Google oder Twitter zur Herausgabe von Kundendaten zu zwingen.
Der Landtag wendet sich gegen die Klage. Für das Verfahren wird Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) einen Verfahrensbevollmächtigten benennen. Zudem zieht das Parlament auch eine gemeinsame Stellungnahme mit der Landesregierung in Betracht.
Stellungnahme in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betr. Verfassungsbeschwerde gegen § 180 a des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für Schleswig-Holstein und gegen § 15 Absatz 5 Satz 4 Telemediengesetz
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses - Drucksache 19/19
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