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Datenschutzerklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.landtag.ltsh.de/ zu erreichende Website.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar mit den Anforderungen, die sich aus § 12b LBGG i.V.m. BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) und der europäischen Norm EN 301 549 V 2.1.2 (2018-08) bzw. der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 ergeben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit

Einige der PDF-Dateien (Portable Document Format), die redaktionell und inhaltlich in der Zuständigkeit und Autorenschaft der Landtagsverwaltung liegen, enthalten ein Element, welches keinen alternativen Text aufweist und sind daher noch nicht (vollständig) barrierefrei. Wir arbeiten weiter an einer barrierefreien Veröffentlichung.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Einige der PDF-Dateien (Portable Document Format), die nach dem 23. September 2018 erstellt und veröffentlicht wurden, sind nicht barrierefrei. Die Umwandlung aller Dokumente in barrierefreie Versionen stellt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 dar. Sie hätte eine überdurchschnittlich hohe Organisationslast sowie erhebliche finanzielle Last zur Folge. Es sind keine ausreichenden Ressourcen vorhanden, alle betroffenen Dateien barrierefrei zu erschließen.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Veröffentlichung vor dem 23. September 2018

Einige PDF-Dateien (Portable Document Format), die vor dem 23. September 2018 erstellt und veröffentlicht wurden, sind nicht barrierefrei. Sie fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit (vgl. Artikel 1 Absatz 4 lit. a Richtlinie (EU) 2016/2102).

Inhalte von Dritten

Einige PDF-Dokumente (Portable Document Format) haben Inhalte von Dritten zum Gegenstand, die nicht unserer Zuständigkeit und Kontrolle unterliegen, bspw. Stellungnahmen, Anträge oder Gesetzentwürfe von Abgeordneten, Fraktionen oder der Landesregierung. Diese PDF-Dokumente dürfen von uns nicht verändert werden. Sie fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit (vgl. Artikel 1 Absatz 4 lit. e Richtlinie (EU) 2016/2102). Es wird darauf hingewirkt, dass die Urheberinnen und Urheber diese bereits in barrierefreien Formaten einreichen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 13. Februar 2024 erstellt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte mittels einer Selbstüberprüfung. Der Schleswig-Holsteinische Landtag arbeitet intensiv daran, die Zugänglichkeit seiner Website und Anwendungen weiter zu verbessern.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Über sämtliche Mitteilungen und Anregungen können Sie das Referat L 16 (barrierefreiheit@landtag.ltsh.de) in Kenntnis setzen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie kontaktieren.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die zentrale Beschwerdestelle nach § 12e LBGG wenden. Das können Sie mit einer E-Mail, einem Formular, durch einen Anruf, mit einem Brief oder in einem persönlichen Gespräch machen (Kontaktdaten unten oder unter Ansprechpersonen).

Die zentrale Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen öffentlicher Stellen im Internet Schleswig-Holstein wurde gemäß § 12e LBGG bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein eingerichtet. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Telefon: 0431 988 1620
Adresse: Karolinenweg 1 in 24105 Kiel