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Landesweite Fachtagung | 13. November 2024 | 9 bis 16 Uhr | Wissenschaftspark im Wissenschaftszentrum Kiel GmbH, Frauenhoferstraße 13, 24118 Kiel
Durch eine systematische Kooperation zwischen den Zuwanderungs-/ Ausländerbehörden und den Migrationsberatungsstellen könne diverse Ziele erreicht werden: der berufliche und soziale Integrationsprozess der Zuwanderinnen und Zuwanderer wird gezielter unterstützt, Synergieeffekte und Arbeitsentlastungen bei Behörden und Beratungsstellen werden erzielt und hierdurch entsteht eine Win-Win-Situation sowohl für die Mehrheitsbevölkerung als auch die Zugewanderten und die an dem Prozess Beteiligten.
Die Nutzung des spezifischen Know-hows, der Kompetenzen, Erfahrungen und Instrumente der Migrationsberatungsstellen und der Zuwanderungs-/ Ausländerbehörden helfen, die Grundlage für die optimale Förderung der Zuwanderinnen und Zuwanderer zu schaffen. Dabei sind das Selbstverständnis und die spezifischen sowie gesetzlichen Aufgabenstellungen der verschiedenen Akteure zu berücksichtigen und bestenfalls zu verzahnen.
Die Migrationsberatung ist in einem ganzheitlichen Sinne zuständig für die verschiedenen Aspekte der sozialen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen Integration und arbeitet mit einem ressourcenorientierten Ansatz. Eine Beratung ist dann Erfolg versprechend, wenn sie freiwillig in Anspruch genommen wird und ein Vertrauensverhältnis gewährleistet ist.
Die Zuständigkeit der Zuwanderungs-/Ausländerbehörden konzentriert sich auf die aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen für die Zugewanderten. Sie gestalten damit Zuwanderung, nicht nur für die Einzelne / den Einzelnen sondern auch für die Gesellschaft. Die Mitarbeitenden setzen dabei die Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes und anderer ausländerrechtlicher Bestimmungen um, die zugleich rechtliche Fragestellungen im Migrationsrecht, die aufenthaltsrechtlichen Perspektiven und die Aspekte der Integration betreffen.
Die für Migrationsberatung zuständigen Stellen auf kommunaler Ebene (vorrangig die Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe, KIT) implementieren aufeinander abgestimmte, auf Integration und Teilhabe ausgerichtete Strukturen und Prozesse. Dabei sind vor allem die Sicherstellung eines frühzeitigen Zuganges zu Angeboten der Erstintegration sowie die laufende Überprüfung und ggfs. notwendige Anpassung von Prozessabläufen insbesondere bei rechtlichen Neuerungen zwischen den integrationsrelevanten Schnittstellen zentral. Daher können die KIT-Stellen/ kommunale MB-Koordinierung die Kooperation und Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure auf regionaler Ebene unterstützen.
Zielgruppen der Fachtagung sind die Zuwanderungs-/ Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte, die Fachbereichsleitungen der Migrationsberatungsstellen, die Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe bzw. die kommunalen Koordinierungsstellen für Migrationsberatung in den Kreisen und kreisfreien Städten, die Kommunalen Landesverbände sowie Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Schleswig-Holstein.
Ziel der Veranstaltenden ist es, die Kooperation von Zuwanderungs-/ Ausländerbehörden und Migrationsberatungsstellen zu verbessern, Möglichkeiten verbesserter Prozesse und Strukturen aufzudecken und konkrete Verabredungen für die Weiterentwicklung zu treffen.
Die Veranstaltung findet im Wissenschaftspark im Wissenschaftszentrum Kiel GmbH, Frauenhoferstraße 13, 24118 Kiel, statt.
Falls Sie an unserer Veranstaltung teilnehmen möchten und Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
Diese Veranstaltung wird fotografisch dokumentiert. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit der Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung von Bildmaterial einverstanden.
Die Veranstaltung wird durchgeführt vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung sowie von der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen.