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Die aufenthaltsrechtliche Situation der aus der Ukraine geflohenen Menschen ist einer besonders starken Dynamik ausgesetzt. Sie finden auf den folgenden Seiten Ausführungen zu den zentralen rechtlichen und praktischen Fragestellungen.
Wenn Ihnen Ausführungen zu bestimmten Themen fehlen oder Ihnen Unstimmigkeiten in unseren Ausführungen auffallen, bitten wir darum, uns zu kontaktieren.
In welcher aufenthaltsrechtlichen Situation sind Menschen, die aus der Ukraine fliehen?
Sollen Ukrainer*innen einen Asylantrag stellen?
Was gibt es über den vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG zu wissen?
Kann eine Aufenthaltserlaubnis auch online gestellt werden?
Darf ich Geflüchtete aus der Ukraine privat unterbringen und was ist dabei zu beachten?
Dürfen Geflüchtete aus der Ukraine arbeiten?
Wie erhalten Geflüchtete aus der Ukraine öffentliche Leistungen?
Wie erhalten Geflüchtete aus der Ukraine gesundheitliche Leistungen?
Ist ein Familiennachzug möglich?
Darf eine Reise innerhalb und außerhalb der EU unternommen werden?
Ist ein Wechsel des Wohnortes innerhalb Schleswig-Holsteins oder Deutschlands möglich?
Ist ein Wechsel des Aufnahmestaates innerhalb der EU möglich?
Welche Perspektiven bestehen im Anschluss an den vorübergehenden Schutz?
Diese Darstellung bildet den derzeitigen Informationsstand unseres Büros ab, sie ist nicht rechtsverbindlich, auf die Aussagen kann sich im Zweifel nicht berufen werden, sie dienen lediglich der Orientierung.
Letzte Aktualisierung am 12. Juli 2024