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Fortbildung | 18. Februar 2025 | 9 bis 16 Uhr | Schleswig-Holstein Saal des Landeshauses, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
Der erste Teil der Fortbildung beleuchtet das Entstehen und die Umsetzung der Ausreisepflicht. In diesem Zusammenhang werden insbesondere Änderungen in Folge des im Februar 2024 in Kraft getretenen Rückführungsverbesserungsgesetz besprochen.
Im Anschluss werden Möglichkeiten aufgezeigt, welche Möglichketen für Menschen mit Duldung bestehen nach Abschluss eines negativen Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen und erläutert, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Neben dem Chancenaufenthaltsrecht werden die weiteren Regelungen aufgezeigt, die mittels beruflicher und sprachlicher Integration einen Zugang zu einer Anspruchsduldung oder Aufenthaltserlaubnis eröffnen.
Referent:innen: Dr. Julia Trinh und Elias Elsler
Die Fortbildungen richten sich an alle Personen, die in der Migrationsberatung arbeiten, sich einen Überblick über die angebotenen Themengebiete verschaffen oder ihre Kenntnisse vertiefen möchten.
Die Veranstaltung findet im Landeshaus, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, statt.
Falls Sie an unserer Veranstaltung teilnehmen möchten und Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme an der Veranstaltung ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden muss. Sie erhalten einen Besucher*innenausweis für das Landeshaus.
Diese Veranstaltung wird fotografisch dokumentiert. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit der Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung von Bildmaterial einverstanden.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung unter diesem Link.