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Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen

des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Digitaler Erfahrungsaustausch Rückführungspraxis Irak in Schleswig-Holstein

Austauschtreffen | 10. Juli 2024 | 10:00 bis 12:00 Uhr | online

Im Sommer letzten Jahres wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Irak eine gemeinsame Erklärung / Joint Declaration unterzeichnet. Offiziell ist nicht bekannt, wie der Wortlaut der gemeinsamen Erklärung lautet. Ein Erlass des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein erschien Ende Februar 2024 und regelt das Vorgehen der Ausländer- und Zuwanderungsbehörden zur Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen irakischen Staatsangehörigen in den Irak, die regelmäßige Durchführung von Anhörungen in Abstimmung mit der irakischen Botschaft und vieles mehr. Die aktuelle Situation im Irak haben wir am 30. November 2023 in der gemeinsamen Veranstaltung ausführlich dargestellt und hatten bereits am 24. April 2024 zu einem ersten Erfahrungsaustausch eingeladen.

An der Rechtslage hat sich in Schleswig-Holstein bisher leider nichts verändert. Die Lage im Irak ist weiter kritisch. Der letzte Lagebericht des Auswärtigen Amtes geht von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen aus. Religiöse Minderheiten leiden faktisch unter Diskriminierung und der irakische Staat kann den Schutz der Minderheiten landesweit nicht sicherstellen. Die Innenminister des Bundes und der Länder befassen sich in den nächsten Tagen im Rahmen der IMK (Innenministerkonferenz) mit der Thematik. In der Beratungspraxis in Schleswig-Holstein haben wir weiter mit zahlreichen Anfragen von irakischen Staatsangehörigen zu tun, die von den zuständigen Ausländer- und Zuwanderungsbehörden eingeladen wurden, um das Thema Rückkehr und Rückführung in den Blick zu nehmen. Wir möchten mit Ihnen / Euch die aktuellen Informationen und Erfahrungen teilen und uns gemeinsam auf den aktuellen Stand der Rückführungspraxis in den Irak bringen. Hierzu laden die Landeszuwanderungsbeauftragte, die Diakonie Schleswig-Holstein und der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein herzlich ein!

Ort

Der Austausch findet als Videokonferenz statt.

Veranstalter*innen

Der Austausch wird von der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, der Diakonie Schleswig-Holstein und dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein angeboten.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich über diesen Link an.

Die Zugangsdaten werden zwei Tage vor der Veranstaltung an alle angemeldeten Teilnehmer*innen verschickt. 

Kontakt

Telefon: 0431 988-1291
Telefax: 0431 988-6101 293

fb@landtag.ltsh.de

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag
9.00 bis 15.00 Uhr

Freitag
9.00 bis 13.00 Uhr

Anschrift

Karolinenweg 1
24105 Kiel

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