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Aufgaben der Landeszuwanderungsbeauftragten sind (siehe: Gesetz über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen vom 28. Oktober 1998, Fassung vom 26.01.2024) die
Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein hat insgesamt die gesetzliche Aufgabe, die Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderinnen und Zuwanderer zu wahren. Sie ist also in erster Linie die Interessenvertreterin der genannten Personenkreise.
Sie hat darüber hinaus die gesellschaftliche Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer sowie der Aussiedlerinnen und Aussiedler zu fördern. Die Landesbeauftragte übt ihr Amt unabhängig aus und ist nur dem Gesetz unterworfen. Sie ist hauptamtlich tätig.
Eine wesentliche Aufgabe der Landesbeauftragten ist die Beratung über Flüchtlings- und Zuwanderungsfragen. Dabei geht es vornehmlich um Probleme des Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsrechts sowie des Staatsangehörigkeitsrechts. Die Landesbeauftragte berät Organisationen, Vereine und Verbände, die im Flüchtlings- und Zuwanderungsbereich tätig sind, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, auch Einzelpersonen, diese vermittelt er an Beratungsstellen (z.B. Migrationsberatungsstellen). Der Landesbeauftragten ist es nicht gestattet, die Rechtsvertretung einer Einzelperson zu übernehmen.
Die Landesbeauftragte leistet Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit durch öffentliche Veranstaltungen wie auch durch die Teilnahme an Podiumsdiskussionen, das Mitgestalten und Referieren bei Fachveranstaltungen, durch Mitarbeit bei fachspezifischen Workshops und in Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen sowie durch Erstellung von Fachinformationen und schließlich durch öffentliche Stellungnahmen.
Aufklärungsarbeit leistet die Landesbeauftragte durch Vorträge zu migrations-, flüchtlings- und integrationsrelevanten Themen, beispielsweise an Schulen und bei interessierten Behörden und Einrichtungen. Das Beauftragtenbüro vermittelt auch Vorträge.Da das Asyl-, Flüchtlings- und Zuwanderungsrecht im Wesentlichen durch Bundesgesetze geregelt ist, an denen die Landesbeauftragte nicht mitwirken kann, beschränkt sich die Mitwirkung der Landesbeauftragten an Rechtsetzungsverfahren auf Anregungen und Stellungnahmen zu Landesgesetzen, Landesverordnungen und Erlassen der Landesministerien. Die Landesbeauftragte hat beispielsweise mitgewirkt an:
Stellungnahmen zu politischen Konzepten und Programmen
Die Landesbeauftragte arbeitet in den Bereichen ihres Aufgabengebiets mit staatlichen und nicht staatlichen Organisationen, Vereinen und Verbänden zusammen und führt gemeinsame öffentliche Veranstaltungen zu aktuellen Themen aus dem Bereich der Asyl-, Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik durch. Sie unterstützt und beteiligt sich an Initiativen, die der Verbesserung der Situation der Flüchtlinge und Zuwanderer dienen, hierbei spielen Fragen der Integration der Menschen mit Migrationshintergrund eine wichtige Rolle.
Die grundlegenden Vorschriften des Ausländerrechts sind: